Daten
Kommune
Erftstadt
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03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 82 -
öffentlich
B
8/0045
Amt: - 82 BeschIAusf.:-
82 -
Datum: 22.11.2004
An den
Werksausschuss
der Stadt Erftstadt
Anregung
•
Betrifft:
Straßen
zur Beschlussfassung,
von Miteigentümern
Beseitigung
des Flurstückes
369, clo Herrn Hippler
des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz
den Privatgrundstücken
Finanzielle
Oberliblar
zu
Josef-Zimmermann-Straße
Auswirkungen:
Keine
Stellungnahme der Verwaltung:
•
Erst vor wenigen Jahren ist der Bereich der heutigen Josef-Zimmermann-Straße durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 neu geordnet worden. Als Ergebnis des
Bauleitplanverfahrens - mit zweimaliger Beteilung der Bürger - wurde an der neuen
Straße eine verdichtete Wohnbebauung festgesetzt. Die als Ortsmittelpunktplatz
vorgesehene Grünfläche wurde planungsrechtlich gesichert. In Zuge dieser Planungen
wurde eine fußläufige Verbindung
von der Josef-Zimmermann-Straße
zum
Ortsmittelpunktplatz über das Flurstück 369 vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt für
dieses Grundstück ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit fest.
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen halte ich aus städtebaulicher Sicht
für sehr sinnvoll. Von der verdichteten Bebauung an der Josef-Zimmermann-Straße
besteht ein direkter Zugang zu einer größeren
Grünfläche.
Auch unter
Sicherheitsaspekten
ist zu begrüßen, dass spielende Kinder nicht über die
Bahnhofstraße bzw. über Donatusstraße und Heidebroichstraße zur Grünfläche
gelangen müssen.
Von der an der Josef-Zimmermann-Straße
in den letzten Jahren neu entstandenen
Bebauung wurden die Häuser Nr. 3 bis 11a, deren Eigentümer den Bürgerantrag
gestellt haben, zuletzt realisiert. Beim Kauf der Häuser musste den Erwerbern bekannt
sein, dass an der östlichen Grenze ihrer Grundstücke eine der Öffentlichkeit
zugängliche Grünfläche entsteht und eine Zuwegung zugunsten der Allgemeinheit über
das Flurstück 369 vorgesehen ist.
Die Lage an einer öffentlichen Grünfläche bietet den Bewohnern der Häuser Josef-Zimmermann-Straße Nrn. 3 bis 11a erhebliche Vorteile. Ihre Gärten grenzen unmittelbar an
eine Grünfläche. Da der Ortsmittelpunktplatz
nicht bebaut wird, ergeben sich
hervorragende Belichtungsverhältnisse für die Häuser und Gärten der Antragsteller. Ich
kann keinerlei Verständnis dafür aufbringen, dass man als Anlieger zwar die Vorteile
2 .
durch die Grünfläche für sich in Anspruch nehmen. die vermeintlichen
Nutzung durch die Allgemeinheit - jedoch nicht dulden will.
Nachteile -
In der Begründung des Antrages wird gefordert, die Zugangsmöglichkeiten
vom
Ortsmittelpunktplatz zu "unseren" Grundstücken zu beseitigen. Diese Formulierung ist
missverständlich. Es gibt vom Ortsmittelpunktplatz lediglich eine Zuwegung - über das
im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flurstück 369 - zur Josef-ZimmermannStraße. Die im Antrag aufgeführten Beeinträchtigungen sind nicht auf die Zuwegung zur
Josef-Zimmermann-Straße,
sondern auf die Nutzung des Ortsmittelpunktplatzes durch
die Allgemeinheit zurück zu führen. Ich halte diese Beeinträchtigungen auch nicht für so
gravierend, wie dies von den Antragstellern ausgeführt wird. Wer ein Grundstück
unmittelbar an einer öffentlichen Grünfläche erwirbt muss akzeptieren, dass diese
Fläche auch zeitweilig von der Öffentlichkeit genutzt wird.
•
•
Hinsichtlich der rechtlichen Situation ist auszuführen, dass öffentlich-rechtlich die
Zuwegung von der Josef-Zimmermann-Straße
zum Ortsmittelpunktplatz durch die
Festsetzung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan gesichert ist. Die privatrechtliche
Sicherung ist noch nicht erfolgt. Das betreffende Grundstücke befindet sich im
gemeinschaftlichen Eigentum. Die Stadt Erftstadt ist zu 7/20 beteiligt. Ebenfalls haben
Eigentümer der Häuser Josef-Zimmermann-Straße
13 bis 23 Rechte an dem
Grundstück. Mit dem Bürgerantrag B 8/0049 fordert einer dieser Eigentümer die
Öffnung des Weges.
