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Beschlussvorlage (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Kötlinger Straße (Vollsortimenter) Beschluss über die Offenlage Bezug: V 5/2881, Rat am 08.03.1994 V 7 /2857, Rat am 30.09.2003 V 8 / 0650, Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.06.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
867 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20 /113 V 8/ ().~73 Amt: - 61An den BeschIAusf.: Rat Datum: 22.11.2005 - 61 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung an den • Ausschuss Betrifft: Bezug: für Stadtentwicklung Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Kötlinger Straße (Vollsortimenter) Beschluss über die Offenlage V 5/2881, Rat am 08.03.1994 V 7 /2857, Rat am 30.09.2003 V 8 / 0650, Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.06.2005 Finanzielle Auswirkungen: 0 Keine • Unterschriftdes BUdgetveranJ\~IiChen Erftstadt,den 22.11.2005 W \ ..... Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der vorgelegte Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) durchzuführen und die Stellungnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 30,09.2003 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 113, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße (Vollsortimenter) beschlossen. P:\szIVORLAGENIV6100045·326.doc - 2 - Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines LebensmiUelmarktes (Vollsortimenter) an der Köttinger Straße in Liblar geschaffen werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.03.1994 bis 03.05.1994 und vom 26.09.2005 bis 24.10.2005 sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 15.09.2005. Das von der REWE-Zentrale AG, Niederlassung West,mit der Planung beauftragte Büro (Prof. Coersmeier, Köln) hat nunmehr auf der Grundlage der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in Abstimmung mit der Verwaltung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erarbeitet. • • Die für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes am o. g. Standort erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Öffentlichkeit der Satzungsbeschluss vorgesehen. Anlagen: - Anlageplan - Verkleinerung Bebauungsplanentwurf und textliche Festsetzungen Niederschrift der Bürgerversammlung einseh!. der schriftlichen Stellungnahme eines Bürgers Bebauungsplan-Entwurf einseh!. Begründung an die Faktionen und sachkundigen Einwohner P:\Sz\VORLAGEN\V6100045·326.DOC - • Friedhof - - • VORHABEN- UND ERSCHlIEßUNGSPLAN Erftstadt - Liblar, Köttinger Straße Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 2.500 NR. 113 '.- n -_ ~~=c::J o - 0&) ~ .' .J. .88 !i? t·· !' \. ~ ~ 'c - 8 0) ". 8!~ /0 .~. . .- !' • :r mm=< ::I :I' .. "t .. CDc: 0 IT", 11> a::r ;J.11.C:1T l' ::I ,... '" -'VI 5!: '1J C - Q tD ::I er ~ '" '"C 0 , ::I '" ;0; 11> Z =5' :"_ .. 0' "'< '" 11> W ~m '" 'V c~ Q 11> ::I tD , PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346\TEXTE-BERICHTEI BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05, WP SEITE 1 VON 4 Vorhab~!lbezogener 3. FNP- Anderung Protokoll • Nr. 113 "Köttinger Bebauungsplan der Bürgerversammlung Straße" in Erttstadt-Liblar am 15,09.05 Datum: 15.09.05, 19 Uhr bis 20 Uhr 15 Ort: Rathaus Erftstadt-Liblar, Teilnehmer: Herr Wirtz, Stadt ErI1stadt, Umwelt- und Planungsamt, Ca. 30 Bürgerinnen und Bürger Herr Plattner, Büro Professor Ulrich Coersmeier GmbH, Stadtplanung, Thema: Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 1. Begrüßung durch Holzdamm 10 Herrn Wirtz Herr Wirtz begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Er stellt das Bebauungsplanverfahren nach BauGB in seinen wesentlichen Schritten vor und geht dabei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der Burgerbeteiligung