Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
523 kB
Erstellt
09.09.10, 15:57
Aktualisiert
09.09.10, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
nichtöffenflich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V 81
AL.: 82 20-40/U95
Amt:
0'S8
82
An den
BeschIAusf.: 82.2
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Datum: 28.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung:
•
Betrifft:
Grunderwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel stehen im Wirtschaftsplan
Verfügung.
des Eigenbetriebes
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.09.2005
•
Immobilienwirtschaft
2005 zur
fo~
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bietet im Zwangsversteigerungsverfahren, AL.: 43 (42) K 86/1997 beim Amtsgericht Brühl, betreffend die
Grundstücke Gemarkung Friesheim, Flur 20, Flurstück 103, 1.311 qm graB und
Flurstück 151, 586 qm graB, bis zu einem Maximalgebot von 39.837,00 EUR(=
21,00 EUR/qm) mit, um die Grundstücke in das Eigentum der Stadt Erftstadt
zu überführen.
Begründung:
Bei den betroffenen Grundstücken handelt es sich derzeit um Ackerflächen
in einer GesamtgröBe von 1.897 qm, die im Flächennutzungsplan der Stadt
Erftstadt als zukünftige Wohnbauflächen am westlichen Örtsrand von
Friesheim ausgewiesen sind.
Zur Realisierung der Bebauung ist eine Bodenordnungsverfahren notwendig.
Hier ist es grundsätzlich sinnvoll. wenn die Stadt Erftstadt zumindest teilweise
Grundstückseigentümer ist. Derieit hat die Stadt Erftstadt keinen Grundbesitz
in diesem zukünftigen Baugebiet.
Der Ankaufspreis von 21,00 EUR/qm ergibt sich aus einer entsprechenden
Baulandkalkulation mit einer Wartezeit bis zur Baureife von 10 Jahren und ist
angemessen .
•
•
Anlage
AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
-
Liegenschaftskarte
/ Flurkarte
Standardauszug
Maßstab
Datum 28.09.2005
eis -Der Landratund Katasterwesen
-
Gemeinde ERFTSTADT
Gemarkung FRIESHEIM Flur 20
Flurstücke: 151, 103
1:2000
(Antrag-Nr.:
R 2554
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~ ~-----R 2553 992 m
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Gebäude mit besonderer
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Umringsslgnatur
Oje Gebiudeeinlllusungsverpfli'htLmg
Der Auszug
ist maschinell
erzeugt,
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sind in us-ee Lage nur ungefihr
bekannt
•
nach §16 Abs. 2 VermKalG NRW bleibt unbertihrt .
er ist ohne
Unterschrift
gültig.
Dient AUSlug is! gtsddkh
gesthfltJ! (OS AbI. 2 V.I1lKIIG NRW1. V.r~i~filliglA'lgen.
U,urb.llungen,
(tg.ilU~n. VffDfftnlll<bung.n
oder dl. Wdterg:.be an Dritt.
m"lIil Zuslillilung der zusUndig.n a.bOrde, ausg.nollUllen V."itlfiltigungen
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Ver ....endung bei Behi>rden oder 1U11tigtnen 6tbrlUch.