Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
AZ.:
V
1410-21
01'1
An den
Amt: -14-
Rat der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
Beschl.lAusf.
überden
Werksausschuss
•
8/
:-14-
06.10.2004
Straßen
und den
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Eigenbetrieb Straßen 2003
Finanzielle
zum Jahresabschluss
Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.
•
Begründung:
Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen
Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den
Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt.
Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere:
• Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
• Vergaben im VOL-NaB-Bereich
• Prüfung der Führung Sonderkasse des Eigenbetriebs
• wechselnde Prüfthemen
Rechnungsprüfungsamt
Jahresabschluss
Stadt Erftstadt
2003 des Eigenbetriebes
Anlage zu V
"3( a -I~2
"Straßen"
1. Gem. § 8 der Betriebssatzung Eigenbetrieb Straßen in der ab 01.07.1999
geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung getroffen:
"Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer
unterliegt der Eigenbetrieb Straßen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Erftstadt."
•
Die Prüftätiqkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere:
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprufungen
der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einschI. Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
I
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
• Themenprüfung
hier: Erschließungs-I Ablösebeiträge
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (gesetzliche Prüfpflicht der Bezirksregierung
bzw. Durchführung durch einen Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht der
Feststellungen des Wirtschaftsprüfers
im Bereich der Jahresabschlussarbeiten
keine weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt. Insoweit schließt sich das RPA der
Stadt Erftstadt diesen Ausführungen an.
•
H
Das RPA hält eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen - zumindest was den
Bereich VOS
I Eigenbetriebe
angeht
durch eine
"Vergabe"
oder
"Submissionsstelle"
für sinnvoll. Grund:
•
die Trennung
zwischen
Vergabe
und Bauabwicklung
Möglichkeit
neutraler, zusätzlicher
Bieterauswahl
fördert
und wirkt präventiv gegen Korruption
sowie
die
Wettbewerb
2. Seit 01.07.1999 unterliegen Ausschreibungen I Submissionen, Aufträge bzw.
Vergaben über € 409,00 sowie Schlussrechnungen
von Baumaßnahmen der
Visakontrolle
I Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.
Dies entspricht den
Regelungen der Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes
Vorfeld festgestellt
und können korrigiert werden.
können deshalb in vielen Fällen vermieden werden.
p:\14UahresabschluSS
2002.WPD
werden Fehler bereits im
Spätere Beanstandungen
3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL /
VOB); hier insbesondere
bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie
öffentlicher Ausschreibungen.
Bei den Angebotsprüfungen von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde im Bereich des Eigenbetriebs Straßen z.B. auf aus Rechtssicherheitsgründen
zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften
gem. VOB hingewiesen und mit
den Vergabeverantwortlichen abgeklärt :
•
•
•
Preisnachlässe nur an vorbestimmter Stelle des Angebotes, VOB/A §§ 21,25
•
•
•
Erforderliche Eingangsvermerke auf den Briefumschlägen mit Zeitangabe,
Datum und
Unterschrift als Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der
Angebote vor Beginn des Eröffnungstermins
Erforderliche Prüfvermerke auf den leistungsverzeichnissen
als Nachweis
der fachtechnischen und rechnerischen Prüfung bei:
- Kanalarbeiten, ROB 14 E.-Erp,
- Ersterschließung Neubaugebiet, In den Barbenden, E.- Kierdorf,
- Malerarbeiten Geländer, Brücke 07 E.-Frauenthal, € 2.843,16
Vergabevermerk
gem.
