Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/1
51.12.08
23.01.2014
33/2014
(181/2013)
Betreff
Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling
hier: Personalaufstockung
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 531800/36031200
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Absicht der Stadt Wesseling ab dem 1. Juli 2014
eine zusätzliche halbe Stelle in der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle zu schaffen
zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Am 4. Juli 2013 stellte der Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Frank Krüger den Jahresbericht für das Jahr 2012 vor. In diesem Zusammenhang legte er dar, dass
die Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Fallzahlen und der im Vergleich zu anderen Beratungsstellen geringeren Personalausstattung an die Grenze des Leistbaren gekommen seien. Er wies auch darauf hin,
dass im Laufe des Jahres 2014 eine langjährige Mitarbeiterin das Rentenalter erreicht und
die Stadt Wesseling als Träger der Einrichtung plant ,die derzeitige Teilzeitstelle in Vollzeit
nachzubesetzen, sofern die Stadt Brühl als Vertragspartner damit einverstanden ist.
.
Die Gesamtzahl der Fälle in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle liegt für das
Jahr 2013 nach der vorläufigen Jahresstatistik bei etwa 520 Fällen.
Im Jahresübergang von 2012 zu 2013 gab es noch knapp 230 andauernde Fälle.
Bis zum 31.12.2013 wurden insgesamt 382 neue Kinder und Jugendliche angemeldet.
Davon gibt es einen kleinen Teil von Klienten, die dann nicht erschienen sind und es gab
einen Teil von Anmeldegesprächen, die erst bis in den Februar 2014 hinein terminiert
werden konnten. In der ersten Januarhälfte wurden erneut bereits mehr als 20 Fälle neu
angemeldet, sodass sich die hohe Anmeldezahl auch im neuen Jahr fortsetzt.
Mit den ca. 300 tatsächlich noch in 2013 aufgenommenen Fällen wird sich die Gesamtzahl für das vorangegangene Jahr bei etwa 520 Fällen bewegen. Damit liegt die Zahl
schon wieder deutlich über dem langjährigen Durchschnitt und überschreitet erneut deutlich die Zahl von 2011.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 33/2014
Die Zahlen der letzten Jahre sind in folgender Tabelle dargestellt:
Fallzahlen 2010 bis 2013
2010
432
378
331
293
140
Gesamtzahl der Fälle
Neuanmeldungen mit Terminvergabe
Fallaufnahme und Beratung
Im Berichtsjahr abgeschlossen
Am Ende des Berichtsjahres andauernde Fälle
2011
464
362
324
247
217
2012
552
407
347
320
232
2013*
520
382
300
310
200
* Die Fallzahlen für 2013 sind abgeschätzte Werte auf der Grundlage der vorläufigen Jahresstatistik
Zu Weiteren Informationen kann auf die letzten Jahresberichte der Familien- und Erziehungsberatungsstelle verwiesen werden. In diesen Berichten wurde auch dargelegt, dass
neben den gestiegenen Fallzahlen auch die Dauer und Intensität der Fallverläufe zusätzlich höhere Arbeitsbelastungen mit sich gebracht haben.
Deutlich wurde in den Betrachtungen der letzten vier Jahre deshalb auch, dass für die
notwendigen präventiven und in der Fläche vorzuhaltenden Leistungen stark eingeschränkt werden mussten.
Die Ausweitung der Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle erhöht die reine Beraterkapazität
von 4,4 auf 4,9 Stellen, inkl. Leitung auf dann 5,5 Stellen.
Damit wäre die Personalausstattung zwar immer noch unterhalb des empfohlenen Wertes
des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet jedoch die Möglichkeit, einen Teil der gewachsenen Aufgaben und der gestiegenen Anforderungen an die
Arbeit der Beratungsstelle aufzufangen zu können.
Die Neubesetzung der Stelle mit einer auf dem Feld der Erziehungsberatung erfahrenen
Fachkraft mit zertifizierter Ausbildung in systemischer Familientherapie wird für das Jahr
2014 Personalmehrkosten in Höhe von 12.500 € (Entwicklungsstufe 3) bis 15.600 € (bei
Entwicklungsstufe 6) ergeben.
Der Anteil der Stadt Brühl hieran beträgt für das Jahr 2014 zwischen 6.250€ und 7.800€ .
Ab dem Jahr 2015 beträgt die jährliche Mehrbelastung zwischen 12.500€ und 15.600€
wobei dann auch ein erweiterter Zuschuss des Landes in Höhe von ca. 5.815 € als zusätzliche Einnahme zu verbuchen ist, die den Aufwand der beiden Städte entsprechend
reduziert.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14