Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
279/2012
Erstellt am:
22.08.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
11.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto
06 02 01 5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
4.880 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 279/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
(Aufwand und Auszahlung) über 4.880 € beim Produktsachkonto 06 02 01 5431040/7431040 (Projektorientierte Jugendhilfe). Die Deckung erfolgt aus einer zweckgebundenen Landeszuweisung (06 02 01 4141110/6141110 Landeszuweisung offene Jugendarbeit):
Erläuterungen
Für die projektorientierte Jugendhilfe wurden als Wiederholungsveranschlagung im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von
14.150 € zur Realisierung des Theaterprojektes „Freiraum“ zur Verfügung gestellt.
Dieses Projekt wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland in der Kinder- und
Jugendhilfe mit insgesamt 24.870 € gefördert . Die Projektförderung wurde bereits beim Produktsachkonto 06 02 01
4141110/6141110 (Landeszuweisung für offene Jugendarbeit) vereinnahmt.
Zwischenzeitlich wurden bereits Mittel in Höhe von 19.990 € im Rahmen einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe
(Aufwand und Auszahlung) zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung des Differenzbetrages in Höhe von 4.880 € ist
gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Jahr 2012 (§ 9, Ziffer 1) die Zustimmung des Rates der Stadt
Pulheim gem. § 83 Abs. 2 GO erforderlich.