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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 06 02 01 5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto  06 02 01    5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe)) Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto  06 02 01    5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 279/2012 Erstellt am: 22.08.2012 Aktenzeichen: II / 510 Verfasser/in: Frau Tatas Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 11.09.2012 Rat X 25.09.2012 Betreff Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 06 02 01 5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 4.880 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 279/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) über 4.880 € beim Produktsachkonto 06 02 01 5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe). Die Deckung erfolgt aus einer zweckgebundenen Landeszuweisung (06 02 01 4141110/6141110 Landeszuweisung offene Jugendarbeit): Erläuterungen Für die projektorientierte Jugendhilfe wurden als Wiederholungsveranschlagung im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 14.150 € zur Realisierung des Theaterprojektes „Freiraum“ zur Verfügung gestellt. Dieses Projekt wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland in der Kinder- und Jugendhilfe mit insgesamt 24.870 € gefördert . Die Projektförderung wurde bereits beim Produktsachkonto 06 02 01 4141110/6141110 (Landeszuweisung für offene Jugendarbeit) vereinnahmt. Zwischenzeitlich wurden bereits Mittel in Höhe von 19.990 € im Rahmen einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung des Differenzbetrages in Höhe von 4.880 € ist gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Jahr 2012 (§ 9, Ziffer 1) die Zustimmung des Rates der Stadt Pulheim gem. § 83 Abs. 2 GO erforderlich.