Kein,StMiteigentümer kann allein über die Nutzung des Weges entscheiden. So sind
weder die Antragsteller allein befugt, den Weg zu sperren, noch sind die Stadt und die
anderen Miteigentümer berechtigt, die Fläche der Allgemeinheit zur Verfügung zu
stellen. Einigen sich die Miteigentümer
eines Grundstücks
nicht über die
gemeinschaftliche Nutzung, so müssen ggf. im Wege der Teilungsversteigerung die
Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden.
Aus den o.a. Gründen sollte weiterhin versucht werden, den Weg für die Allgemeinheit
zu öffnen. Leider haben die Antragsteller ein Gespräch in dieser Angelegenheit
abgelehnt. Dabei könnten durchaus Regelungen vereinbart werden, durch die der
Schutz für die Grundstücke der Antragsteller verbessert würde. Die sich bei einer
Öffnung des Weges ergebenden Probleme hinsichtlich Ausbaukosten, Unterhaltungsund Verkehrssicherungspflichten
könnten ebenfalls gelöst werden.
Ich empfehle dem Ausschuss daher zu beschließen, dass ich mich in Verhandlungen
mit allen Eigentümern einvernehmlich um eine Lösung bemühen soll, die den Weg für
die Allgemeinheit öffnet und auch den Belangen der Anwohner Rechnung trägt.
An den' Bürgermeister der Stadt Erftstadt
02.10.2004
Postfach
25 65
o
50359 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bö c
05. OKT.200 4
64
r
20
_
Eingang
63
.
Buro OilrgörTTIOlsler
61
1 21 32 40 43 44 50 51
Bezug nehmend auf den Ratsbeschluss vom 09.06.2004 (hinsichtlich unseres
Bürgerantrags 87/3368), stellen wir folgenden Bürgerantrag:
Wir bitten um die vollständige Beseitigung des Zugangs vom Dorfmittelpunktplatz Ober-Liblar zu den Privatgrundstücken
•
der Josef-Zimmermann-
Strasse.
Begründung:
in dem oben bezeichneten Bürgerantrag vom April 2004 hatten wir gefordert, dass
der Parkzugang über das Flurstück 369, dessen Miteigentümer wir sind, nicht erstellt
bzw. rückgebaut wird. Leider wurde in dem Ratsbeschluss unserem Antrag nicht
vollständig entsprochen. Es wurde entschieden, dass ein ständig verschlossenes Tor
installiert wird, dessen Schlüssel ausschließlich
im Gewahrsam der Stadt Erftstadt
verbleiben. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden, um dann 99f. neu zu
entscheiden.
In den letzten Monaten hat sich nun gezeigt, dass diese .Notlösung" nicht
•
ausreichend ist. Der breite Weg im Park zu dem Tor täuscht vor, dass dieses offen
sein könnte. Viele Leute nähern sich daher dem Tor und versuchen es zu öffnen.
Stellen sie fest, dass es verschlossen ist, überprüfen sie durch heftiges Rütteln am
Tor, ob sie sich auch nicht getäuscht haben. Dann wird häufig der erhöhte Standort
am Tor genutzt, um ausgiebig unsere Gärten, die Terrassen und natürlich besonders
die gut einsehbaren Wohnräume
diesen .Publikumsverkehr"
in Augenschein zu nehmen. Wir fühlen uns durch
erheblich in der Nutzung unseres Eigentums
beeinträchtigt.
Des Weiteren mussten wir leider feststellen, dass zahlreiche Mitbürger (aller
Altersgruppen)
die Bepflanzung zu beiden Seiten des Tores durchbrechen und diese
so umklettern. Die zum Schutz der Intimsphäre der Anwohner versprochene .grüne
Wand" ist dadurch bereits beschädigt und ermuntert so zu einer weiteren Umgehung
des Tores. Neben Beschädigungen
Verurweinigungen
im Park kam es wiederholt zu erheblichen
unserer Gärten durch weggeworfene Bierflaschen, Gläser und
anderen Unrat. Gerade durch die Scherben der Glasgegenstände
besteht eine
konkrete Gefährdung unserer Kinder.
