Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V
Az.: 2020-02
Amt:
An den
8/
- 20 -
BeschlAusf:
Finanz- und Personalausschuss
Datum:
OJ 2, f
- 20 -
03.11.2005
der Stadt Erftstadt Zur Beschlussfassung;
•
Betrifft: Genehmigung Haushaltssicherungskonzept
- Anhörung gemäß § 28 VwVfG
Finanzielle
Auswirkungen:
rx
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
2005
1
Keine
- entfallt -
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
•
Der als Anlage beigefügte Entwurf der Genehmigung zum Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept 2005 wird zur Kenntnis genommen .
Begründung:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat mit Schreiben vom 2.11.2005 den Entwurf
obiger Genehmigungsverfügung übersandt und unter Bezug auf § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) um Rückäußerung gebeten.
Durch die Anhörugng der Beteiligten soll diesen Gelegenheit gegeben werden, sich
zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, bevor der Verwaltungsakt erlassen wird.
Bekanntlich kann die Genehmigung zum HSK nur erteilt werden, wenn dargestellt
wurde, dass spätestens im vierten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr (2007) die
Einnahmen die Ausgaben (ohne Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren) decken. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Ferner sind nach dem Handlungsrahmen die aufgelaufenen Fehlbeträge spätestens
in weiteren 5 Jahren auszugleichen. Wegen der erheblich schlechteren Rahmenbedingungen musste dieser Zeitraum voll ausgeschöpft werden bzw. die Abdeckung
der Altfehlbeträge war erst 2012 (bisher 2011) darstellbar. Diesbezüglich bestanden
C:\Dokum.nt. und Einlllllunlllln\001_1w\Lokal, ElnstenungenITlmp\Vorlago05_lufllgll,doc
an der Genehmigungsfähigkeit meinerseits keine Bedenken, was ich während der
Haushaltsplanberatungen auch mehrmals zum Ausdruck gebracht habe.
Der jetzt vorliegende Entwurf der Genehmigungsverfügung enthält gegenüber der
Vorjahresgenehmigung, bis auf einen Punkt, fast identische Auflagen und Hinweise.
Die Hinweise unter II. des Genehmigungsentwurfes entsprechen den Vorgaben des
Handlungsrahmens zu Haushaltssicherungskonzepten
bzw. sind ergänzende Angaben im Rahmen der Abarbeitung eines Prüfrasters. Wie im Vorjahr besteht hier kein
Dissens.
•
Auch die Auflagen unter I. Ziffer 2 bis 9 sind inhaltlich identisch mit der Vorjahresgenehmigung. Dieses gilt gleichfalls für den ersten Teil der Auflage zu I. 1, in dem
auf die Handhabung der freiwilligen Ausgaben eingegangen wird. Der Anstieg durch
die Jubiläumsveranstaltungen
bei Städtepartnerschaften, Schülerbeförderungskosten
sowie der Hilfe für junge Volljährige wurde dabei seitens der Kommunalaufsicht akzeptiert.
Eine zusätzliche Auflage wird lediglich für eine Auszahlung des Investitionszuschusses für die Dorfgemeinschaftshalle in Erftstadt-Erp gemacht. Die Umsetzung ist im
Vermögenshaushalt bzw. Investitionsprogramm wie folgt dargestellt:
2005
Ansatz
•
Einnahme 1.760.3650
Abführung Eigenbetrieb IMMO
133.334
Ausgabe 1.760.9855
Investitionszuschuss
133.334
Ver f.Erm
266.666
Investitionsprogramm
2006
2007
133.333
133.333
133.333
133.333
Damit ist diese Maßnahme rein finanziell gesehen kostenneutral.
Nach der Auflage (Seite 2 des Genehmigungsentwurfes) ist von einer Auszahlung
abzusehen, wenn nicht bei den sonstigen freiwilligen Ausgaben entsprechende Einsparungen oder Kürzungen - längstens bis zum Ende des Konsolidierungszeitraum
- erfolgen. Die Umsetzung ist im HSK zum Haushalt 2006 korrekt darzulegen.
