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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
500 kB
Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beseitigung des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar zu den Privatgrundstücken Josef-Zimmermann-Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 82 - öffentlich B 8/0045 Amt: - 82 BeschIAusf.:- 82 - Datum: 22.11.2004 An den Werksausschuss der Stadt Erftstadt Anregung • Betrifft: Straßen zur Beschlussfassung, von Miteigentümern Beseitigung des Flurstückes 369, clo Herrn Hippler des Zuweges vom Dorfmittelpunktplatz den Privatgrundstücken Finanzielle Oberliblar zu Josef-Zimmermann-Straße Auswirkungen: Keine Stellungnahme der Verwaltung: • Erst vor wenigen Jahren ist der Bereich der heutigen Josef-Zimmermann-Straße durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 neu geordnet worden. Als Ergebnis des Bauleitplanverfahrens - mit zweimaliger Beteilung der Bürger - wurde an der neuen Straße eine verdichtete Wohnbebauung festgesetzt. Die als Ortsmittelpunktplatz vorgesehene Grünfläche wurde planungsrechtlich gesichert. In Zuge dieser Planungen wurde eine fußläufige Verbindung von der Josef-Zimmermann-Straße zum Ortsmittelpunktplatz über das Flurstück 369 vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt für dieses Grundstück ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit fest. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen halte ich aus städtebaulicher Sicht für sehr sinnvoll. Von der verdichteten Bebauung an der Josef-Zimmermann-Straße besteht ein direkter Zugang zu einer größeren Grünfläche. Auch unter Sicherheitsaspekten ist zu begrüßen, dass spielende Kinder nicht über die Bahnhofstraße bzw. über Donatusstraße und Heidebroichstraße zur Grünfläche gelangen müssen. Von der an der Josef-Zimmermann-Straße in den letzten Jahren neu entstandenen Bebauung wurden die Häuser Nr. 3 bis 11a, deren Eigentümer den Bürgerantrag gestellt haben, zuletzt realisiert. Beim Kauf der Häuser musste den Erwerbern bekannt sein, dass an der östlichen Grenze ihrer Grundstücke eine der Öffentlichkeit zugängliche Grünfläche entsteht und eine Zuwegung zugunsten der Allgemeinheit über das Flurstück 369 vorgesehen ist. Die Lage an einer öffentlichen Grünfläche bietet den Bewohnern der Häuser Josef-Zimmermann-Straße Nrn. 3 bis 11a erhebliche Vorteile. Ihre Gärten grenzen unmittelbar an eine Grünfläche. Da der Ortsmittelpunktplatz nicht bebaut wird, ergeben sich hervorragende Belichtungsverhältnisse für die Häuser und Gärten der Antragsteller. Ich kann keinerlei Verständnis dafür aufbringen, dass man als Anlieger zwar die Vorteile 2 . durch die Grünfläche für sich in Anspruch nehmen. die vermeintlichen Nutzung durch die Allgemeinheit - jedoch nicht dulden will. Nachteile - In der Begründung des Antrages wird gefordert, die Zugangsmöglichkeiten vom Ortsmittelpunktplatz zu "unseren" Grundstücken zu beseitigen. Diese Formulierung ist missverständlich. Es gibt vom Ortsmittelpunktplatz lediglich eine Zuwegung - über das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flurstück 369 - zur Josef-ZimmermannStraße. Die im Antrag aufgeführten Beeinträchtigungen sind nicht auf die Zuwegung zur Josef-Zimmermann-Straße, sondern auf die Nutzung des Ortsmittelpunktplatzes durch die Allgemeinheit zurück zu führen. Ich halte diese Beeinträchtigungen auch nicht für so gravierend, wie dies von den Antragstellern ausgeführt wird. Wer ein Grundstück unmittelbar an einer öffentlichen Grünfläche erwirbt muss akzeptieren, dass diese Fläche auch zeitweilig von der Öffentlichkeit genutzt wird. • • Hinsichtlich der rechtlichen Situation ist auszuführen, dass öffentlich-rechtlich die Zuwegung von der Josef-Zimmermann-Straße zum Ortsmittelpunktplatz durch die Festsetzung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan gesichert ist. Die privatrechtliche Sicherung ist noch nicht erfolgt. Das betreffende Grundstücke befindet sich im gemeinschaftlichen Eigentum. Die Stadt Erftstadt ist zu 7/20 beteiligt. Ebenfalls haben Eigentümer der Häuser Josef-Zimmermann-Straße 13 bis 23 Rechte an dem Grundstück. Mit dem Bürgerantrag B 8/0049 fordert einer dieser Eigentümer die Öffnung des Weges. Kein,StMiteigentümer kann allein über die Nutzung des Weges entscheiden. So sind weder die Antragsteller allein befugt, den Weg zu sperren, noch sind die Stadt und die anderen Miteigentümer berechtigt, die Fläche der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Einigen sich die Miteigentümer eines Grundstücks nicht über die gemeinschaftliche Nutzung, so müssen ggf. im Wege der Teilungsversteigerung die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden. Aus den o.a. Gründen sollte weiterhin versucht werden, den Weg für die Allgemeinheit zu öffnen. Leider haben die Antragsteller ein Gespräch in dieser Angelegenheit abgelehnt. Dabei könnten durchaus Regelungen vereinbart werden, durch die der Schutz für die Grundstücke der Antragsteller verbessert würde. Die sich bei einer Öffnung des Weges ergebenden Probleme hinsichtlich Ausbaukosten, Unterhaltungsund Verkehrssicherungspflichten könnten ebenfalls gelöst werden. Ich empfehle dem Ausschuss daher zu beschließen, dass ich mich in Verhandlungen mit allen Eigentümern einvernehmlich um eine Lösung bemühen soll, die den Weg für die Allgemeinheit öffnet und auch den Belangen der Anwohner Rechnung trägt. An den' Bürgermeister der Stadt Erftstadt 02.10.2004 Postfach 25 65 o 50359 Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bö c 05. OKT.200 4 64 r 20 _ Eingang 63 . Buro OilrgörTTIOlsler 61 1 21 32 40 43 44 50 51 Bezug nehmend auf den Ratsbeschluss vom 09.06.2004 (hinsichtlich unseres Bürgerantrags 87/3368), stellen wir folgenden Bürgerantrag: Wir bitten um die vollständige Beseitigung des Zugangs vom Dorfmittelpunktplatz Ober-Liblar zu den Privatgrundstücken • der Josef-Zimmermann- Strasse. Begründung: in dem oben bezeichneten Bürgerantrag vom April 2004 hatten wir gefordert, dass der Parkzugang über das Flurstück 369, dessen Miteigentümer wir sind, nicht erstellt bzw. rückgebaut wird. Leider wurde in dem Ratsbeschluss unserem Antrag nicht vollständig entsprochen. Es wurde entschieden, dass ein ständig verschlossenes Tor installiert wird, dessen Schlüssel ausschließlich im Gewahrsam der Stadt Erftstadt verbleiben. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden, um dann 99f. neu zu entscheiden. In den letzten Monaten hat sich nun gezeigt, dass diese .Notlösung" nicht • ausreichend ist. Der breite Weg im Park zu dem Tor täuscht vor, dass dieses offen sein könnte. Viele Leute nähern sich daher dem Tor und versuchen es zu öffnen. Stellen sie fest, dass es verschlossen ist, überprüfen sie durch heftiges Rütteln am Tor, ob sie sich auch nicht getäuscht haben. Dann wird häufig der erhöhte Standort am Tor genutzt, um ausgiebig unsere Gärten, die Terrassen und natürlich besonders die gut einsehbaren Wohnräume diesen .Publikumsverkehr" in Augenschein zu nehmen. Wir fühlen uns durch erheblich in der Nutzung unseres Eigentums beeinträchtigt. Des Weiteren mussten wir leider feststellen, dass zahlreiche Mitbürger (aller Altersgruppen) die Bepflanzung zu beiden Seiten des Tores durchbrechen und diese so umklettern. Die zum Schutz der Intimsphäre der Anwohner versprochene .grüne Wand" ist dadurch bereits beschädigt und ermuntert so zu einer weiteren Umgehung des Tores. Neben Beschädigungen Verurweinigungen im Park kam es wiederholt zu erheblichen unserer Gärten durch weggeworfene Bierflaschen, Gläser und anderen Unrat. Gerade durch die Scherben der Glasgegenstände besteht eine konkrete Gefährdung unserer