Schon als der Park angelegt wurde, haben wir die Befürchtung geäußert, dass es
durch den Zugang zu unseren Privatgrundstücken
Beschädigungen
zu Belästigungen,
und Schmierereien an unseren Häusern und Fahrzeugen kommen
könnte. Tatsächlich waren schon nach kurzer Zeit Beschädigungen
im Park
vorzufinden. Es zeigt sich somit, dass unsere damals geäußerten Befürchtungen
leider nicht unbegründet waren. Ein wirksamer Schutz unseres Eigentums ist nur
•
durch den Rückbau der Treppe und des Parkweges gegeben .
Wir fordern die Stadt Erftstadt daher auf, die durch sie geschaffene Beeinträchtigung
unseres Eigentums abzustellen und unseren Bürgerantrag dieses Mal vollständig
statt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Eigentümer der Grundstücke:
•
Mc.P'~--"
Josef-Zimmermann
Str. 3
Josef-Zimmermann
Str. 7
Josef-Zimmermann
Str. 9
Josef-Zimmermann
Str. 11
Josef-Zimmermann
Str. 11a
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(ltM', U!J~j;{!.1tt1
j:l'1!~J' tw gf!dOy~
12.11.2004
An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Postfach 25 65
50359 Erftstadt
105
Betr. Zuwegung zum Ortsmittelpunlslfti~
I.
104
82
15. NOV.2004
81
70
63
61
5'
I
I
Sehr geehrter Herr Bösche,
•
mit Interesse haben wir Ihr Schreiben "An alle Anwohner der Josef-ZimmermannStrasse" zur Kenntnis genommen.
Wir, als Eigentümer der Grundstücke Josef-Zimmermann-Str. 3, 5, 7, 9, 9a, 11 und
11a, sind die Hinhaltetaktik der Stadt Erftstadt hinsichtlich des oben genannten Themas leid. Wir haben für den Erwerb unseres Eigentums einen sehr hohen finanziellen
Aufwand treiben müssen und sind nicht bereit die Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Maßnahmen der Stadt Erftstadt länger hin zu nehmen.
Wir fordern daher nochmals die unverzügliche vollständige Beseitigung der
Zugangsmöglichkeit vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar auf unsere Grundstücke, wie wir es schon in unseren Bürgeranträgen vom 06.04.2004 und
02.10.2004 formuliert hatten.
•
Eine öffentliche Erörterung der Frage einer Zugangsberechtigung auf unsere
Grundstücke mit Nichteigentümern halten wir für vollkommen unangebracht.
Aus unserer Sicht ist ein Zuweg vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar über unser Eigentum ohne Zustimmung aller Eigentümer rechtlich nicht möglich. Rein vorsorglich
weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass wir solch eine Zustimmung in
der Vergangenheit nicht erteilt haben und auch zukünftig nicht erteilen werden. Wir
möchten nochmals betonen, dass wir an einer einvernehmlichen Lösung dieses Konflikts zwischen uns Erftstädter Neubürgern und der Stadt Erftstadt interessiert sind. In
mehreren persönlichen Gesprächen (Ihre Sprechstunde im Rathaus, Ortsbegehungen, Ratssitzung und Einweihungsfest des Dorfmittelpunktplatzes) und den beiden
genannten Bürgeranträgen haben wir unsere Argumente bereits ausführlich dargelegt und somit unsere Diskussionsbereitschaft hinreichend verdeutlicht. Die bisherigen Reaktionen der Stadt Erftstadt auf unser Vorbringen können uns allerdings in
keiner Weise zufrieden stellen.
Bitte zwingen Sie uns daher nicht juristische Hilfe bei der Wahrnehmung unserer Interessen in Anspruch nehmen zu müssen. Da das nach den bisherigen Erfahrungen
aber leider nicht auszuschließen ist, bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme zu
unserem Bürgerantrag vom 02.10.2004 rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor der
Ratssitzung, in welcher unser Bürgerantrag verhandelt wird.
,
Mil freundlichen Grüßen
Die Eigenlümer der Grundslücke:
•
•
J
o
.--tVq c {let
Josef-Zimmermann
SIr. 3
Josef-Zimmermann
Str. 5
Josef-Zimmermann
SIr. 7
Josef-Zimmermann
SIr. 9
Josef-Zimmermann
Str. 9a
Josef-Zimmermann
SIr. 11
Josef-Zimmermann
Sir. 11a
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