Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
AZ:
1410-21
V
~I
0'-;0
Amt: -14An den
Rat
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
BeschI.lAusf.:
Datum:
-14-
15.11.2005
zur Vorberatung über den
•
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft: Prüfung der Jahresrechnung 2004 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastunq des Bürqerrneisters cern. & 94 der Gemeindeordnunq NRW
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwurf:
•
1.
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
zur Haushaltsrechnung 2004
"Allgemeiner Berichtsband" und "Gesonderter Berichtsband" sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden zustimmend zur Kenntnis
genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW festgestellt.
2.
Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters
gem. § 94 GO NRW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
"Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 anzuerkennen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt."
Begründung:
Der Rat hat am 16.03.2005 das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2004 zur Kenntnis
genommen.
Gleichzeitig wurde die Haushaltsrechnung 2004 an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen und das Rechnungsprüfungsamt
gem. § 101 Abs. 6 GO NRW mit der
Prüfung beauftragt.
Die Stellungnahmen derVerwaltung zu den nummerierten Beanstandungen sowie die
Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes
sind in den Bericht eingearbeitet.
•
Hinweis:
Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gemäß den §§ 101/103
u.a. der
Gemeindeordnung NRW sowie den Prüfungen im Tagesgeschäft wurden sogenannte
Themenprüfungen in verschiedenen Sachgebieten zusätzlich durchgeführt.
(s. unter Kapitel 21 des Schlussberichtes).
Der Bericht ist entsprechend den Bestimmungen der GO NW in einen "Allgemeinen
Berichtsband" und in einen "Gesonderten Berichtsband" gegliedert. Die Einwohner oder
Abgabepflichtigen
sind zur Einsichtnahme in den "Allgemeinen Berichtsband"
berechtigt. Die Gliederung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt
neben der Beachtung personenbezogener
Daten auch die Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Rates über die in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden
Themen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der
Ausschuss.
•
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rat in der vom
Rechnungsprüfungsausschuss
beschlossenen Form zur Entscheidung und zur
Erteilung der Entlastung vorzulegen .
Anlage: Schlussbericht