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Beschlussvorlage (Aufhebung des Sperrvermerkes zur Maßnahme "Befestigung der Parkfläche Feuerwehr Stommeln")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 231/2012 Erstellt am: 24.07.2012 Aktenzeichen: III / 26-2 Verfasser/in: Herr Semisch Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 11.09.2012 Betreff Aufhebung des Sperrvermerkes zur Maßnahme "Befestigung der Parkfläche Feuerwehr Stommeln" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 30.000,- € — im Haushalt des laufenden Jahres 0,- € — in den Haushalten der folgenden Jahre 30.000,- € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Sperrvermerk für das Sachkonto M 26120001 - Pflasterung Schotterparkplatz FW-Gerätehaus Stommeln in Höhe von 30.000 € aufzuheben und gibt die Maßnahme zur Umsetzung frei. Vorlage Nr.: 231/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit Schreiben vom 18.02.2009 hat die Unfallkasse NRW mitgeteilt, dass die Beschaffenheit des Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus Stommeln ein gefahrloses Begehen nicht möglich macht. Gemäß § 4 Abs. 1 „Bauliche Anlagen“ Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehr (GUV-V C 53) müssen bauliche Anlagen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden. Um Unfälle durch Stolpern oder Umknicken zu verhindern, ist der Parkplatz eben zu gestalten. Sofern und sobald die Aufhebung durch den Rat beschlossen wird, ist beabsichtigt die Planung der Maßnahme zeitnah an einen Tiefbauingenieur zu vergeben.