ein. Herr Wirtz betont, dass von der Veranstaltung eine Mitschrift angefertigt wird, die dem Stadtrat vorgelegt wird. Bis zum 29.09.05 können zusätzlich noch schriftliche Anregungen an das Stadtplanungsamt gerichtet werden. Herr Wirtz weist noch einmal ausdrücklich auf die fönmliche Ollenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB hin, die voraussichtlich im nächsten Jahres durchgeführt wird (Hinweis in der Presse). Herr Wirtz ertäutert kurz die Vorgeschichte des Projektes und geht auf Sinn und Zweck des vorliegenden Bebauungsplanes ein. Er verweist auf Ergebnisse kommunaler Untersuchungen zum Einzelhandel im Stadtgebiet Er11stadt (Zentrenkonzept, Standortuntersuchung) und erinnert daran, dass noch verschiedene Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet werden (Grunordnung, Immissionsschutz, Versickerung, Verkehr), die bei der Planung berücksichtigt werden. • Herr Wirtz übergibt das Wort an Herrn Plattner vom beauftragten Planungsbüro Professor Coersmeier GmbH, um die Einzelheiten des Städtebaulichen Vorentwurfs vorzustellen . 2. Vorstellung des städtebaulichen Vorentwurfs Ulrich durch Herrn Plattner Herr Plattner stellt das Projekt ausführlich an hand einer Übersichtskarte .Liblar-Nord", sowie mit Hi~e einer Bestandskartierung und eines Städtebaulichen Entwurfes (Gestaltungsplan) vor. Er verdeutlicht die Verkehrssituation im Plangebiet und erläutert abschließend den eigentlichen Rechtsplan. Herr Plattner geht dabei besonders auf folgende Punkte ein: städtebauliche und wirtschaftliche Situation in der traditionellen Einkaufsstraße "Carl-SchurzStraße, Konkurrenzsituation zum Einkaufszentrum Holzdamm, Ergebnisse einer Bestandskartierung Gewerbe und Einzelhandel, A«raktivität des Zentrums, ergänzende Ansiedlung ALDI, REWE, Belange der Nachbarschaft, insbesondere Ärztehaus und Friedhof, Immissionsschutz, gestalterische Maßnahmen, Rücksichtnahme, Erweiterungsfläche für den Friedhof, Vorhaltefläche für späteren Friedhofszugang, Verkehrsaufkommen in der Köttinger Straße und in der Gartenstraße, Schulwegsicherheit (Ergebnisse einer Verkehrsstichprobe vom 10.05.05, 06.00 -10.00) Größe der Verkaufsfläche (1.400 m2 Supermarkt und 400 m2 Getränkemarkt), Lage und Erschließung des geplanten Gebäudes, Parkplätze für Kunden (ca. 90 Stellplätze), Zufahrt gegenüber der Gartenstraße, geplante linksabbiegespur, kein Kreisverkehr, Anlieferung mit LKW, eingehauste Anlieferung, Begrünung, unterschiedliche Lösungsansätze zur Positionierung des Marktes, Baugebietskategorie "Sondergebiet", Hinweis auf parallele FNP- Änderung , PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346\TEXTE-BERICHTEI BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05. WP SEITE2 3. VON 4 Aussprache Herr Wirtz eröffnet die Aussprache und bittet um Wortmeldungen 3.1 Der geplante behindertengerechte Zugang zum Friedhof ist zu weit vom bestehenden Haupteingang entfernt. Gerade für ältere Menschen ist es sehr anstrengend, weite Wege mit dem Rollstuhl zurückzulegen, bzw. einen Rollstuhl zu schieben. Vielleicht könnte ein behindertengerechter Zugang unmittelbar südlich der Friedhofsmauer geschaffen werden. Wann soll der im Plan dargestellte Zugang gebaut werden? Die Lage des Weges wurde mit der zuständigen Fachverwallung abgestimmt. Die Friedhofsverwaltung hatte einen Zugang gefordert, der möglichst nahe an der Ortsmitte liegt. Ein Zugang parallel zur Friedhofsmauer wurde im Vorfeld ebenfalls diskutiert, aber letztlich von der Friedhofsverwaltung verworfen. Der geplante Zugang soll barrierefrei, d.h. ohne Stufen ausgebaut werden. Er wird gleichzeitig von Versorgungsfahrzeugen der Stadt Erltstadt genutzt (Friedhofsgärtnerei). Es wird geprüft, ob der Weg gleichzeitig mit dem Supermarkt gebaut werden kann. 3.2 Für die