Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
229/2012
Erstellt am:
23.07.2012
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.09.2012
Betreff
ÖPP-Verfahren Bäderlandschaft Pulheim
hier: Anregung des Herrn Kauth nach § 24 GO vom 11.06.2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr Kauth
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 229/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung, die durch den Rechnungshof BadenWürttemberg übermittelten Informationen sowie den gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPPProjekten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Kenntnis und erklärt die Angelegenheit damit im Sinne der
Anregung des Herrn Kauth als erledigt.
Erläuterungen
Mit Email vom 11.06.2012 (Anlage 1) übersandte Herr Kauth die Pressemitteilung des Rechnungshofes BadenWürttemberg zu dem gemeinsamen Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten und regte hierzu an, weitere Informationen zum Thema ÖPP beim Rechnungshof BadenWürttemberg einzuholen und der Allgemeinheit zur Kenntnis zu geben.
Der zitierte Erfahrungsbericht ist bereits in den letzten Ratssitzungen durch Bürger/-innen und einzelne Fraktionen in die
Diskussion eingebracht worden und insofern bekannt. Er ist im Internet für die Allgemeinheit zugänglich und z.B. unter dem
nachstehenden Link für jedermann abrufbar:
http://www.rechnungshofhessen.de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen_hrh/Gemeinsamer_Erfahrungsbericht_zur_Wir
t-schaftlichkeit_von_OEPP.pdf
Vor diesem Hintergrund war die Verwaltung eigentlich der Auffassung, dass eine ausreichende Information der Allgemeinheit erfolgt ist. Da Herr Kauth auf Nachfrage seine Anregung gleichwohl aufrecht erhält und die Verwaltung im Sinne eines
transparenten Verfahrens keinerlei Bedenken hat, den Bericht auch über die eigene Internetpräsenz wiederzugeben, ist
der Bericht dieser Vorlage beigefügt (Anlage 5 nur in Dateiform in SD-Net).
Die Verwaltung hat darüber hinaus die Anregung des Herrn Kauth aufgegriffen und den Rechnungshof BadenWürttemberg um Mitteilung gebeten, ob außer dem Erfahrungsbericht weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden
können. Mit per Email übermittelten Schreiben vom 31.07.2012 (Anlage 2) hat der Rechnungshof hierzu umfangreiche
Materialien übersandt (Anlagen 3 + 4 nur in Dateiform in SD-Net).
Mit Blick auf den großen Umfang der Anlagen 3 – 5 (insgesamt 144 Seiten) hat sich die Verwaltung dazu entschlossen,
diese nicht in Papierform beizufügen. Sie stehen aber über das öffentliche Pulheimer Ratsinformationssystem den interessierten Ratsmitgliedern und der Bevölkerung vollumfänglich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung ist insbesondere auf die folgende einleitende Feststellung der Rechnungshöfe hinzuweisen:
Zitat:
„Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sind der Auffassung, dass eine Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
eine wertneutrale Beschaffungsvariante zu konventionellen Bau- und Finanzierungsmodellen darstellt. Sie stellen sich
damit nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte, sondern fordern den Nachweis, dass die Vorteilhaftigkeit dieser Beschaffungsvariante gegenüber der Eigenbesorgung der öffentlichen Hand in jedem Einzelfall objektiv und transparent nachgewiesen wird“.