§ 30 VOB/A unvollständig,
bzw. fehlende
Unterschriften, Aufführung Nebenangebote, hier bei:
Lieferung + Einbau einer Spielkombination, E.-Dirmerzheim, € 19.522,80
- Betonsanierung, Brücke 07 E.-Frauenthal, € 14.832,27
- Spundwandverbau, Brücke 07 E.-Frauenthal, € 14.14.823,81
- Straßenfertigstellung, Pfarrer P.-Huhnen-Str., E.-Ahrem, € 90.165,58
Submissionsprotokoll
unvollständig, die geprüften und ggf. berichtigten
Angebotssummen sind in das Angebotsprotokoll einzutragen, hier bei:
Abräumung abgelaufener Gräber + Ausbau Feld 7, Friedhof Liblar,
€ 7.759,17
Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( wie oben aufgeführt
sowie auch z.B. fehlende Aufmaße,
Prüfvermerke auf Angeboten)
wurden
unmittelbar mit den Verantwortlichen abgeklärt und erledigt.
Die Prüfungen bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen und Vergaben
beim Eigenbetrieb Straßen ergaben darüber hinaus folgende Feststellungen:
3.1
Rasenkleinspielfeld
E.-Blessem,
Vergabe landschaftsgärtnerische
Arbeiten
B
Das Bauvorhaben
wurde seitens des Eigenbetriebs
lediglich beschränkt
ausgeschrieben.
Auf Grund der Vorkalkulation von € 45.068,44 hätte öffentlich
ausgeschrieben werden müssen (ab 30.000 €) . Es wurden 7 Firmen zur
Angebotsabgabe
aufgefordert, 6 gaben ein Angebot ab. Das preisgünstigste
Angebot betrug € 46.648,24 abzüglich 2 % Nachlass.
P:\14Wahresabschluss
2002.WPD
Von den Richtlinien zu Vergabe I Ausschreibungen
darf im Interesse von
Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen
werden.
Die Wahl der falschen Ausschreibungsart war ein Fehler des Auftraggebers. Dieser
darf nicht den Bietern angelastet werden. Da das Angebot des günstigsten Bieters
der Vorkalkulation entsprach, wäre eine Aufhebung der Ausschreibung jedoch nicht
gerechtfertigt gewesen. Der Auftrag wurde an die mindestbietende Firma vergeben.
3.2
Dorferneuerung
•
E.-Ahrem, Schlussrechnung
Garten- und Landschaftsbau
Am 09.12.03 wurde die Schlussrechnung Garten- und Landschaftsarbeiten über €
17.488,83 zur Visakontrolle
vorgelegt. Die Position 26, die Lieferung einer
Buswartehalle, Bruttopreis € 5.144,60, war noch nicht erfolgt. Es sollte aber, laut
Anordnung des Fachamtes, der Gesamtbetrag ./. Skonto von € 17.453,85
angewiesen werden.
H
Das RPA stimmt solchen Abwicklungen
- auch wenn es sich um ein "Paket"
handelt - hier und in Zukunft grundsätzlich nicht zu. Zahlungen, insbesondere
Schlusszahlungen,
dürfen
nur
für
erbrachte,
mängelfreie
Leistungen
vorgenommen werden.
3.3
H
•
Schlussrechnungen
31.03.2004
-
Bestattungen
Die Schlussrechnung
betrug € 54.785,19 .
01.04.2002
-
-
Abrechnungszeitraum
31.03.2003
mit gesamt
01.04.2002
-
463 Beerdigungen
Bei der Überprüfung der Gesamtrechnung wurden Differenzen festgestellt. Es
handelt sich um einen Ubertragungsfehler bei "Grabaushub normal" plus 5 Stück, 1
Urnenbeisetzung wurde doppelt berechnet und 1 Samstagszuschlag wurde zuviel
berechnet.
Da an die Fa. monatliche Abschläge in Höhe von € 49.083,96 gezahlt wurden,
konnten diese Differenzen nur bei der Schlussrechnung berücksichtigt werden. Der
Betrag zu Gunsten des Auftragnehmers wurde gesondert mit € 652,35 brutto
nachberechnet.
Die Schlussrechnung
50.173,04.
