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Beschlussvorlage (Genehmigung Haushaltssicherungskonzept 2005 - Anhörung gemäß § 28 VwVfG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
583 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Beschlussvorlage (Genehmigung Haushaltssicherungskonzept 2005
- Anhörung gemäß § 28 VwVfG) Beschlussvorlage (Genehmigung Haushaltssicherungskonzept 2005
- Anhörung gemäß § 28 VwVfG) Beschlussvorlage (Genehmigung Haushaltssicherungskonzept 2005
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- Anhörung gemäß § 28 VwVfG)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V Az.: 2020-02 Amt: An den 8/ - 20 - BeschlAusf: Finanz- und Personalausschuss Datum: OJ 2, f - 20 - 03.11.2005 der Stadt Erftstadt Zur Beschlussfassung; • Betrifft: Genehmigung Haushaltssicherungskonzept - Anhörung gemäß § 28 VwVfG Finanzielle Auswirkungen: rx Unterschrift des Budgetverantwortlichen 2005 1 Keine - entfallt - Erftstadt, den Beschlussentwurf: • Der als Anlage beigefügte Entwurf der Genehmigung zum Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept 2005 wird zur Kenntnis genommen . Begründung: Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat mit Schreiben vom 2.11.2005 den Entwurf obiger Genehmigungsverfügung übersandt und unter Bezug auf § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) um Rückäußerung gebeten. Durch die Anhörugng der Beteiligten soll diesen Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, bevor der Verwaltungsakt erlassen wird. Bekanntlich kann die Genehmigung zum HSK nur erteilt werden, wenn dargestellt wurde, dass spätestens im vierten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr (2007) die Einnahmen die Ausgaben (ohne Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren) decken. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Ferner sind nach dem Handlungsrahmen die aufgelaufenen Fehlbeträge spätestens in weiteren 5 Jahren auszugleichen. Wegen der erheblich schlechteren Rahmenbedingungen musste dieser Zeitraum voll ausgeschöpft werden bzw. die Abdeckung der Altfehlbeträge war erst 2012 (bisher 2011) darstellbar. Diesbezüglich bestanden C:\Dokum.nt. und Einlllllunlllln\001_1w\Lokal, ElnstenungenITlmp\Vorlago05_lufllgll,doc an der Genehmigungsfähigkeit meinerseits keine Bedenken, was ich während der Haushaltsplanberatungen auch mehrmals zum Ausdruck gebracht habe. Der jetzt vorliegende Entwurf der Genehmigungsverfügung enthält gegenüber der Vorjahresgenehmigung, bis auf einen Punkt, fast identische Auflagen und Hinweise. Die Hinweise unter II. des Genehmigungsentwurfes entsprechen den Vorgaben des Handlungsrahmens zu Haushaltssicherungskonzepten bzw. sind ergänzende Angaben im Rahmen der Abarbeitung eines Prüfrasters. Wie im Vorjahr besteht hier kein Dissens. • Auch die Auflagen unter I. Ziffer 2 bis 9 sind inhaltlich identisch mit der Vorjahresgenehmigung. Dieses gilt gleichfalls für den ersten Teil der Auflage zu I. 1, in dem auf die Handhabung der freiwilligen Ausgaben eingegangen wird. Der Anstieg durch die Jubiläumsveranstaltungen bei Städtepartnerschaften, Schülerbeförderungskosten sowie der Hilfe für junge Volljährige wurde dabei seitens der Kommunalaufsicht akzeptiert. Eine zusätzliche Auflage wird lediglich für eine Auszahlung des Investitionszuschusses für die Dorfgemeinschaftshalle in Erftstadt-Erp gemacht. Die Umsetzung ist im Vermögenshaushalt bzw. Investitionsprogramm wie folgt dargestellt: 2005 Ansatz • Einnahme 1.760.3650 Abführung Eigenbetrieb IMMO 133.334 Ausgabe 1.760.9855 Investitionszuschuss 133.334 Ver f.Erm 266.666 Investitionsprogramm 2006 2007 133.333 133.333 133.333 133.333 Damit ist diese Maßnahme rein finanziell gesehen kostenneutral. Nach der Auflage (Seite 2 des Genehmigungsentwurfes) ist von einer Auszahlung abzusehen, wenn nicht bei den sonstigen freiwilligen Ausgaben entsprechende Einsparungen oder Kürzungen - längstens bis zum Ende des Konsolidierungszeitraum - erfolgen. Die Umsetzung ist im HSK zum Haushalt 2006 korrekt darzulegen. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises ist der durch den Zuschuss einhergehende Anstieg der freiwilligen Ausgaben mit dem Handlungsrahmen nicht vereinbar, da freiwillige Ausgaben im Sinne der gebotenen Haushaltskonsolidierung in vertretbarer Weise zu reduzieren sind. Dies gelte auch für den Vermögenshaushalt. Die Finanzierung über Grundstückserlöse stütze bzw. legitimiere diese Vorgehensweise nicht hinreichend, da diese Mittel dem allgemeinen Haushalt zur Konsolidierung vorenthalten würden. Auch sieht die Kommunalaufsicht in der Maßnahme keinen Konsolidierungsbeitrag. Auf die ergänzenden Erläuterungen der Kommunalaufsicht darf ich auf die Ausführungen auf Seite 2 der Genehmigungsverfügung verweisen. Die Umsetzung bzw. Voll-Finanzierung der freiwilligen Maßnahme über zusätzliche außerplanmäßige Grundstücksveräußerungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wurde während der Haushaltsplanberatungen erarbeitet. Da die Konzeption auch keine Folgekostenbelastung der Stadt aus dem Betrieb dieser Einrichtung vorsah, war die Vorgabe einer kostenneutralen Darstellung erfüllt. Dass die Verkaufserlöse im Eigenbetrieb auch als Beitrag zur Fehlbetragsabdeckung hätte eingesetzt werden können, war bekannt. Allerdings wurde durch die kostenneutrale Abwicklung und in Anerkennung der Null-Kreditaufnahme ab 2005 eine reale Genehmigungschance gesehen. Trotzdem habe ich auf eine möglich andere Sichtweise der Kommunalaufsicht hingewiesen und Erwartungshaltungen insoweit relativiert, dass eine Umsetzung erst nach HSK-Genehmigung möglich ist. • Was die Erfüllung der Auflage im Zusammenhang mit der Förderung einer Dorfgemeinschaftshalle angeht, sehe ich keine Möglichkeit im Vermögenshaushalt freiwillige Ausgaben in gleicher Höhe zu reduzieren. Hierzu fehlt es, auch im gesamten Konsolidierungszeitraum, an Masse, da lediglich zweckgebundene Einnahmen (Sportpauschale, Schulpauschale) weitergeleitet werden. Im Bereich der Sportförderung handelt es sich überwiegend um die Ausführung der bereits im Vorjahr erteilten Zusagen. Die Kompensation im freiwilligen Bereich des Verwaltungshaushaltes halte ich gleichermaßen für nicht umsetzbar. Ich erinnere an die Beratungen zum "Blauen Wunder". Zu Ihrer Information ist die der Kommunalaufsicht vorgelegte Liste der freiwilligen Ausgaben im Verwaltungshaushalt beigefügt: Zur rechtlichen Beurteilung von Auflagen im Zusammenhang Genehmigung erlaube ich mir folgende Hinweise: • mit der vorliegenden Auflagen und Bedingungen sind nach den Vorschriften zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten (§ 75 GO a.F.) zulässig. Die Auflage ist eine selbständige Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt nach § 36 VwVfG . Sie hat keinen Einfluss auf das Wirksamwerden ständig angefochten werden. Anlage der Genehmigung und kann selb- 16. • • FREIWILLIGE AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS I Freiwillige Ausgaben sind Ausgaben, bei denen weder eine gesetzliche noch vertragliche Verpflichtung zur Veranschlagung besteht; jedoch hätte die Streichung oder der weitgehende Abbau der veranschlagten Haushaltsmittel in dem einen oder anderen Fall die Einstellung oder Schließung einer bisher vorhandenen Einrichtung zur Folge. Teilweise freiwillige Ausgaben sind Ausgabeansätze, bei denen die Höhe des Ansatzes teilweise durch gesetzliche Verpflichtung, vertragliche Bindung, schulische Notwendigkeit oder aus anderen Gründen festgelegt ist. Hier wäre jedoch ein Spitzenbetrag durchaus variabel. Dabei ist zu beachten, dass eine Streichung oder der weitgehende Abbau der veranschlagten Haushaltsmittel wie bei den freiwilligen Ausgaben unvertretbare Auswirkungen haben kann Im Rahmen der Subsidiarität Dritten überlassene Aufgabenerfüllung würde in Teilbereichen mit erheblichen Mehrkosten an die Stadt zurückfallen, da ohne finanzielle Mindestausstattung dir freien Träger die Maßnahmen in eigener Regie nicht mehr durchführen wollen oder können. HaushaltssteIle Bezeichnung teilweise freiwillig Reisekosten Rat, Partnerschaften 1.000.6301 Repräsentation 1.000.6304 Partnerschaftsveranstaltungen 1.000.7170 Zuschüsse 1.000.7171 Zuschüsse 1.001.6601 Verfügungsmittel 1.009.6690 Fraktionszuwendungen 1.020.4600 1.024.6300 Prämien für Verbesserungsvorschläge Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben -Öffentlichkeitsarbeit- f' 'Ir re'w, 'g 4.843 35.000 der Stadt 546 6.223 Partnerschaften hauptamtlicher Bürgermeister Gemeinschaftsveranstaltungen Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben -Umweltschutz- 1.120.7170 Zuschüsse - Umweltschutz- 1.130.7170 1.200.6301 Zuschüsse Freiw. Feuerwehr Weitere Verwaltungs- und BetrietJsausgatJen -Partnerschaften Schulen- 200S\HAU$Pt..AN\FREtwAUs\vorbericht Erläuterung 5.000 1.000.4002 1.080.4601 1.120.6300 Haushaltsansatz 3 Partnerschaften I England/Frankreich/Polen politische JugendartJeit Aktivierung der Vereine u. Organisationen 8.910 78.000 500 \~ ~ 6.077 2.515 I ~ 4.617 1.093 L o 7.078 Partnerschaften der Stadt plus Schule in Israel ~ ~ '-.J );' :> a co ('J ~ N "-c .J Bezeichnung HaushaltssteIle Epl. 2 • • Haushaltsansatz teilweise freiwillig Reduzierung führt zu unvertretbaren 1.301.300 Schülerbeförderungskosten 3.971 "Sommertreff' Erläuterung freiwilli relwi Ig Linieneinstellungen bei 2.090 EUR Einnahmen 1.300.6580 Veranstaltungskosten 1.300.7180 Zuschüsse -Kulturpflege- 21.250 Organisation d. Kulturprogr. in Abstimmung m. d. Stadt UA 321 Ausstellungen, 73.482 Zuschussbedarf UA 333 Musikschule 426.272 Zuschussbedarf UA 340 Artothek 27.967 Zuschussbedarf 1.341.7180 Zuschüsse -Heimatpflege- UA350 Volkshochschule 270.151 Zuschussbedarf UA352 Öffentliche Bücherei 251.910 Zuschussbedarf 1.365.7180 Zuschüsse private Denkmalpflegemaßnahmen 1.400.7180 Erftstadt-Card Sammlungen Zuschüsse -Übergangsheime- UA 451 UA452 Jugendarbeit Jugendsozialarbeit, Jugendschutz UA454 erzieherischer two Verrechnung Betreuung Flüchtlinge 1.800 165.526 Zuschussbedarf 10.804 Zuschussbedarf 71.561 Zuschussbedarf 58.840 Zuschussbedarf 1.548. 797 Zuschussbedarf 626.489 Zuschussbedarf 4.874 Zuschussbedarf 387.735 Zuschussbedarf Kinder- und Förderung der Erziehung in der Familie Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungenl Tagespflege UA 455 Hilfe zur Erziehung UA 456 Hilfen für junge Volljährige/lnobhutnahme UA 458 Sonstige Aufgaben der Jugendhilfe UA 460 Einrichtungen 1.465.7180 Institutionelle Beratung 1.470.7180 Zuschüsse -Wohlfahrtspflege- 1.500.7180 Zuschüsse -Gesundheitsverwaitung- 7.685 1.550.7180 Zuschüsse -Förderung des Sports- 50.133 1.550.7181 Zuschuss Sportverband 1.550.7182 Zuschuss Vokslauf der Jugendarbeit 221.783 48.430 0 3.000 I 2005\HAUSPl..AN\FREIVVAUS'worbt:lrieht Karneval, Schützenvereine, Martinszüge in 15 Ortsteilen bei 50 v.H. Beteiligung des Landes NW 16.000 36.000 1.436.7180 UA453 21.110 5.586.886 230.3861 Altentagesstätten, Oma-Zuschüsse Altenveranstaltungen DRK. MHD, usw. sowie Beratungssl. Krebskranke Orga.-Zuschüsse insbes. für Jugendabteilungen