Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
419 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung·
Stadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
Herrn
Michael Herwartz
Max-liebermann-Str.
50374 Erftstadt
Der Bürgermeister
18
nachrichtlich allen Stadtverordneten
Ansprechpartnen-ln
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Schulverwaltunqsarnt
Frau Gerlach
4000-00
07.12.2005
Holzdamm
02235/409-319
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
•
10
Schulanmeldung,
F8/1026
Sehr geehrter Herr Herwartz,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1. Sollten Eltern trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderungen ihrer Pflicht zur
Anmeldung ihrer Kinder nicht nachkommen und hat auch eine entsprechende
Vorsprache des Außendienstes des Ordnungsamtes keinen Erfolg, so wird dies seitens
des Schulverwaltungsamtes an die Schulaufsicht für Grund- und Hauptschulen - das
Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis - gemeldet. Von dort wird der Fall dann weiter
bearbeitet.
•
zu 2. Gem. § 41 Abs. 3 und 4 Schulgesetz sind Lehrerinnen und Lehrer,
Schulleiterinnen und Schulleiter verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht
erfüllen, zum regelmäßigem Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern entsprechend
einzuwirken.
Bleiben
pädagogische
Maßnahmen
erfolglos,
so können die
Schulpflichtigen
auf Ersuchen der Schule zwangsweise durch die zuständige
Ordnungsbehörde der Schule zugeführt werden. Entzieht sich der Schulpflichtige
weiterhin der Schulpflicht, so erfolgt auch in diesen Fällen die weitere Bearbeitung
durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises.
zu. 3. Weder beim Rhein-Erft-Kreis noch hier erfolgt eine statistische Auswertung bzgl.
der o. g. Thematik, da auch stets die Besonderheiten
des Einzelfalles zu
berücksichtigen sind. Rückfragen bei den erftstädtischen Grundschulen ergaben, dass
kein Fall bekannt ist, der sich nicht aufgeklärt hat.
~it freundlichen Grüßen
~'nvertr~tu ng
~
Besud\szellen;
ITOnla\lS - freitags
von oa,OO-12.OO Uhr
donnersmg,außerdem
von 14.00.16.00 Uhr
Ordnungsam und SozlalarTt
donneßlaQ'
von 14,00-16.00 Uhr
Sozi.lla"" rnltwochs g:snzt:lglg
und donnerstags
vonrittags Q!!Sd1Iossen
RentCflabtelung mittwochs nur naCh Vereinbarung
Bauordnungsarn
montags von OS.QO..I2.00 und 14.00-16.00 Uhr
doonersUlgs von OB.OO-12.00und 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasso;
Krelsspa!1u1ue KOtn 0191000100 (BLl 370 502 99)
RalffeisenbDnk
Erftstadt eG 1000001011
(BLl 370 694 72)
Postgiroamt KOln 38461·504 {BLZ 370 '00 50}
e.rreil: buergermeisterCerftstadl.de
BusverbIndungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Ublat HttIleslelle Ublat EKZ
HallS GansCl' Haltestelle leo Mar1lt
BeanlwOl1uog F
Michael Herwartz
Max-Liebermann-Str. 18
50374 Erftstadt
Tel: 022 35 / 8 42 21
mobil: 01 72 / 2 13 33 57
berufl.: 0 22 73 / 93 33 - 22
Fax: 0 22 35/8603
72
MHerwartz@t-online.de
28.11.2005
•
Anfrage zum Thema "Jessica"
Sehr geehrter Herr Bösche,
der Fall "Jessica" hat gezeigt, wie wichtig es sein kann, Kinder, die nicht zur Schule gehen oder dort
nicht einmal angerneidet werden, zu unterstützen. Er hat auch gezeigt, dass die Kommunen mit
Kindern, die nicht zur Schule gehen oder nicht einmal angemeldet worden, sehr unterschiedlich
umgehen.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
•
Wie
Wie
aber
Wie
geht die Verwaltung mit Eltern um, die ihre Kinder'nicht zum Schulbesuch anmelden?
geht die Verwaltung mit Familien UrI, deren Kinder zwar zur Grundschule angemeldet sind,
nicht hin gehen?
viele solcher Fälle gibt es pro Jahr?
Mit freundlichem Gruß