01.04.2003
- 31.03.2004
mit 442 Beerdigungen
betrug €
Bei der Überprüfung der Gesamtrechnung wurden mehrere Abrechnungsdifferenzen
festgestellt, die jedoch mit dem Fachamt ausgeräumt werden konnten. Lediglich der
Zuschlag für eine Handschachtung in Höhe von € 96,26 wurde nachberechnet.
P:\14\Jahresabschluss
2002.wPD
Da durch monatliche Abschläge schon eine Summe von € 48.000,00 gezahlt
wurden, blieb zur Schlussabrechnung nur der Differenzbetrag von € 2.173,04 zu
zahlen.
Ab dem 01.04.2004 werden diese Arbeiten jetzt von der Fa. R. durchgeführt, da der
Jahresvertrag mit der bisherigen Firma ausgelaufen ist.
3.4
Baumpflege-,
Sicherungsund Erhaltungsmaßnahmen
Erftstadt, Auftrag Fa. B. vom 05.06.2001
•
im
Stadtgebiet
Die Baumpflegearbeiten
wurden als Jahresvertrag
mit einer Laufzeit vom
04.05.2001 - 30.04.2004 öffentlich ausgeschrieben. Nach Submission und der
Prüfung der 10 eingegangenen Angebote wurde die Fa. B. als preisgünstigster
Bieter am 05.06.2001 mit einer Auftragssumme von DM 81.345,00 beauftragt. Die
Auftragskopie wurde vom RPA im Rahmen der Visakontrolle mit dem Hinweis
versehen, dass hier nur die Summe für 1 Jahr beauftragt wurde.
!!.1
Die Vorlage V 7/1286 vom 11.05.2001 führt nur den Jahresangebotspreis von DM
81.345,00 der Fa. B. auf. Es wurde weder die 3-jährige Laufzeit des Vertrages, noch
die Gesamtauftragsumme von DM 244.035,00 angegeben.
Am 05.06.2001 wurde dem Wortlaut nach ein Auftrag für zunächst 1 Jahr über DM
81.345,00 erteilt. Weitere Vorlagen an den Werksausschuss
bzw. schriftl.
Jahresaufträge für die Jahre 2002/2003 und 2003/2004 über jeweils DM 81.345,00
bzw. € 41.591,04 erfolgten nicht. Aufgrund der zusätzl. Vertragsbedingungen in der
Leistungsbeschreibung wurden die Arbeiten jedoch durchgeführt.
•
Die vorgesehene Vertragslaufzeit
ist laut Vertragsbedingungen
am 30.04.2004
abgelaufen. Da 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages am 30.04.2004 keine
Kündigung durch Einschreiben erfolgte, hat sich der Vertrag um 1 weiteres Jahr
verlängert.
Der Werksausschuss
ist über den Vorgang ausführlich zu informieren.
Der Vertrag mit der Fa. B. ist spätestens Anfang März 2005 per Einschreiben zu
kündigen. Die Leistungen der Baumpflege sind neu öffentlich auszuschreiben, da
die Laufzeit des Vertrages dann schon 48 Monate beträgt.
Bei der Erstellung
beteiligen.
P:\14\Jahresabschluss
der Unterlagen
2002.WPD
für die Neuausschreibung
ist das RPA zu
4. Erschließungs-I
Ablösebeiträge
Geprüft wurde die fristgerechte Abrechnung der Erschließungsbeiträge anhand der
durch das Fachamt -65- überlassenen Unterlagen, und zwar im Grundsatz.
Einzelprüfungen wurden in diesem Rahmen auf 2 Straßen beschränkt.
Bei der Heranziehung sind hauptsächlich maßgebend:
• Grundstücksfläche
• Geschosse I Art der Nutzung
• der
Multiplikator,
der
sich
aus
dem
gesamten
Beitragspflichtigen
im Verhältnis zur Gesamtverteilungsfläche
Insbesondere
ist auch dafür
Sorge zu tragen,
Festsetzungsverjährung nicht überschritten werden.
•
dass
die
Anteil
der
ergibt.
