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Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
11.12.09, 20:35
Aktualisiert
11.12.09, 20:35
Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 24.11.2009 Öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 09.12.2009 TOP Ein Ja Nein 108/2009 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988. Begründung: In der Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2009 wurde einstimmig festgelegt, den sich aus der Nachkalkulation für das Jahr 2007 ergebenden Fehlbetrag vollständig bei der Berechnung der Gebühr für 2010 zu berücksichtigen. Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es daher erforderlich, die Gebühr für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden von 17,40 € auf nunmehr 19,80 € festzusetzen. 18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 18a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), der §§ 51, 53 und 161a des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 708), § 8 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) und der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 09. Dezember 2009 folgende 18. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 beschlossen: Artikel I § 11 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt 19,80 Euro / cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Artikel II Die vorstehende 18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 17. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 insoweit außer Kraft. Beschlußvorlage 108/2009 1. Ergänzung Seite 2 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 18. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2009 Bürgermeister Beschlußvorlage 108/2009 1. Ergänzung Seite 3