Bewohner des südlich angrenzenden Ärztehaus ändert sich der Ausblick dramatisch. Heute blickt man auf eine Wiese, später wird die Aussicht vom Parkplatzgeschehen geprägt sein. Welche gestalterische Maßnahmen werden ergriffen, um die ästhetische Beeinträchtigung zu verringern? Auch auf der Friedhofsseite sollte ein Mindestmaß an Architekturqualität vorgesehen werden. Der Parkplatz wird an der betreffenden Südseite mit einer ca. 1.8 m hohen Mauer eingefriedet. Jenseits der Mauer (auf der Parkplatzseite) sind ergänzende Pflanzungen vorgesehen (Gehölze, Einzelbäume). Auch im Zuge des Friedhofsweges können beidseitig Pflanzungen vorgenommen werden. so dass ein wirksamer Sichtschutz sichergestellt werden kann. Im Rechtsplan werden entsprechende Festsetzungen vorgesehen. Wenige Meter nördlich des geplanten Gebäudes befinden sich bereits die ersten GrabsteIlen. Im Interesse einer verträglichen Nachbarschaft sollte gerade auch im Bereich des Friedhofs auf eine angemessene Gestaltung geachtet werden. Fassadenbegrünung könnte hier ebenfalls einen Beitrag leisten. Darüberhinaus wird es bei der Wahl der Fassadenmaterialien u.a. darauf ankommen, sich in das Ortsbild der Liblarer Altstadt einzufügen (z.B. Klinker. gedeckte Farben. zurückhaltende Werbung). • 3.3 Wie ist die LKW- Anlieferung vorgesehen? Die LKW nutzen eine separate Anlieferzufahrt im Norden des Geländes und stoßen rückwärts an die Anlieferrampe zurück. Der beauftragte Architekt hat die Funktionsfähigkeit der geplanten Anlieferung mit Hilfe von sog. Schleppkurven nachgewiesen. Die LKW werden nicht rückwärts auf der Landstraße rangieren können (Verkehrsgefährdung. nicht genehmigungsfähig). 3.4 Die Gartenstraße wird bereits heute erheblich durch Durchgangsverkehr I Schleichverkehr belastet. Durch die gewählte Lage der Zufahrt in Verlängerung der Gartenstraße wird dieser Durchgangsverkehr noch weiter zunehmen. Gibt es Alternativen für die Lage der Zufahrt ? Die Verwaltung wird die Verkehrssituation in der Gartenstraße unabhängig von dem aktuellen Vorhaben in den Blick nehmen. Im Vorfeld wurden alternative ZufahrtsmögliChkeitenfür den geplanten Markt geprüft. jedoch war letztlich die Forderung des Landesbetriebes Straßenbau NRW als zuständige Behörde ausschlaggebend. 3.5 Auf der Köttinger Straße wird deutlich zu schnell gefahren ("Raser, Wohnen auf der Autobahn"). Anwohner und Schulkinder werden dadurch gefährdet. Bereits im Bereich der Brücke über die B 265 sollten geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung durchgeführt werden, damit Fußgänger die Straße sicher queren können. Der bestehende Fußgängerüberweg am Haupteingang zum Friedhof ist nicht ausreichend gesichert. Die Verwaltung greift die mehrfach vorgebrachten Hinweise zur Verkehrssituation an der Köttinger Straße auf und prüft Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Grundsätzlich muss allerdings darauf hin- Anlo>Jc"2 z~ rYl/t?91J ~2~ I_cr- __\, ~-. ~- -- ~ -..,--- !! PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346\TEXTE·BERICHTE\ BÜRGERPROTOKOLL 15.09.05, WP SEITE 3 VON 4 .y gewiesen werden, dass es sich bei dem Siedlungsschwerpunkt Ublar um einen Ort mit über 13.000 Einwohnern und vielfältigen zentralen Einrichtungen handelt (Einkaufszentrum, Schulzentrum, Krankenhaus). Hier ist von vorneherein mit einer stärkeren Verkehrsbelastung zu rechnen, als etwa im ländlichen Umfeld (z.B. Voreifel). Darüberhinaus kann die Stadt Erftstadt Veränderungen an der Köttinger Straße nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorsehen, da es sich bei dem betreffenden Abschnitt um eine sog. .frele Strecke der Landstraße" in der Verantwortung der Landesbehörde handelt. Die Köttinger Straße ist aus verkehrstechnischer Sicht durchaus noch nicht an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen, Auch die Verkehrsknoten im Umfeld weisen noch Reserven auf. Es ist allerdings auch verständlich, dass die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung als störend empfunden wird. 3.6 Schon heute kommt es an der ALD!