Fristen
der
Rechtslage:
In den weitaus meisten Fällen werden im Vorfeld mit den Anliegern sogenannte
Ablöseverträge gemäß § 133 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Damit erübrigt
sich grundsätzlich eine nachträgliche Abrechnung nach den Vorschriften des
BauGB.
Für die in den Vorverfahren
jedoch nicht "abgelösten" Erschließungsbeiträge
gilt:
Maßgebend für die Entstehung der Beitragspflicht
ist die sog. technische
Fertigstellung (Beendigung Baumaßnahme) sowie die rechtliche Fertigstellung der
Erschließung (Widmung für den öffentlichen Verkehr).
Mit der Widmung sind dann endgültig alle Voraussetzungen für die öffentlichrechtliche Beitragsheranziehung geschaffen, da mit diesem Akt eine beitragsfähige
Erschließungsanlage im Sinne des § 127 BauGB vorliegt.
•
Nach der Widmung
beginnt (am 01.01. des Folgejahres)
der Lauf der
Verjährungsfrist für die Heranziehung. Gem. § 12 Abs. 1 Nr. 4 KAG gilt für
Kommunalabgaben dieser Art hinsichtlich der Festsetzungsverjährung § 169 Abs.2
Satz 1 der Abgabenordnung, d.h. die Festsetzungsverjährung beträgt einheitlich 4
Jahre.
Wenn auch die Verjährungsfrist nach einhelliger Rechtsauffassung erst nach der
Widmung beginnt und dabei auch die Dauer des Zeitraumes zwischen technischer
Fertigstellung und - nachträglicher - Widmung der Straße grundsätzlich nicht von
Bedeutung ist, so ist dennoch
• im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie
• im Interesse einer kalkulierbaren Abwicklung für die Anlieger und
• einer gewissen Gleichbehandlung innerhalb der Anliegerschaft
die Widmung I BauGB-Heranziehung
durchzuführen.
P:\14IJahresabschiuSS 2002.WPD
nach der Fertigstellung
möglichst
zügig
Prüfunterlagen
•
•
Nachweis des Fachamtes -65- zu allen fertiggestellten
Maßnahmen, die noch nicht oder nicht vollständiq abgerechnet
sind. Ablösevereinbarungen sind entsprechend vermerkt.
Stichprobenweise von -14- angeforderte Unterlagen betreffend:
Jägerweg komplett
Marienweg komplett
Hinweis: Die Festsetzungsbeträge im einzelnen wurden in 2003 bereits
im Rahmen der VISA-Kontrolle vorab geprüft. Evt. Hinweise oder
Beanstandungen wurden daher bereits unmittelbar erledigt und sind hier
nicht mehr aufgeführt. Nicht geprüft wurde in diesem Prüfdurchgang die
Berechnuna der bereits vereinbarten Ablösebeträqe.
•
H
in
einigen Straßenbereichen ist noch ein von der Stadt für die öffentliche Straße
getätigter
Grunderwerb
auf die jeweilige
Anliegerschaft
umzulegen
bzw .
Grunderwerb noch durchzuführen (unabhängig von der i.d.R. bereits durchgeführten
Ablöse für die Erschließung I Beleuchtung) .
Die diesbezügliche
Kostenumlegung
verzögert sich in vielen Fällen aufgrund
einzelner Durchführungsstreitigkeiten
im Bereich der betroffenen Anlieger.
Die endgültigen Abwicklungen sollten im Interesse der Stadt I des Eigenbetriebes
forciert werden.
- s. beiliegende Liste -
B
•
Vereinzelt sind Straßen, die im Zeitraum weit vor 2000 (ab 1992) bereits
fertiggestellt
wurden,
noch
nicht
vollständig
abgerechnet.
Bei den
diesbezüglichen Straßen(abschnitten)
wurden mit den weitaus meisten Anliegern
zwar vorab Ablöseverträge
geschlossen, jedoch sind noch einzelne BauGBAbrechnungen erforderlich - nämlich bei denjenigen, die sich an den seinerzeitigen
Ablösevereinbarungen nicht beteiligt hatten.
Gem. Stellungnahme des Eigenbetriebes, der die Unterlagen aufbereitet hat, sind
jahrelange personelle Engpässe für die Verzögerungen verantwortlich. Letztlich
wurden die betreffenden Straßen zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung der
KAG-Beiträge auch noch nicht gewidmet. Durch Vorlage V I 0364 vom 09.03.2000
wurde sowohl dem Werksausschuss
Straßen als auch dem Finanz- und
Personalausschuss ein diesbezüglicher Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben.
Eine nunmehr forcierte Abarbeitung im Interesse der Vermeidung weiterer
Zinsverluste
sowie Ungleichbehandlung
der Anlieger wurde seitens des techno
Werkleiters bei der Schlussbesprechung
zugesichert. Mit den Arbeiten wurde
begonnen.
- s. beiliegende Liste -
Einzeimaßnahmen
Abrechnung
P:\ 14IJahresabschiuss
:
Marienstraße
2002.wPD
(Ausbau-/Sanierungsmaßnahme,
Abrechnung
KAG):
Kosten :1
IBeitragsfähige
•
•
: 188.272,24 €
11.194,38€
Baukosten
Straßenbeleuchtung
--------------------1199.466,62 €l
lQ!!iliiOg!!!!Qsfaktor :1
Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1e der Straßenbeitragssatzung der Stadt Erftstadt beträgt der
Anteil der Beitragspflichtigen 50 v.H. desQbeitragsfähigen Herstellungsaufwandes.
Voraussetzung:
• Anliegerstraße
• niveaugleich befestigte und befahrbare Wohnstraße
199.466,62
•
IM!iliPlikator
X 50 v.H.
=
99.733,31 €
:1
Der Multiplikator errechnet sich aus dem Verhältnis der Größe und Ausnutzbarkeit
des Grundstücks
zu dem errechneten
Erschließungskostenbeitrag
pro qm
Verteilungsfläche innerhalb des Abrechnungsgebietes.
Die Gesamtverteilungsfläche
--;.•
bei der Marienstraße betrug:
27.849,40 qm
99.733,31 € Anliegerbeitrag
=
Multiplikator
: Faktor 27.849,40
3,5811654
Festgesetzt wurde im Ausbaugebiet bei 38 Beitragspflichtigen
i.H.v. 199.733,29 €.I (2 Cent = Umrechnungsdifferenzen)
•
Die Heranziehungsbescheide
• Flächenberechnung
• Anteilsberechnung
• Multiplikator
geprüft.
ein Gesamtbetrag
wurden hinsichtlich
Bis auf einen Rechenfehler, der bereits im Rahmen der Visa-Kontrolle
wurde, ergaben sich keine Beanstandungen.
!Verjährungsfrist
berichtigt
:1
Die Bauarbeiten wurden im Zeitraum vom 26.11.2001 bis 06.06.2002 durchgeführt.
Die Beitragspflicht war mit Beendigung der Maßnahme entstanden.
Die Festsetzungsfrist für die im Rahmen der Erschließung / Sanierungsmaßnahme
zu erhebenden
Anliegerbeiträge
beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 der
Abgabenordnung (anzuwenden gem. § 12 Abs. 1 Nr.4 Kommunalabgabengesetz) 4
Jahre, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht
entstanden ist.
Die Frist ist beachtet.
P:\14\Jahresabschluss
2QQ2,WPD
Abrechnung
Jägerweg
Der Jägerweg wurde im Jahr 2000 fertiggestellt.
erfolgt.
Eine Widmung ist bisher nicht
Bereits
im Vorfeld
wurden
Ablöseverträge
geschlossen
(11 von
Beitragspflichtigen). Die Maßnahme ist damit bis auf einen Fall abgerechnet.
