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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
709 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.20 - 20 / 3. Änd. öffentlich V 8/ (}'J 7{ Amt: - 61An den BeschIAusf.: Rat Datum: 22.11.2005 - 61 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) Finanzielle IE] " Unterschrift des Budgetverantwortli • Erftstadt, den 21.11.2005 Auswirkungen: Keine hen ["Iv\ . Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter). II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntrnachung vorn 23.09.2004 wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 03 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 03, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gern. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntrnachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) einzuholen. P:\szIVORLAGENIV6100035-326.doc - 2 - Begründung: Zu I. u. II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat auf Antrag der REWE-Zentrale AG, Niederlassung West, in der Sitzung am 30.09.2003 (V 7/2857) beschlossen, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) an der Köt!inger Straße in Liblar aufzustellen. • ,.. Mit der geplanten Errichtung des Vollsortimenters soll der traditionelle Einzelhandelsschwerpunkt in Liblar an der Carl-Schurz-Straße weiter ausgebaut und die wohnungsnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in den Stadtteilen Liblar, Köttingen und Blessem verbessert werden. Die Ansiedlung des REWE Marktes erfolgt unter Berücksichtigung einer verträglichen Einzelhandelsentwicklung für die Gesamtstadt. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Empfehlungen des Zentrenkonzeptes Erftstadt (Gesamtkonzept 1999, Standortgutachten 2003) . Der geplante Vollsortimenter überschreitet mit einer Verkaufsftäche von 1800 qm (incl. 400 qm Getränke) die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässige Größe eines Lebensmittelmarktes. Aufgrund dieser Größenordnung ist in Abstimmung mit der Bezirksplanungsbehörde Köln eine Festsetzung bzw. Darstellung des Plangebietes im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. im Flächennutzungsplan als Sondergebiet: Großflächiger Einzelhandel bzw. Sonderbaufläche erforderlich. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt bisher für den Standort bzw. das Plangebiet Wohnbaufläche darstellt, ist somit eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die erforderliche landesplanerische Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ist von der Bezirksregierung in Aussicht gestellt. Die Planänderung umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB (26.09.2005 bis 24.10.2005) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung am15.09.2005) ist bereits zusammen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) erfolgt. In diesen Beteiligungen wurden keine Anregungen vorgetragen, die unmittelbar für die Flächennutzungsplan-Änderung von Bedeutung sind, sodass dervom Planungsbüro Prof. Coersmeier, Köln, erarbeitete Vorentwurf als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf beschlossen und offengelegt werden kann. (~ Anlagen: Anlageplan Niederschrift der Bürgerversammlung Flächennutzungsplan-Änderung mit Erläuterungsbericht an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner P:\SZ\VORLAGEN\V6100035-326.DOC ..... • Friedhof - • Gemarkung FlurS Liblar 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt - Liblar, Köttinger Straße Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, ~1. At\ . .(,OO~ Maßstab: 1 : 2.500 PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH Vorhabenbezogener 3. FNP- Änderung Protokoll Bebauungsplan der Bürgerversammlung Nr. 113 "Köttinger • 0346\TEXTE-BERICHTE\ BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05, WP SEITE 1 VON 4 Straße" in Erftstadt-Liblar am 15_09_05 ~\.!:~--;-' /i-- . -'==0 ~; Yf/O'lll Datum: 15.09.05, 19 Uhr bis 20 Uhr 15 Ort: Rathaus Erftstadt-Liblar, Teilnehmer: Herr Wirtz, Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger Herr Plattner, Büro Professor Ulrich Coersmeier GmbH, Stadtplanung, Thema: Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 1. Begrüßung durch Holzdamm 10 g;;-- .: /2-:..