- Zufahrt immer wieder zu Unfällen. Die Köttinger Straße ist überfordert. Warum wird kein Kreisverkehr an der Gartenstraße vorgesehen? Dadurch wären die Verkehrsteilnehmer gezwungen, langsamer zu fahren. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde an der Einfahrt zum geplanten Supermarkt eine Linksabbiegespur vorgesehen, die u.a, die Verkehrssicherheit für die Fahrradlahrer erhöht (Entzerrung der Fahrtrichtungen, Schaffung von Autstelltlächen). Ein ebenfalls vorstellbarer Kreisverkehr (evtl. Minikreisel) wurde verworfen, da hierfür nicht ausreichend Platz vorhanden ist. Den Hinweisen zu den Verkehrsgefährdungen bei der ALDI- Zufahrt wird nachgegangen, 3.7 Durch die Ansiedlung eines zusätzlichen Marktes wird sich die Verkehrssituation an der Köttinger Straße noch weiter verschlechtern. Warum wird der Markt nicht im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet angesiedelt? In der Tat wird der Ziel- und Quellverkehr durch die Ansiedlung des REWE- Marktes zunehmen. Bei der Beurteilung der Standortqualität müssen allerdings die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung beachtet werden. Der Einzelhandel soll in den Ortslagen konzentriert, gesichert und weiterentwickelt werden, um auf diese Weise die Innenstädte zu beleben und ein Mindestmaß an Nahversorgung sicherzustellen. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zur Verkehrsvermeidung geleistet, da einige Kunden den Markt auch zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad erreichen können. Andererseits kommt es durch die Anordnung eines Supermarktes natürlich zu Verkehrs- und Immissionskonflikten im unmittelbaren Umfeld der Betriebe. Durch geeignete Verkehrslenkungs- und Immissionsschutzmaßnahmen werden die zu erwartenden BeeinträChtigungen auf ein verträgliches Maß verringert, Grundsätzlich wird in allen Erftstädter Gewerbegebieten Einzelhandel ausgeschlossen, um die wenigen vorhandenen Gewerbeflächen für das produzierende Gewerbe sowie für kleine und mitllere Unternehmen vorzuhalten, 3.8 Besonders störend ist der hohe LKW- Anteil auf der Köttinger Straße Zumindest im Rahmen der Verkehrsstichprobe am 06.05.05 konnte kein auffällig hoher LKW- Anteil gemessen werden (unter 10 %). 3.9 Nachts werden immer häufiger "Autorennen" und "Mutproben" auf dem ALDI- Parkplatz veranstaltet. Dadurch kommt es zu Störungen in der Nachbarschaft (Lärm, Musik, Fernlicht). Der geplante REWE- Parkplatz sollte daher nach Ende der Ladenöffnungszeit abgeschlossen werden. Dem Hinweis wird im weiteren Verfahren nachgegangen, Um ggf, die nächtlichen Aktivitäten zu unterbinden könnte auch der Parkplatz so gestaltet werden, dass er von vorneherein nicht als Rennstrecke attraktiv ist (Oberflächengestaltung, Bepflanzung, etc.). Grundsätzlich muss aber auch bedacht werden, dass solche Parkplätze erfahrungsgemäß auch von Anwohnern genutzt werden, die ihr Fahrzeug über Nacht auf den öffentlich zugänglichen Stellplätzen abstellen. Dadurch kann es zu einer durchaus gewollten Entspannung der Parksituation in den angrenzenden Quartieren kommen, 3.10 Wann wird mit dem Bau frühestens begonnen, wie lange wird die Bauzeit sein? Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben können frühestens Mitte nächsten JahFesgeschaffen werden. Oie eigentliche Bauzeit wird erfahrungsgemäß etwa ein halbes Jahr betragen. • PROF. ULRICH COERSMEIER GMBH • 0346ITEXTE-8ERICHTEI 80RGERPROTOKO~ 15.09.05. WP SEITE 4 VON 4 4. Abschluss und Dank Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Wirtz bedankt sich für die engagierte Diskussion, verweist noch einmal aUf die Möglichkeit. entweder mit dem beauftragten Planer vom Büro Coersmeier, oder mit den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes über Einzelheiten der Planung zu sprechen. Ab dem 22.09.05 liegt ein Entwurf des Protokolls im Stadtplanunqsamt aus. Dieses Protokoll wird gemeinsam mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörden (TOB) dem Stadtrat vorgelegt. Schriftliche Anregungen können noch bis zum 29.09.05 vorgebracht werden. Herr Wirtz lädt alle Anwesenden zur Offenlage im Jahre 2006 ein. Der genaue Termin kann der Presse entnommen werden. Herr Wirtz schließt die Veranstaltung und wünscht einen guten Nachhauseweg. aufgestellt: Köln. den 16.09.05 Wilhelm Plattner. Büro Professor Ulrich Coersmeier. Köln 22.9.2005 Dr. K.H. Fechner Gartenstrasse 9 D 50374 Erftstadt - Liblar Tel. f Fax: 02235-430310 Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt - Liblar Betr.: Bauleitplanung I Bebauungsplan Nr. 113 - Köttinger Bürgerversammlung I Kommentar und Antrag Anlage Strasse I <: zu Vl/tJ97j "'"f===:··· -~ _.~.r.:1 .... ~. - 1- . 'IIi. Sehr geehrte Damen und Herrenl Ich mOchte Bezug nehmen auf den Bebauungsplan 113 ( Vollsortimenter an der KO!tinger Strasse) und die BOrgerversammlung zu diesem Thema am 15.9.2005, an der ich auch teilgenommen habe. Ich möchte hier nochmals auf die mir ( und meinen Nachbam in der Gartenstrasse ) wichtigen Aspekte zurGckkommen, die ich bereits auf der obigen Versammlung vorgebracht hatte: 1. Der Verkehr in der Gartenstrasse ist - wie auch Ihre Verkehrszahlung ergeben hatte - vorwiegend in Richtung der KOttinger Strasse als Bypass f Umgehung der Car1Schurz Strasse aus Richtung GrGnem Weg ( Einbahnstrasse ). Obwohl die Gartenstrasse eine verkehrberuhigte 30 kmh Strasse ist, halt sich leider ein deutlicher Teil der Verkehrsteilnehmer nicht daran. Wir befOrchten, dass sich ein Teil des zusätzücnen Verkehrs zu dem Vollsortimenter durch die Gartenstrasse ergießen wird, speziell da dessen Einfahrt direkt gegenOber der Gartenstrasse geplant ist. Ich beantrage, dies bei der Detailplanung und Genehmigung so we~ wie möglich zu verhindem. Eine der fOr mich akzeptablen Lösungen ware z.B. die Umwandlung der Gartenstrasse in eine Anliegerstrasse (auch fOr eventuelle LKWs zu z.B. der Firma Birkhölzer ). Falls das absolut nicht möglich ware, ist eine deutlichere Verkehrsberuhigung I Geschwindigkeitsreduzierung erforder1ich, z.B. durch Bodenschwellen und einem Kreisel als Anschluss an die Kottinger Strasse ( siehe auch Punkt 2 ). 2. Die Köttinger Strasse zieht bereits viel Verkehr ( auch LKW Verkehr) auf sich. Weiterhin wird die Geschwindigkeit von max. 50 kmh auf der gesamten Lange sehr häufig missachtet, speziell aus Richtung Köttingen. Ich beantrage daher, in dem Verkehrsplan f Bebauungsplan dem Rechnung zu tragen mit einer Beschrllnkung der LKW - Zufahrt zu dem Vollsortimenter ausschließlich aus Richtung Kö!tingen f Umgehungsstrassen - Abfahrt Köttingen sowie geeigneten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, z.B. durch Kreisverkehr am Friedhof und an der Einfahrt zu dem neuen Parkplatz. 3. Eine standige Gefahrenquelle speziell fOr Radfahrer und Fußganger ist der Radweg entlang der Köttinger Strasse, der auf der Ostseite beidseitig befahren wird ( werden muss ). Dies wird sich verschMen. Wir möchten Sie bitten, dies in der Verkehrsplanung aufzunehmen. Ich konnte mir vorstellen, dass ein neuer Radweg auf der Westseite und eine Änderung der Befahrung auf der Ostseite ( nur entsprechend dem Verkehrsfluss in Richtung Köttingen ) eine deutliche Verbesserung ergeben kOnnte. Far we~ere Diskussionen stehe ich Ihnen gem zur VerfOgung. Mit freundlichem Gruß ( Dr. K.H. Fechner) • •