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Beschlussvorlage (Aufstellen einer Fertig-Doppelgarage am Sportplatz in Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
19.11.2009
Erstellt
12.11.09, 08:05
Aktualisiert
12.11.09, 08:05
Beschlussvorlage (Aufstellen einer Fertig-Doppelgarage am Sportplatz in Lucherberg)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Schm. 03.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 19.11.2009 TOP Ein Ja Nein 115/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Aufstellen einer Fertig-Doppelgarage am Sportplatz in Lucherberg Beschlussentwurf: Der Bauausschuss stimmt dem Aufstellen einer Fertig-Doppelgarage am Sportplatz Lucherberg zu. Begründung: Der Fußballverein Lucherberg hat seit längerem den Wunsch geäußert, am Sportplatz Lucherberg eine Unterstellmöglichkeit - insbesondere bei schlechtem Wetter -für die Besucher der Fußballspiele zu schaffen. Hierfür wurden im Haushalt 10.000,00 € zur Verfügung gestellt. Unter Einbeziehung von RWE Power wurde in der Ortschaft Pier nach einer solchen Unterstellmöglichkeit gesucht. Es wurde jedoch nichts Passendes gefunden. Im Jahre 2008 sind die vorhandenen Garagen abgebrannt. Sie dienten der Jugendabteilung, u.a. als Abstellmöglichkeit für ihre Gerätschaften. Für den Ersatz dieser Garagen wurde im laufenden Haushalt auf den Ansatz von 10.000,00 € zurückgegriffen und hieraus zwischenzeitlich eine neue Doppelgarage errichtet (Kosten: rd. 7.100,00 €). Parallel hierzu wurde nach intensiven Verhandlungen mit unserer Versicherung erreicht, dass diese für die abgebrannten Garagen eine Entschädigung von rd. 6.700,00 € gezahlt hat. In weiteren Gesprächen wurde sich mit dem Verein geeinigt, als Unterstand eine weitere FertigDoppelgarage aufzustellen. Dies würde das äußere Erscheinungsbild abrunden. Der Verein würde die Fundamentarbeiten durchführen, die Toröffnungen zumauern und verputzen. Die Türe und die Fenster würden dem Verein aus der Altortschaft Pier von RWE Power zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die neu zu beschaffende Doppelgarage betragen rd. 7.600,00 € und werden aus der Versicherungsleistung und dem aus dem Ansatz übrig gebliebenen Restbetrag von rd. 2.900,00 € gedeckt.