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Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2004 und Empfehlung der Erteilung der Entlastunq des Bürqerrneisters cern. § 94 der Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2004 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastunq des Bürqerrneisters cern. § 94 der Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung 2004 und Empfehlung der Erteilung der
Entlastunq des Bürqerrneisters cern. § 94 der Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister AZ: 1410-21 V ~I 0'-;0 Amt: -14An den Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung BeschI.lAusf.: Datum: -14- 15.11.2005 zur Vorberatung über den • Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: Prüfung der Jahresrechnung 2004 und Empfehlung der Erteilung der Entlastunq des Bürqerrneisters cern. & 94 der Gemeindeordnunq NRW Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussentwurf: • 1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Haushaltsrechnung 2004 "Allgemeiner Berichtsband" und "Gesonderter Berichtsband" sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Insoweit wird dieser Bericht als Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW festgestellt. 2. Dem Rat der Stadt Erftstadt wird für die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters gem. § 94 GO NRW empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: "Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt gem. § 94 GO NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 anzuerkennen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt." Begründung: Der Rat hat am 16.03.2005 das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2004 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Haushaltsrechnung 2004 an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen und das Rechnungsprüfungsamt gem. § 101 Abs. 6 GO NRW mit der Prüfung beauftragt. Die Stellungnahmen derVerwaltung zu den nummerierten Beanstandungen sowie die Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes sind in den Bericht eingearbeitet. • Hinweis: Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gemäß den §§ 101/103 u.a. der Gemeindeordnung NRW sowie den Prüfungen im Tagesgeschäft wurden sogenannte Themenprüfungen in verschiedenen Sachgebieten zusätzlich durchgeführt. (s. unter Kapitel 21 des Schlussberichtes). Der Bericht ist entsprechend den Bestimmungen der GO NW in einen "Allgemeinen Berichtsband" und in einen "Gesonderten Berichtsband" gegliedert. Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den "Allgemeinen Berichtsband" berechtigt. Die Gliederung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt neben der Beachtung personenbezogener Daten auch die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates über die in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Themen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Ausschuss. • Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rat in der vom Rechnungsprüfungsausschuss beschlossenen Form zur Entscheidung und zur Erteilung der Entlastung vorzulegen . Anlage: Schlussbericht