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Vorlage (Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling hier: Personalaufstockung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Vorlage (Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling
hier: Personalaufstockung) Vorlage (Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling
hier: Personalaufstockung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.12.08 23.01.2014 33/2014 (181/2013) Betreff Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling hier: Personalaufstockung Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 531800/36031200 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Absicht der Stadt Wesseling ab dem 1. Juli 2014 eine zusätzliche halbe Stelle in der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle zu schaffen zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen: Am 4. Juli 2013 stellte der Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Frank Krüger den Jahresbericht für das Jahr 2012 vor. In diesem Zusammenhang legte er dar, dass die Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Fallzahlen und der im Vergleich zu anderen Beratungsstellen geringeren Personalausstattung an die Grenze des Leistbaren gekommen seien. Er wies auch darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2014 eine langjährige Mitarbeiterin das Rentenalter erreicht und die Stadt Wesseling als Träger der Einrichtung plant ,die derzeitige Teilzeitstelle in Vollzeit nachzubesetzen, sofern die Stadt Brühl als Vertragspartner damit einverstanden ist. . Die Gesamtzahl der Fälle in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle liegt für das Jahr 2013 nach der vorläufigen Jahresstatistik bei etwa 520 Fällen. Im Jahresübergang von 2012 zu 2013 gab es noch knapp 230 andauernde Fälle. Bis zum 31.12.2013 wurden insgesamt 382 neue Kinder und Jugendliche angemeldet. Davon gibt es einen kleinen Teil von Klienten, die dann nicht erschienen sind und es gab einen Teil von Anmeldegesprächen, die erst bis in den Februar 2014 hinein terminiert werden konnten. In der ersten Januarhälfte wurden erneut bereits mehr als 20 Fälle neu angemeldet, sodass sich die hohe Anmeldezahl auch im neuen Jahr fortsetzt. Mit den ca. 300 tatsächlich noch in 2013 aufgenommenen Fällen wird sich die Gesamtzahl für das vorangegangene Jahr bei etwa 520 Fällen bewegen. Damit liegt die Zahl schon wieder deutlich über dem langjährigen Durchschnitt und überschreitet erneut deutlich die Zahl von 2011. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 33/2014 Die Zahlen der letzten Jahre sind in folgender Tabelle dargestellt: Fallzahlen 2010 bis 2013 2010 432 378 331 293 140 Gesamtzahl der Fälle Neuanmeldungen mit Terminvergabe Fallaufnahme und Beratung Im Berichtsjahr abgeschlossen Am Ende des Berichtsjahres andauernde Fälle 2011 464 362 324 247 217 2012 552 407 347 320 232 2013* 520 382 300 310 200 * Die Fallzahlen für 2013 sind abgeschätzte Werte auf der Grundlage der vorläufigen Jahresstatistik Zu Weiteren Informationen kann auf die letzten Jahresberichte der Familien- und Erziehungsberatungsstelle verwiesen werden. In diesen Berichten wurde auch dargelegt, dass neben den gestiegenen Fallzahlen auch die Dauer und Intensität der Fallverläufe zusätzlich höhere Arbeitsbelastungen mit sich gebracht haben. Deutlich wurde in den Betrachtungen der letzten vier Jahre deshalb auch, dass für die notwendigen präventiven und in der Fläche vorzuhaltenden Leistungen stark eingeschränkt werden mussten. Die Ausweitung der Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle erhöht die reine Beraterkapazität von 4,4 auf 4,9 Stellen, inkl. Leitung auf dann 5,5 Stellen. Damit wäre die Personalausstattung zwar immer noch unterhalb des empfohlenen Wertes des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet jedoch die Möglichkeit, einen Teil der gewachsenen Aufgaben und der gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Beratungsstelle aufzufangen zu können. Die Neubesetzung der Stelle mit einer auf dem Feld der Erziehungsberatung erfahrenen Fachkraft mit zertifizierter Ausbildung in systemischer Familientherapie wird für das Jahr 2014 Personalmehrkosten in Höhe von 12.500 € (Entwicklungsstufe 3) bis 15.600 € (bei Entwicklungsstufe 6) ergeben. Der Anteil der Stadt Brühl hieran beträgt für das Jahr 2014 zwischen 6.250€ und 7.800€ . Ab dem Jahr 2015 beträgt die jährliche Mehrbelastung zwischen 12.500€ und 15.600€ wobei dann auch ein erweiterter Zuschuss des Landes in Höhe von ca. 5.815 € als zusätzliche Einnahme zu verbuchen ist, die den Aufwand der beiden Städte entsprechend reduziert. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14