12
Sonstiges:
Da die kompletten Unterlagen bezügl. der Ablösebeträge vorlagen, wurde
gleichzeitig
die Realisierung
der Einnahme (Jägerweg) auf der Ist-Seite
geprüft.
•
HHST.
1.631.3501.9
HUL 4
4
4
001 320106 10048
dito
HUL 11
?
HUL 5
Betraq €
erl. I offen
12.47616
15.598,92
17.279,29
7.887,20
13.070,99
5.84528
5.726,29
15.613,79
erl.
erl.
erl.
erl.
erl.
erl.
erl.
erl.
Reste
Keine Beanstandung.
5. Prüfung der Sonderkasse
•
Eigenbetrieb
Straßen
Bei der Kassenbestandsaufnahme
sowie der Kassenprüfung werden die
Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung
erfolgte vom 12.05. bis 27.05.2003, die Kassenbestandsaufnahme wurde in der Zeit
vom 22.123.08.2003 durchgeführt. Weiterhin wurden vom 30.06. - 08.07.2003
unvermutet die Buchungen des Monats Mai 2003 nach den Auszügen der
Geschäftskonten in der kfm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse
(Tagesabschlüsse mit Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und
Schwebepostenaufstellung zur Sonderkasse 494) überprüft.
Art der Prüfuna
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfunq Kasse I Sonderkasse
Dito
Kassenbestandsaufnahme
Kasse I
Sonderkasse
Prüfung Buchführunq IRP - EB Straßen
Dito
12.05. bis 27.05.2003
22.08. bis 23.08.2003
30.06. bis 08.07.2003
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse
Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich
Eigenbetriebes "Straßen" wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt ("IRP").
einzelnen Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht mehr zum
P:\14IJahresabschluss
2002.WPD
des
des
Die
Soll
gestellt und auch ist-seitig
nicht mehr als Einzelposten
dargestellt.
Als
Kassenbuchung
(Ist) werden
die in den Kto. Auszügen
ausgewiesenen
Gesamtsummen in den Verwahr- und Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht.
Darauf basieren die Tagesabschlüsse und der Jahresabschluss.
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim
Eigenbetrieb
ermittelt ; der Stadtkasse werden dann zwecks Einleitung der Mahn- und VolIstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt.
Die Prüfung
Stadtkasse.
der Forderungsbearbeitung
erfolgt
im Rahmen
der Prüfung
der
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
Abstimmung Buchführung Eigenbetrieb I Konto I Stadtkasse
•
Konto 1200031 Kreissparkasse
Köln Kto. 191002810
Abstimmung nach Bewegungen Mai 2003
Neuer Saldo
Auszug 95
30.05.03
29.206,42
Alter Saldo
Auszug 76
29.04.03
5.636,84
23.569,58
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegungen It. Prüfung Sachkonto
23.569,60
Anlage
Differenz von 0,02 €
Abstimmung nach Kontostand
Kontoauszug Nr. 95
•
29.206,42
Stand 30.05.2003
Bewegungen Sachkonto Mai 2003
29.206,42
Schwebepostenaufst.
29.206,42
GKZ 494 TA 03.06.2003
Konto 1205033 VR-Bank Brühl-Erftstadt Kto. 1000011017
Abstimmung nach Bewegungen Mai 2003
Neuer Saldo
Auszug 93
30.05.03
24.859,50
Alter Saldo
Auszug 75
30.04.03
18.814,80
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
6.044,70
Anlage
6.044,70
Abstimmung nach Kontenstand
Kontoauszug Nr. 160
P:\14WahresabschlusS
2002.wPO
Stand 30.05.03
24.859,50
I
Bewegungen Sachkonto Mai 2003
Schwebepostenaufst.
Ergebnis Prüfung
5.1
GKZ 493/494 TA 03.06.03
Sonderkasse
24.859,50
:
Die Fortschreibungen der Debitoren-I Kreditorenbestände des IRP-Buchungssystems des Eigenbetriebs Straßen - Mandant 300 - stimmen hinsichtlich
•
•
•
•
24.859,50
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand
in
den
zu
Grunde
gelegten
mit der Buchführung der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ 494
in Kassenbestand
und Summenfortschreibung
sowie den betreffenden
Verwahr- und Vorschusskonten - überein .