Kinder. Schon als der Park angelegt wurde, haben wir die Befürchtung geäußert, dass es durch den Zugang zu unseren Privatgrundstücken Beschädigungen zu Belästigungen, und Schmierereien an unseren Häusern und Fahrzeugen kommen könnte. Tatsächlich waren schon nach kurzer Zeit Beschädigungen im Park vorzufinden. Es zeigt sich somit, dass unsere damals geäußerten Befürchtungen leider nicht unbegründet waren. Ein wirksamer Schutz unseres Eigentums ist nur • durch den Rückbau der Treppe und des Parkweges gegeben . Wir fordern die Stadt Erftstadt daher auf, die durch sie geschaffene Beeinträchtigung unseres Eigentums abzustellen und unseren Bürgerantrag dieses Mal vollständig statt zu geben. Mit freundlichen Grüßen Die Eigentümer der Grundstücke: • Mc.P'~--" Josef-Zimmermann Str. 3 Josef-Zimmermann Str. 7 Josef-Zimmermann Str. 9 Josef-Zimmermann Str. 11 Josef-Zimmermann Str. 11a ([Llt5- 11 In ofG 1Jp& j ~ f{~ .===I ~a1f? '(}v1- \\. IItf &Y'~ I~~) / (ltM', U!J~j;{!.1tt1 j:l'1!~J' tw gf!dOy~ 12.11.2004 An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Postfach 25 65 50359 Erftstadt 105 Betr. Zuwegung zum Ortsmittelpunlslfti~ I. 104 82 15. NOV.2004 81 70 63 61 5' I I Sehr geehrter Herr Bösche, • mit Interesse haben wir Ihr Schreiben "An alle Anwohner der Josef-ZimmermannStrasse" zur Kenntnis genommen. Wir, als Eigentümer der Grundstücke Josef-Zimmermann-Str. 3, 5, 7, 9, 9a, 11 und 11a, sind die Hinhaltetaktik der Stadt Erftstadt hinsichtlich des oben genannten Themas leid. Wir haben für den Erwerb unseres Eigentums einen sehr hohen finanziellen Aufwand treiben müssen und sind nicht bereit die Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Maßnahmen der Stadt Erftstadt länger hin zu nehmen. Wir fordern daher nochmals die unverzügliche vollständige Beseitigung der Zugangsmöglichkeit vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar auf unsere Grundstücke, wie wir es schon in unseren Bürgeranträgen vom 06.04.2004 und 02.10.2004 formuliert hatten. • Eine öffentliche Erörterung der Frage einer Zugangsberechtigung auf unsere Grundstücke mit Nichteigentümern halten wir für vollkommen unangebracht. Aus unserer Sicht ist ein Zuweg vom Dorfmittelpunktplatz Oberliblar über unser Eigentum ohne Zustimmung aller Eigentümer rechtlich nicht möglich. Rein vorsorglich weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass wir solch eine Zustimmung in der Vergangenheit nicht erteilt haben und auch zukünftig nicht erteilen werden. Wir möchten nochmals betonen, dass wir an einer einvernehmlichen Lösung dieses Konflikts zwischen uns Erftstädter Neubürgern und der Stadt Erftstadt interessiert sind. In mehreren persönlichen Gesprächen (Ihre Sprechstunde im Rathaus, Ortsbegehungen, Ratssitzung und Einweihungsfest des Dorfmittelpunktplatzes) und den beiden genannten Bürgeranträgen haben wir unsere Argumente bereits ausführlich dargelegt und somit unsere Diskussionsbereitschaft hinreichend verdeutlicht. Die bisherigen Reaktionen der Stadt Erftstadt auf unser Vorbringen können uns allerdings in keiner Weise zufrieden stellen. Bitte zwingen Sie uns daher nicht juristische Hilfe bei der Wahrnehmung unserer Interessen in Anspruch nehmen zu müssen. Da das nach den bisherigen Erfahrungen aber leider nicht auszuschließen ist, bitten wir um eine schriftliche Stellungnahme zu unserem Bürgerantrag vom 02.10.2004 rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor der Ratssitzung, in welcher unser Bürgerantrag verhandelt wird. , Mil freundlichen Grüßen Die Eigenlümer der Grundslücke: • • J o .--tVq c {let Josef-Zimmermann SIr. 3 Josef-Zimmermann Str. 5 Josef-Zimmermann SIr. 7 Josef-Zimmermann SIr. 9 Josef-Zimmermann Str. 9a Josef-Zimmermann SIr. 11 Josef-Zimmermann Sir. 11a D-e, I! Jt?V1 /~'1..:cI~1' / .:» (;2/) J -~ ;;'1#-- A~'lJ~'cV; / ~ ß.Vl~g/1- p-5 d: ?& --- du.L.