Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
565 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung'
Stadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 . 50374 Erltstadt
Der Bürgermeister
Herm Ortsvorsteher
Kurt Kukla
Balkhausener Straße 31
50374 Erfstadt
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Ansprechpart nerz-in
T elelon-Durchwahl
Dienststelle
Telelax 02235/409·505
•
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Umwelt- und Planungsamt Herr Wirtz
Holzdamm 10
o 22 35 1409-324
Datum
Wz
08.12.2005
Anfrage F 8/0924
Sehr geehrter Herr Kukla,
•
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1. und 2.
Auf der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung am 31.03.2005 ist von den Anwohnem des
geplanten Friedhofparkplatzes der Wunsch einer Bebauung ihrer Gärten vorgetragen worden.
Dieser Wunsch ist inzwischen auch schriftlich geäußert worden. Die Planung einer
Wohnbebauung bedingt jedoch die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens bzw. die
Fortführung des bereits eingeleiteten BebauungsplanverfahrensNr.121. Für die Anlage "nur"
eines Friedhofparkplatzes und eines Kinderspielplatzes war bis dahin auf Grund einer
entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan kein Bebauungsplan erforderlich. Gegen
die Planung von Einfamilienhäusem in diesem Bereich bestehen aus Sicht der Verwaltung
keine grundsätzlichen Bedenken. Jedoch ist vor Fortführung des Bebauungsplanes ein
Schallgutachten, insbesondere zur Darstellung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen bzgl. des
Schutzes der geplanten Wohnbebauung (Schützenhalie/Parkplatz) notwendig. Das Gutachten
wird voraussichtlich noch in diesem Jahr beauftragt; eine entsprechende Mittelbereitstellung ist
erfolgt.
Zu 3.
Das Bebauungsplanverfahren kann, sobald die Ergebnisse des Lärmgutachtens vorliegen,
fortgeführt werden. Ich gehe davon aus, dassdas Bebauungsplanverfahren dann in 2006
abgeschlossen wird. Im Anschluss daran kann mit den Planungs- und Baumaßnahmen
begonnen werden.
Mit freundlichen Grüßen
B,"uchszaitan:
montllgs -lreiIOg8
donnersto(1S l1uBordem
Ordnungsamt
donnenltngs
Sozialamt donnerstags
von 08.00-12.01) Uhr
von 14.00-16.00 Uh,
von 14.00-18.00 Uhr
von 14.00-1G.OOUhr
Sozial3ml mittwochs gMZ14gig
und donnorslolJS vormitl81i1S gl!tSCh./Qslen
Rentenabtedung
rrwttwochs
nur nach Voreinbarung
Bauordnungsamt
montags
von 08.00-12.00
donnerstag"
o·mad: buergennoitterOerltstadt.do
Uhr und von 14.00-16.00
von 08.00-12.00
Uhr
Uhr und von 14.00-17.00
do' SmdlkBsse:
KroinparkM1G K61n 0191000H)O
Uh,
Konlon
(alZ 370 S02 99)
VA·BanJo..Brühl-Erttstadl eO 1000001011 (BlZ 371 612 B9)
Posl~nk KOin 3&461·504 (BlZ370 100 SO)
Busvorbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus lib/Of HaitIHoteIle UbI.1r EKZ
HaIlS Gansef
Haltestelle
leo Markt
Kcplbol;len
rOrWcnl2000.neu
27
llkt os
12:37
Kukla
----._--_.Kurt
__ ..-.__ ..- -
Kurt Kukla,
466704
Balkhausener Str, 31
Ortsvorsteher
S. 1
50374 Erftstadt
Tel. 02235·72308
Fax 0223S-466704
1~.03.2005
Stadt Erllstsdl
Herrn
Bürgermeister
Emst-Dieter Bösche
Rathaus
50374 Ernstadt
I
Anfrage nach § 13 rler Gescbäftsordnung
der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche.
am 21.10.1 ~97 wurde vo.i dem SPD Distrikt E-Gymnich. der A6/2132 zur Errichtung eines
Parkplatzes im Bereich des E-Gymnicher Friedhofes und am der 01.05.1999 A6/3215 mr
Brrichnmg eines Kinderspielplatzes im Bp 121, gestellt.
Da alle benötigten Grundsrücke im Besitz der Stadt Erftstadt sind, fand am 31.03.2005 aut
meine Einladung hin. ein Erörterungsgespräch über die Nutzung des Grundstückes Bp 12 I
mit dell angrenzenden Anliegern und dem Werkleiter des Liegenschaltsamtes der Stadt
Erfrstadt Herrn Dr. Risthaus. statt.
Die. überwiegende Meinung der Anwesenden war nach meinet Kenntnis, die Zuwegung, zum
noch zu errichtenden Parkplatz. als ausgebaute Straße zu erstellen.
Die Notwendigkeit eines Kinderspielplatzes wurde bezweifelt.
,
Zwischenzeitlich liegt Ihnen seit dem 10.04.2005 eine schriftliche Stellungnahme der
betroffenen Anlieger über Ihre Vorschläge und Wünsche vor.
Ich bitte um Beantwortung folgender Frager •.
I. Wie sieht zur Zeit die weitere Planung aus?
2. Muss till diese Maßnahmen ein Bebauungsplan erstellt werden?
1. Mit welchem Zeitrahmen ist bis zur Erstellung der geplantem Maßnahme zu rechnen?
FUr die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.