Die Buchungen auf den IRP-Konten des Eigenbetriebs Straßen sind nach
Abgleich mit den Bankkonten für die Betriebszweige im Prüfzeitraum
vollständig erfasst.
5.2
6,
Sonstiges
B
•
Tm
Rahmen der Prüfung wurde auch eine stichprobenmäßige Belegprüfung durchge
führt. Hierbei wurde festgestellt, dass einige Rechnungen nicht dem RPA zur
Prüfung vorlagen. In den Belegordnern sind im übrigen lediglich die Rechnungen
abgeheftet. Um eine vollständige Prüfung durchzuführen, sind in den nachstehend
aufgeführten Fällen die kompletten Vorgänge, also .
- Preisanfrage
-Vergleiche
-Auftragsvergabe
-Anordnung 1 Buchungsbeleg
vorzulegen.
Bitte künftig darauf achten, dass die Akten entsprechend geführt 1 komplett sind.
Belegordner
•
"Garten"
Rechnung der Fa. C. vom 19.02.2003 über 883,20 €.
Belegordner
"Friedhof"
•
Rechnung der Fa. H. vom 07.04.2003 über 1.998,33 €.
•
Rechnung der Fa. Z. vom 08.04.2003 über 552,19 €.
p:\14\Jahresabscl1luss
2002.WPD
Belegordner
•
"Straßen"
B. vom 16.04.2003 über 2.204,00 €
•
Rechnung des Forstbetriebes
•
Rechnungen der Fa. B. vom 06.02.2003 über 1.441,40 €, vom 14.04.2003
über 533,79 € und vom 14.04.2003 über 1.702,25 €.
•
Rechnungen der Fa. C. vom 15.01.2003 über 1.139,44 €, vom 10.02.2003
über 4.281,44 €, vom 19.02.2003 über 2.724,98 €, vom 20.02.2003 über
6.072,67 €, vom 25.03.2003 über 845,64 €, vom 25.03.2003 über 1.238,88 €,
vom 09.04.2003 über 1.948,49 €, vom 17.04.2003 über 2.984,62 €, vom
07.05.2003 über 824,76 €, vom 19.05.2003 über 4.193,21 € und vom
05.06.2003 über 3.036,90 €.
•
Rechnung der Fa. R. vom 20.02.2003 über 1.653,77 €.
•
Rechnung der Fa. P.vom 25.02.2003 über 1.493,53 €.
•
Rechnung der S. vom 16.04.03 über 824,90 € .
H
Seit Ende 2002 wurden die Einnahmereste in der Buchhaltung nicht mehr ermittelt.
Hier liegt ein krankheitsbedingter Ausfall zu Grunde. Mit der Aufarbeitung kann
jedoch kurzfristig begonnen werden.
Mit dem techno Werkleiter wurde dies abgesprochen.
7. Bei den Prüfungen wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt; die
o.g. Hinweise / Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet.
•
8. Das Rechnungsprüfungsamt
der
Stadt
Erftstadt
schließt
sich den
Beschlussempfehlungen
zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Betriebszweige
des Eigenbetriebes Straßen an .
P:\14Uahresabschluss
2002.WPD
•
•
Straße
Fertigstellung
Widmung
Ablöse
Bemerkungen
Jägerweg
2000
nein
11 von 12 erledigl
resll Einzelfallabrechnung
Wolfskaul
nein
erledigt
Ruhländer Str
erlolgl, komplett
abaerechnet
dita
nein
erledigt
Charweg
1992
nein
7 van 15 erledigl
entfälll,
Widmung
Abrechnung
100 % abgelösl,
vorqenornmen
Widmung
Abrechnung
entfällt,
100 % abgelöst,
voraenommen
Restabwicklung erlolgt It. -65- kurzfristig
siehe B
Wehrstr.
