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Anfrage (Anfrage bzgl. BP 121)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
565 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Anfrage (Anfrage bzgl. BP 121) Anfrage (Anfrage bzgl. BP 121)

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Stadtverwaltung' Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 . 50374 Erltstadt Der Bürgermeister Herm Ortsvorsteher Kurt Kukla Balkhausener Straße 31 50374 Erfstadt nachrichtlich allen Stadtverordneten Ansprechpart nerz-in T elelon-Durchwahl Dienststelle Telelax 02235/409·505 • Mein Zeichen Ihr Zeichen Umwelt- und Planungsamt Herr Wirtz Holzdamm 10 o 22 35 1409-324 Datum Wz 08.12.2005 Anfrage F 8/0924 Sehr geehrter Herr Kukla, • Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 2. Auf der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung am 31.03.2005 ist von den Anwohnem des geplanten Friedhofparkplatzes der Wunsch einer Bebauung ihrer Gärten vorgetragen worden. Dieser Wunsch ist inzwischen auch schriftlich geäußert worden. Die Planung einer Wohnbebauung bedingt jedoch die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens bzw. die Fortführung des bereits eingeleiteten BebauungsplanverfahrensNr.121. Für die Anlage "nur" eines Friedhofparkplatzes und eines Kinderspielplatzes war bis dahin auf Grund einer entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan kein Bebauungsplan erforderlich. Gegen die Planung von Einfamilienhäusem in diesem Bereich bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken. Jedoch ist vor Fortführung des Bebauungsplanes ein Schallgutachten, insbesondere zur Darstellung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen bzgl. des Schutzes der geplanten Wohnbebauung (Schützenhalie/Parkplatz) notwendig. Das Gutachten wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beauftragt; eine entsprechende Mittelbereitstellung ist erfolgt. Zu 3. Das Bebauungsplanverfahren kann, sobald die Ergebnisse des Lärmgutachtens vorliegen, fortgeführt werden. Ich gehe davon aus, dassdas Bebauungsplanverfahren dann in 2006 abgeschlossen wird. Im Anschluss daran kann mit den Planungs- und Baumaßnahmen begonnen werden. Mit freundlichen Grüßen B,"uchszaitan: montllgs -lreiIOg8 donnersto(1S l1uBordem Ordnungsamt donnenltngs Sozialamt donnerstags von 08.00-12.01) Uhr von 14.00-16.00 Uh, von 14.00-18.00 Uhr von 14.00-1G.OOUhr Sozial3ml mittwochs gMZ14gig und donnorslolJS vormitl81i1S gl!tSCh./Qslen Rentenabtedung rrwttwochs nur nach Voreinbarung Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 donnerstag" o·mad: buergennoitterOerltstadt.do Uhr und von 14.00-16.00 von 08.00-12.00 Uhr Uhr und von 14.00-17.00 do' SmdlkBsse: KroinparkM1G K61n 0191000H)O Uh, Konlon (alZ 370 S02 99) VA·BanJo..Brühl-Erttstadl eO 1000001011 (BlZ 371 612 B9) Posl~nk KOin 3&461·504 (BlZ370 100 SO) Busvorbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus lib/Of HaitIHoteIle UbI.1r EKZ HaIlS Gansef Haltestelle leo Markt Kcplbol;len rOrWcnl2000.neu 27 llkt os 12:37 Kukla ----._--_.Kurt __ ..-.__ ..- - Kurt Kukla, 466704 Balkhausener Str, 31 Ortsvorsteher S. 1 50374 Erftstadt Tel. 02235·72308 Fax 0223S-466704 1~.03.2005 Stadt Erllstsdl Herrn Bürgermeister Emst-Dieter Bösche Rathaus 50374 Ernstadt I Anfrage nach § 13 rler Gescbäftsordnung der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche. am 21.10.1 ~97 wurde vo.i dem SPD Distrikt E-Gymnich. der A6/2132 zur Errichtung eines Parkplatzes im Bereich des E-Gymnicher Friedhofes und am der 01.05.1999 A6/3215 mr Brrichnmg eines Kinderspielplatzes im Bp 121, gestellt. Da alle benötigten Grundsrücke im Besitz der Stadt Erftstadt sind, fand am 31.03.2005 aut meine Einladung hin. ein Erörterungsgespräch über die Nutzung des Grundstückes Bp 12 I mit dell angrenzenden Anliegern und dem Werkleiter des Liegenschaltsamtes der Stadt Erfrstadt Herrn Dr. Risthaus. statt. Die. überwiegende Meinung der Anwesenden war nach meinet Kenntnis, die Zuwegung, zum noch zu errichtenden Parkplatz. als ausgebaute Straße zu erstellen. Die Notwendigkeit eines Kinderspielplatzes wurde bezweifelt. , Zwischenzeitlich liegt Ihnen seit dem 10.04.2005 eine schriftliche Stellungnahme der betroffenen Anlieger über Ihre Vorschläge und Wünsche vor. Ich bitte um Beantwortung folgender Frager •. I. Wie sieht zur Zeit die weitere Planung aus? 2. Muss till diese Maßnahmen ein Bebauungsplan erstellt werden? 1. Mit welchem Zeitrahmen ist bis zur Erstellung der geplantem Maßnahme zu rechnen? FUr die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.