Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
231/2012
Erstellt am:
24.07.2012
Aktenzeichen:
III / 26-2
Verfasser/in:
Herr Semisch
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.09.2012
Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Maßnahme "Befestigung der Parkfläche Feuerwehr Stommeln"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.000,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0,- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
30.000,- €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Sperrvermerk für das Sachkonto M 26120001 - Pflasterung Schotterparkplatz FW-Gerätehaus Stommeln in Höhe von 30.000 € aufzuheben und gibt die Maßnahme zur Umsetzung frei.
Vorlage Nr.: 231/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 18.02.2009 hat die Unfallkasse NRW mitgeteilt, dass die Beschaffenheit des Parkplatzes am Feuerwehrgerätehaus Stommeln ein gefahrloses Begehen nicht möglich macht.
Gemäß § 4 Abs. 1 „Bauliche Anlagen“ Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehr (GUV-V C 53) müssen bauliche Anlagen
so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden. Um Unfälle
durch Stolpern oder Umknicken zu verhindern, ist der Parkplatz eben zu gestalten.
Sofern und sobald die Aufhebung durch den Rat beschlossen wird, ist beabsichtigt die Planung der Maßnahme zeitnah
an einen Tiefbauingenieur zu vergeben.