Nach Ansicht der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises ist der durch den Zuschuss einhergehende Anstieg der freiwilligen Ausgaben mit dem Handlungsrahmen
nicht vereinbar, da freiwillige Ausgaben im Sinne der gebotenen Haushaltskonsolidierung in vertretbarer Weise zu reduzieren sind. Dies gelte auch für den Vermögenshaushalt. Die Finanzierung über Grundstückserlöse stütze bzw. legitimiere diese
Vorgehensweise nicht hinreichend, da diese Mittel dem allgemeinen Haushalt zur
Konsolidierung vorenthalten würden. Auch sieht die Kommunalaufsicht in der Maßnahme keinen Konsolidierungsbeitrag. Auf die ergänzenden Erläuterungen der
Kommunalaufsicht darf ich auf die Ausführungen auf Seite 2 der Genehmigungsverfügung verweisen.
Die Umsetzung bzw. Voll-Finanzierung der freiwilligen Maßnahme über zusätzliche
außerplanmäßige Grundstücksveräußerungen
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wurde während der Haushaltsplanberatungen erarbeitet. Da die Konzeption
auch keine Folgekostenbelastung der Stadt aus dem Betrieb dieser Einrichtung vorsah, war die Vorgabe einer kostenneutralen Darstellung erfüllt. Dass die Verkaufserlöse im Eigenbetrieb auch als Beitrag zur Fehlbetragsabdeckung hätte eingesetzt
werden können, war bekannt. Allerdings wurde durch die kostenneutrale Abwicklung
und in Anerkennung der Null-Kreditaufnahme ab 2005 eine reale Genehmigungschance gesehen. Trotzdem habe ich auf eine möglich andere Sichtweise der Kommunalaufsicht hingewiesen und Erwartungshaltungen insoweit relativiert, dass eine
Umsetzung erst nach HSK-Genehmigung möglich ist.
•
Was die Erfüllung der Auflage im Zusammenhang mit der Förderung einer Dorfgemeinschaftshalle angeht, sehe ich keine Möglichkeit im Vermögenshaushalt freiwillige Ausgaben in gleicher Höhe zu reduzieren. Hierzu fehlt es, auch im gesamten
Konsolidierungszeitraum,
an Masse, da lediglich zweckgebundene Einnahmen
(Sportpauschale, Schulpauschale) weitergeleitet werden. Im Bereich der Sportförderung handelt es sich überwiegend um die Ausführung der bereits im Vorjahr erteilten
Zusagen.
Die Kompensation im freiwilligen Bereich des Verwaltungshaushaltes
halte ich
gleichermaßen für nicht umsetzbar. Ich erinnere an die Beratungen zum "Blauen
Wunder".
Zu Ihrer Information ist die der Kommunalaufsicht vorgelegte Liste der freiwilligen
Ausgaben im Verwaltungshaushalt beigefügt:
Zur rechtlichen Beurteilung von Auflagen im Zusammenhang
Genehmigung erlaube ich mir folgende Hinweise:
•
mit der vorliegenden
Auflagen und Bedingungen sind nach den Vorschriften zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten (§ 75 GO a.F.) zulässig. Die Auflage ist eine selbständige
Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt nach § 36 VwVfG .
Sie hat keinen Einfluss auf das Wirksamwerden
ständig angefochten werden.
Anlage
der Genehmigung und kann selb-
16.
•
•
FREIWILLIGE AUSGABEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS
I
Freiwillige Ausgaben sind Ausgaben, bei denen weder eine gesetzliche noch vertragliche Verpflichtung zur Veranschlagung besteht; jedoch hätte die
Streichung oder der weitgehende Abbau der veranschlagten Haushaltsmittel in dem einen oder anderen Fall die Einstellung oder Schließung
einer bisher vorhandenen Einrichtung zur Folge.
Teilweise freiwillige Ausgaben sind Ausgabeansätze, bei denen die Höhe des Ansatzes teilweise durch gesetzliche Verpflichtung, vertragliche Bindung,
schulische Notwendigkeit oder aus anderen Gründen festgelegt ist. Hier wäre jedoch ein Spitzenbetrag durchaus variabel. Dabei ist zu
beachten, dass eine Streichung oder der weitgehende Abbau der veranschlagten Haushaltsmittel wie bei den freiwilligen Ausgaben unvertretbare
Auswirkungen haben kann
Im Rahmen der Subsidiarität Dritten überlassene Aufgabenerfüllung würde in Teilbereichen mit erheblichen Mehrkosten an die Stadt zurückfallen, da
ohne finanzielle Mindestausstattung dir freien Träger die Maßnahmen in eigener Regie nicht mehr durchführen wollen oder können.
