Daten
Kommune
Inden
Größe
9,5 kB
Datum
27.05.2009
Erstellt
09.07.09, 20:36
Aktualisiert
09.07.09, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
12.05.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
27.05.2009
TOP Ein Ja
Nein
44/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Überschwemmungsgebiet der Rur
- Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Rur
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Gegen den Entwurf zur Überschwemmungsgebietsverordnung „Rur“ werden keine Bedenken
geltend gemacht.
Begründung:
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde die Ermittlung der Hochwasserschutzausweisungen
entlang der Rur im Entwurf der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vorgelegt.
Folgende Bereiche werden ausgewiesen:
1. Überschwemmungsgebiete bis zu einem 100-jährigen Ereignis; hier sind in der Ortslage
Schophoven minimal bebaute Bereiche betroffen.
2. Rückgewinnbare Überschwemmungsgebiete; diese Ausweisungen bewegen sich innerhalb der
Ausweisungen des Landschaftsplanes Ruraue.
3. Überschwemmungsgefährdete Bereiche; dies sind Bereiche, die bei einem Versagen der
Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden. Hier sind Bereiche im Gewerbegebiet Pier
betroffen.
Die Überschwemmungsgebiete sind unter den vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen
berechnet worden. Die unter den Punkten 1-2 dargelegten Ausweisungen betreffen bebaute
Bereiche nur im geringen Maße, andere Nutzungen, die dem Hochwasserschutz entgegenstehen,
wie Friedhöfe, Sportplätze oder andere Grünanlagen und weitere Bereiche, in denen Planungen
vorgesehen sind, sind nicht betroffen. Des Weiteren sind die grundsätzlichen Ausweisungen im
Rahmen der Änderung des Regionalplanes Region Aachen, sachlicher Teilabschnitt vorbeugender
Hochwasserschutz (für die Gemeinde Inden Inde und Rur) im Ausschuss für Gemeindeplanung und
–entwicklung am 18.09.2008 erörtert worden. Bedenken sind nicht erhoben worden.
Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre und den damit einhergegangenen
Überschwemmungen stehen nun alle Überschwemmungsausweisungen in der Überprüfung.
Insbesondere werden jetzt die Flächen gekennzeichnet, die bei einem eventuellen Versagen der
Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden.
Mit den neuen Ausweisungen der Überschwemmungsgebiete sind so genannte HochwasserAktionspläne entwickelt worden. Inhalte sind insbesondere die Bestandsaufnahme, die
systematische Zusammenfassung aller vorliegender Erkenntnisse, die Festlegung eines
Hochwasserzieles, die Defizitanalyse, und der Vorschlag möglicher Maßnahmen.
Der Aktionsplan Rur wird zurzeit erarbeitet und wird in Weiterführung Handlungsempfehlungen
für die überschwemmungsgefährdeten Bereiche erarbeitet werden. Hierzu gehören dann intensive
Abstimmungen mit der Indener Feuerwehr, um bei einem eventuellen Störfall schnell
handlungsfähig zu sein.
Als Empfehlung unabhängig von diesen Entwicklungen wurden regelmäßige Deichschauen und
Begehungen empfohlen. Diese sind in Inden durch den Wasserverband Eifel-Rur durchzuführen.
Beschlußvorlage 44/2009
Seite 2