-'=--J ,I Herrn Wirtz Herr Wirtz begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Er stellt das Bebauungsplanverfahren nach BauGB in seinen wesentlichen Schritten vor und geht dabei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ein. Herr Wirtz betont, dass von der Veranstaltung eine Mitschrift angefertigt wird, die dem Stadtrat vorgelegt wird. Bis zum 29.09.05 können zusätzlich noch schriftliche Anregungen an das Stadtplanungsamt gerichtet werden. Herr Wirtz weist noch einmal ausdrücklich auf die förmliche Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB hin, die voraussichtlich im nächsten Jahres durchgeführt wird (Hinweis in der Presse). Herr Wirtz erläutert kurz die Vorgeschichte des Projektes und geht auf Sinn und Zweck des vorliegenden Bebauungsplanes ein. Er verweist auf Ergebnisse kommunaler Untersuchungen zum Einzelhandel im Stadtgebiet Erftstadt (Zentrenkonzept, Standortuntersuchung) und erinnert daran, dass noch verschiedene Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet werden (Grünordnung, Imrnissionsschutz. Versickerung, Verkehr), die bei der Planung berücksichtigt werden. Herr Wirtz übergibt das Wort an Herrn Plattner vom beauftragten Planungsbüro Professor Coersmeier GmbH, um die Einzelheiten des Städtebaulichen Vorentwurfs vorzustellen . • 2. Vorstellung des städtebaulichen Vorentwurfs Ulrich durch Herrn Plattner ',;:!!! Herr Plattner stellt das Projekt ausführtich anhand einer Übersichtskarte .Liblar-Nord", sowie mit Hilfe einer Bestandskartierung und eines Städtebaulichen Entwurfes (Gestallungsplan) vor. Er verdeutlicht die Verkehrssituation im Plangebiet und erläutert abschließend den eigentlichen Rechtsplan. Herr Plattner geht dabei besonders auf folgende Punkte ein: städtebauliche und wirtschaftliche Situation in der traditionellen Einkaufsstraße "Carl-SchurzStraße, Konkurrenzsituation zum Einkaufszentrum Holzdamm, Ergebnisse einer Bestandskartierung Gewerbe und Einzelhandel, Attraktivität des Zentrums, ergänzende Ansiedlung ALDI, REWE, Belange der Nachbarschaft, insbesondere Ärztehaus und Friedhof, Immissionsschutz, gestalterische Maßnahmen, Rücksichtnahme, Erweiterungsfläche für den Friedhof, Vorhaltefläche für späteren Friedhofszugang, Verkehrsaufkommen in der Köttinger Straße und in der Gartenstraße, Schulwegsicherheit (Ergebnisse einer Verkehrsstichprobe vom 10.05.05, 06.00 - 10.00) Größe der Verkaufsfläche (1.400 m' Supermarkt und 400 m' Getränkemarkt), Lage und Erschließung des geplanten Gebäudes, Parkplätze für Kunden (ca. 90 Stellplätze), Zufahrt gegenüber der Gartenstraße, geplante linksabbiegespur, kein Kreisverkehr, Anlieferung mit LKW, eingehauste Anlieferung, Begrünung, unterschiedliche Lösungsansätze zur Positionierung des Marktes, Baugebietskategorie "Sondergebiet", Hinweis auf parallele FNP- Änderung PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346ITEXTE·BERICHTEI BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05. WP SEITE2VON 3. 4 Aussprache Herr Wirtz eröffnet die Aussprache und bittet um Wortmeldungen 3.1 Der geplante behindertengerechte Zugang zum Friedhof ist zu weit vom bestehenden Haupteingang entfernt. Gerade für ältere Menschen ist es sehr anstrengend, weite Wege mit dem Rollstuhl zurückzulegen, bzw. einen Rollstuhl zu schieben. Vielleicht könnte ein behindertengerechter Zugang unmittelbar südlich der Friedhofsmauer geschaffen werden. Wann soll der im Plan dargestellte Zugang gebaut werden? Die Lage des Weges wurde mit der zuständigen Fachverwaltung abgestimmt. Die Friedhofsverwaltung hatte einen Zugang gefordert, der möglichst nahe an der Ortsmitte liegt. Ein Zugang parallel zur Friedhofsmauer wurde im Vorteld ebenfalls diskutiert, aber letztlich von der Friedhofsverwaltung verworfen. '. Der geplante Zugang soll barrierefrei, d.h. ohne Stufen ausgebaut werden. Er wird gleichzeitig von Versorgungsfahrzeugen der Stadt Erftstadt genutzt (Friedhofsgärtnerei). Es wird geprüft, ob der Weg gleichzeitig mit dem Supermarkt gebaut werden kann. 3.2 Für die Bewohner des südlich angrenzenden Ärztehaus ändert sich der Ausblick dramatisch. Heute