HaushaltssteIle
Bezeichnung
teilweise
freiwillig
Reisekosten Rat, Partnerschaften
1.000.6301
Repräsentation
1.000.6304
Partnerschaftsveranstaltungen
1.000.7170
Zuschüsse
1.000.7171
Zuschüsse
1.001.6601
Verfügungsmittel
1.009.6690
Fraktionszuwendungen
1.020.4600
1.024.6300
Prämien für Verbesserungsvorschläge
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
-Öffentlichkeitsarbeit-
f'
'Ir
re'w, 'g
4.843
35.000
der Stadt
546
6.223
Partnerschaften
hauptamtlicher
Bürgermeister
Gemeinschaftsveranstaltungen
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
-Umweltschutz-
1.120.7170
Zuschüsse - Umweltschutz-
1.130.7170
1.200.6301
Zuschüsse Freiw. Feuerwehr
Weitere Verwaltungs- und BetrietJsausgatJen
-Partnerschaften Schulen-
200S\HAU$Pt..AN\FREtwAUs\vorbericht
Erläuterung
5.000
1.000.4002
1.080.4601
1.120.6300
Haushaltsansatz
3 Partnerschaften
I England/Frankreich/Polen
politische JugendartJeit
Aktivierung der Vereine u. Organisationen
8.910
78.000
500
\~ ~
6.077
2.515
I
~
4.617
1.093
L
o
7.078
Partnerschaften
der Stadt plus Schule in Israel
~
~
'-.J
);'
:>
a
co
('J
~
N
"-c .J
Bezeichnung
HaushaltssteIle
Epl. 2
•
•
Haushaltsansatz
teilweise
freiwillig
Reduzierung führt zu unvertretbaren
1.301.300
Schülerbeförderungskosten
3.971
"Sommertreff'
Erläuterung
freiwilli
relwi Ig
Linieneinstellungen
bei 2.090 EUR Einnahmen
1.300.6580
Veranstaltungskosten
1.300.7180
Zuschüsse -Kulturpflege-
21.250
Organisation d. Kulturprogr. in Abstimmung m. d. Stadt
UA 321
Ausstellungen,
73.482
Zuschussbedarf
UA 333
Musikschule
426.272
Zuschussbedarf
UA 340
Artothek
27.967
Zuschussbedarf
1.341.7180
Zuschüsse -Heimatpflege-
UA350
Volkshochschule
270.151
Zuschussbedarf
UA352
Öffentliche Bücherei
251.910
Zuschussbedarf
1.365.7180
Zuschüsse private Denkmalpflegemaßnahmen
1.400.7180
Erftstadt-Card
Sammlungen
Zuschüsse -Übergangsheime-
UA 451
UA452
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit,
Jugendschutz
UA454
erzieherischer
two Verrechnung
Betreuung Flüchtlinge
1.800
165.526
Zuschussbedarf
10.804
Zuschussbedarf
71.561
Zuschussbedarf
58.840
Zuschussbedarf
1.548. 797
Zuschussbedarf
626.489
Zuschussbedarf
4.874
Zuschussbedarf
387.735
Zuschussbedarf
Kinder- und
Förderung der Erziehung in der Familie
Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungenl
Tagespflege
UA 455
Hilfe zur Erziehung
UA 456
Hilfen für junge Volljährige/lnobhutnahme
UA 458
Sonstige Aufgaben der Jugendhilfe
UA 460
Einrichtungen
1.465.7180
Institutionelle Beratung
1.470.7180
Zuschüsse -Wohlfahrtspflege-
1.500.7180
Zuschüsse -Gesundheitsverwaitung-
7.685
1.550.7180
Zuschüsse -Förderung des Sports-
50.133
1.550.7181
Zuschuss Sportverband
1.550.7182
Zuschuss Vokslauf
der Jugendarbeit
221.783
48.430
0
3.000
I
2005\HAUSPl..AN\FREIVVAUS'worbt:lrieht
Karneval, Schützenvereine, Martinszüge in 15 Ortsteilen
bei 50 v.H. Beteiligung des Landes NW
16.000
36.000
1.436.7180
UA453
21.110
5.586.886
230.3861
Altentagesstätten,
Oma-Zuschüsse
Altenveranstaltungen
DRK. MHD, usw. sowie Beratungssl. Krebskranke
Orga.-Zuschüsse
insbes. für Jugendabteilungen