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Anfrage (Anfrage zum Thema "Jessica")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
419 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Anfrage (Anfrage zum Thema "Jessica") Anfrage (Anfrage zum Thema "Jessica")

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Stadtverwaltung· Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt Herrn Michael Herwartz Max-liebermann-Str. 50374 Erftstadt Der Bürgermeister 18 nachrichtlich allen Stadtverordneten Ansprechpartnen-ln Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Schulverwaltunqsarnt Frau Gerlach 4000-00 07.12.2005 Holzdamm 02235/409-319 Dienststelle Telefax 02235/409-505 • 10 Schulanmeldung, F8/1026 Sehr geehrter Herr Herwartz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1. Sollten Eltern trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderungen ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Kinder nicht nachkommen und hat auch eine entsprechende Vorsprache des Außendienstes des Ordnungsamtes keinen Erfolg, so wird dies seitens des Schulverwaltungsamtes an die Schulaufsicht für Grund- und Hauptschulen - das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis - gemeldet. Von dort wird der Fall dann weiter bearbeitet. • zu 2. Gem. § 41 Abs. 3 und 4 Schulgesetz sind Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigem Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern entsprechend einzuwirken. Bleiben pädagogische Maßnahmen erfolglos, so können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule zwangsweise durch die zuständige Ordnungsbehörde der Schule zugeführt werden. Entzieht sich der Schulpflichtige weiterhin der Schulpflicht, so erfolgt auch in diesen Fällen die weitere Bearbeitung durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises. zu. 3. Weder beim Rhein-Erft-Kreis noch hier erfolgt eine statistische Auswertung bzgl. der o. g. Thematik, da auch stets die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Rückfragen bei den erftstädtischen Grundschulen ergaben, dass kein Fall bekannt ist, der sich nicht aufgeklärt hat. ~it freundlichen Grüßen ~'nvertr~tu ng ~ Besud\szellen; ITOnla\lS - freitags von oa,OO-12.OO Uhr donnersmg,außerdem von 14.00.16.00 Uhr Ordnungsam und SozlalarTt donneßlaQ' von 14,00-16.00 Uhr Sozi.lla"" rnltwochs g:snzt:lglg und donnerstags vonrittags Q!!Sd1Iossen RentCflabtelung mittwochs nur naCh Vereinbarung Bauordnungsarn montags von OS.QO..I2.00 und 14.00-16.00 Uhr doonersUlgs von OB.OO-12.00und 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasso; Krelsspa!1u1ue KOtn 0191000100 (BLl 370 502 99) RalffeisenbDnk Erftstadt eG 1000001011 (BLl 370 694 72) Postgiroamt KOln 38461·504 {BLZ 370 '00 50} e.rreil: buergermeisterCerftstadl.de BusverbIndungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Ublat HttIleslelle Ublat EKZ HallS GansCl' Haltestelle leo Mar1lt BeanlwOl1uog F Michael Herwartz Max-Liebermann-Str. 18 50374 Erftstadt Tel: 022 35 / 8 42 21 mobil: 01 72 / 2 13 33 57 berufl.: 0 22 73 / 93 33 - 22 Fax: 0 22 35/8603 72 MHerwartz@t-online.de 28.11.2005 • Anfrage zum Thema "Jessica" Sehr geehrter Herr Bösche, der Fall "Jessica" hat gezeigt, wie wichtig es sein kann, Kinder, die nicht zur Schule gehen oder dort nicht einmal angerneidet werden, zu unterstützen. Er hat auch gezeigt, dass die Kommunen mit Kindern, die nicht zur Schule gehen oder nicht einmal angemeldet worden, sehr unterschiedlich umgehen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: • Wie Wie aber Wie geht die Verwaltung mit Eltern um, die ihre Kinder'nicht zum Schulbesuch anmelden? geht die Verwaltung mit Familien UrI, deren Kinder zwar zur Grundschule angemeldet sind, nicht hin gehen? viele solcher Fälle gibt es pro Jahr? Mit freundlichem Gruß