1992
nein
9 von 11 erledigt
dito
Platanenweg
1995
nein
23 von 25 erledigt
dito
Mathias Grell Str
nein
ja
Maarweg
dito
nein
erledigt,
kostensoaltend
erledigt per
Abrechnuna
erledigt
Grunderwerb
Am Fußfall
erolgt und
a baerech net
dito
Ardennenstr.
1995
nein
erlolgt und
abaerechnet
dito
Lilienweg
Teichweg
Friederichs Engels
Str.
Berlolt Brecht Str. I
Tannenwea
Gewerbegebiet
Köttinqen
Franz Marc Str., Paul
Klee Str, etc
Kocherbachweg
erlolgtlt.
-65- kurzfristig
wird
in
Kürze
wird
in
Kürze
in
Kürze
ert, Per Ablöse I
wird
entfällt,
Widmung
Abrechnung
100 % abgelöst,
voroenornrnen
es ist noch Grunderwerb durch -82-zu tätigen I umzulegen
nein
Abrechnunn
dito
es ist noch Grunderwerb
durch -82-zu tätigen I umzulegen
nein
dito
es ist noch Grunderwerb
durch -82-zu tätigen I umzulegen
dito
nein
dito
es ist noch Grunderwerb
durch -82-zu tätigen I umzulegen
1992
nein
59 von 63
siehe B
1998
nein
ca. 75 % abgelöst
Rechtsstreitigkeiten,
2000
nein
ca. 95 % abgelöst
1999
nein
42 von 48 erledigt
-
ist noch abzurechnen,
Restabwicklung
-
(Grunderwerb)
Restabwicklung
vorgesehen
für 2004
soeben in 2004 erlolgt
erlolgt It. -65- kurzfristig
sobald möglich, kurzfristige Abrechnung
•
•
Straße
Fertigstellung
Widmung
Ablöse
Siemensstraße
nicht vollständig
nein
30 von 38 erledigt
Borrer Str.
1997
nein
22 von 39 erledigt
Josef Nix Str
2001
nein
8 von 12 erledigt
Fuchswegl
2000
nein
14 von 21 erledigt
nein
Marienstr.
erfolgt und
abosrechnet
2001
ja
erl. Per Ablöse I
Abrechnuno
KAG-Abrechnung
Reinoldweg
2002
Im Längsbusch
Notweg
Broichweg
Bemerkungen
siehe B
-
Restabwicklung
es ist noch Grunderwerb
erfolgt It. -65- kurzfristig
durch -sz-zu tätigen I umzulegen
Abrechnung
in 2004 erfolgt - Einzelfallprüfung
nein
Abrechnung
erfolgt ab 2004
2000
nein
Abrechnung
ist in Arbeit und erfolgt 2004
Im Gratessengarten
nicht vollständig
nein
6 von 9 erledigt
Gustav Heinemann
Str. EKZ
Klarastr.
1995
nein
4 von 7 erledigt
siehe B
erfolgt und
aboerechnet
2002
nein
erl. Per Ablöse I
Abrechnuno
48 von 54 erledigt
kostenspaltend komplett abgerechnet,
82-zu tätiaen I umzuleaen
nein
nein
erl. Per Ablöse I
Abrechnuno
13 von 15 erledigt
kostenspaltend komplett abgerechnet,
Urnfanq (-600 €) abzurechnen
Sonnenweg
erfolgt und
aboerechnet
2003
Ottostr
2003
nein
5 von 8 erledigt
nein
erlediot
Am Lindengarten
Hoechster Weg
nein
Restabwicklung
RPA -
erfolgt It. -65- kurzfristig
es ist noch Grunderwerb
Grunderwerb
100 % abgelöst, Widmung erfolgt in Kürze
2002
Im Wieschen
-
durch
durch -
ist noch im geringem