blickt man auf eine Wiese, später wird die Aussicht vom Parkplatzgeschehen geprägt sein. Welche gestalterische Maßnahmen werden ergriffen, um die ästhetische Beeinträchtigung zu verringern? Auch auf der Friedhofsseite sollte ein Mindestmaß an Architekturqualität vorgesehen werden. Der Parkplatz wird an der betreffenden Südseite mit einer ca. 1,B m hohen Mauer eingefriedet. Jenseits der Mauer (auf der Parkplatzseite) sind ergänzende Pflanzungen vorgesehen (Gehölze, Einzelbäume). Auch im Zuge des Friedhofsweges können beidseitig Pflanzungen vorgenommen werden, so dass ein wirksamer Sichtschutz sichergestellt werden kann. Im Rechtsplan werden entsprechende Festsetzungen vorgesehen. I. Wenige Meter nördlich des geplanten Gebäudes befinden sich bereits die ersten GrabsteIlen. Im Interesse einer verträglichen Nachbarschaft sollte gerade auch im Bereich des Friedhofs auf eine angemessene Gestaltung geachtet werden. Fassadenbegrünung könnte hier ebenfalls einen Beitrag leisten. Darüberhinaus wird es bei der Wahl der Fassadenmaterialien u.a. darauf ankommen, sich in das Ortsbild der Liblarer Altstadt einzufügen (z.B. Klinker, gedeckte Farben, zurückhaltende Werbung). 3.3 Wie ist die LKW- Anlieferung vorgesehen? Die LKW nutzen eine separate Anlieferzufahrt im Norden des Geländes und stoßen rückwärts an die Anlieferrampe zurück. Der beauftragte Architekt hat die Funktionsfähigkeit der geplanten Anlieferung mit Hilfe von sog. Schleppkurven nachgewiesen. Die LKW werden nicht rückwärts auf der Landstraße rangieren können (Verkehrsgefährdung, nicht genehmigungsfähig). 3.4 Die Gartenstraße wird bereits heute erheblich durch Durchgangsverkehr I Schleichverkehr belastet. Durch die gewählte Lage der Zufahrt in Verlängerung der Gartenstraße wird dieser Durchgangsverkehr noch weiter zunehmen. Gibt es Alternativen für die Lage der Zufahrt ? Die Verwaltung wird die Verkehrssituation in der Gartenstraße unabhängig von dem aktuellen Vorhaben in den Blick nehmen. Im Vorteld wurden alternative Zufahrtsmöglichkeiten für den geplanten Markt geprüft, jedoch war letztlich die Forderung des Landesbetriebes Straßenbau NRW als zuständige Behörde ausschlaggebend. 3.5 Auf der Köttinger Straße wird deutlich zu schnell gefahren (..Raser, Wohnen auf der Autobahn"). Anwohner und Schulkinder werden dadurch gefährdet. Bereits im Bereich der Brücke über die B 265 sollten geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung durchgeführt werden, damit Fußgänger die Straße sicher queren können. Der bestehende Fußgängerüberweg am Haupteingang zum Friedhof ist nicht ausreichend gesichert. Die Verwaltung greift die mehrtach vorgebrachten Hinweise zur Verkehrssituation an der Köttinger Straße auf und prüll Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Grundsätzlich muss allerdings darauf hin- A"IO~~ 2 zu r~i/a97tl :k_.. PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH ~ ~_?::__ • 0346ITEXTE-BERICHTEI BORGERPROTOKOLL 15.09.05, WP SEITE 3 VON 4 Bk' . gewiesen warden, dass es sich bei dem Siedlungsschwerpunkt Liblar um einen Ort mit über 13.000 Einwohnern und vielfältigen zentralen Einrichtungen handelt (Einkaufszentrum, Schulzentrum, Krankenhaus). Hier ist von vorneherein mit einer stärkeren Verkehrsbelastung zu rechnen, als etwa im ländlichen Umfeld (Z.B. Voreifel). Darüberhinaus kann die Stadt Erftstadt Veränderungen an der Köt1inger Straße nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorsehen, da es sich bei dem betreffenden Abschnitt um eine sog. "freie Strecke der Landstraße" in der Verantwortung der Landesbehörde handelt. Die Köttinger Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht durchaus noch nicht an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen. Auch die Verkehrsknoten im Umfeld weisen noch Reserven auf. Es ist allerdings auch verständlich, dass die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung als störend empfunden wird. 3_6 Schon heute kommt es an der ALDI- Zufahrt immer wieder zu Unfällen_ Die Köttinger Straße ist überfordert. Warum wird kein Kreisverkehr an der Gartenstraße vorgesehen? Dadurch wären die Verkehrsteilnehmer gezwungen, langsamer zu fahren. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde an der Einfahrt zum geplanten Supermarkt eine Linksabbiegespur vorgesehen, die u.a. die Verkehrssicherheit für die Fahrradfahrer erhöht (Entzerrung der Fahrtrichtungen, Schaffung von Aufstellflächen). Ein ebenfalls vorstellbarer Kreisverkehr (evtl. Minikreisel) wurde verworfen, da hierfür nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Den Hinweisen zu den Verkehrsgefährdungen bei der ALDI- Zufahrt wird nachgegangen. 3.7 Durch die Ansiedlung eines zusätzlichen Marktes wird sich die Verkehrssituation ger Straße noch weiter verschlechtern. Warum wird der Markt nicht im nördlich Gewerbegebiet angesiedelt? an der Köttinangrenzenden In der Tat wird der Ziel- und Quellverkehr durch die Ansiedlung des REWE- Marktes zunehmen. Bei der Beurteilung der Standortqualität müssen allerdings die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung beachtet werden. Der Einzelhandel soll in den Ortslagen konzentriert, gesichert und weiterentwickelt werden, um auf diese Weise die Innenstädte zu beleben und ein Mindestmaß an Nahversorgung sicherzustellen. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zur Verkehrsvermeidung geleistet, da einige Kunden den Markt auch zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad erreichen können. Andererseits kommt es durch die Anordnung eines Supermarktes natürlich zu Verkehrs- und Immissionskonflikten im unmittelbaren Umfeld der Betriebe. Durch geeignete Verkehrslenkungs- und Immissionsschutzmaßnahmen werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß verringert. Grundsätzlich wird in allen Erftstädter Gewerbegebieten Einzelhandel ausgeschlossen, um die wenigen vorhandenen Gewerbeflächen für das produzierende Gewerbe sowie für kleine und mittlere Unternehmen vorzuhalten. 3.8 Besonders störend ist der hohe LKW- Anteil auf der Köttinger Zumindest im Rahmen der Verkehrsstichprobe gemessen werden (unter 10 %). 3.9 Straße am 06.05.05 konnte kein auf1ällig hoher LKW- Anteil Nachts werden immer häufiger "Autorennen" und "Mutproben" auf dem ALDI- Parkplatz veranstaltet. Dadurch kommt es zu Störungen in der Nachbarschaft (Lärm, Musik, Fernlicht). Der geplante REWE- Parkplatz sollte daher nach Ende der Ladenöffnungszeit abgeschlossen werden. Dem Hinweis wird im weiteren Verfahren nachgegangen. Um ggf. die nächtlichen Aktivitäten zu unterbinden könnte auch der Parkplatz so gestaltet werden, dass er von vorneherein nicht als Rennstrecke attraktiv ist (Obertlächengestaltung, Bepflanzung, etc.). Grundsätzlich muss aber auch bedacht werden, dass solche Parkplätze erfahrungsgemäß auch von Anwohnern genutzt werden, die ihr Fahrzeug über Nacht auf den öffentlich zugänglichen Stellplätzen abstellen. Dadurch kann es zu einer durchaus gewollten Entspannung der Parksituation in den angrenzenden Quartieren kommen. 3.10 Wann wird mit clem Bau frühestens begonnen, wie lange wird die Bauzeit sein? Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben können frühestens Mitte nächsten Jahres geschaffen werden. Die eigentliche Bauzeit wird ertahrungsgemäß etwa ein halbes Jahr betragen. • PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346\TEXTE-BERICHTE\ BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05. WP SEITE 4 VON 4 4. Abschluss und Dank Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Wirtz bedankt sich für die engagierte Diskussion, verweist noch einmal auf die Möglichkeit, entweder mit dem beauftragten Planer vom Büro Coersmeier, oder mit den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes über Einzelheiten der Planung zu sprechen. Ab dem 22.09.05 liegt ein Entwurf des Protokolls im Stadtplanungsamt aus. Dieses Protokoll-wire gemeinsam mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörden (TÖB) dem Stadtrat vorgelegt. Schriftliche Anregungen können noch bis zum 29.09.05 vorgebracht werden. Herr Wirtz lädt alle Anwesenden zur Offenlage im Jahre 2006 ein. Der genaue Termin kann der Presse entnommen werden. Herr Wirtz schließt die Veranstaltung und wünscht einen guten Nachhauseweg. .. • aufgestellt: Köln, den 16.09.05 Wilhelm Plattner, Büro Professor Ulrich Coersmeier, Köln ~.: