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Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 20:35
Aktualisiert
30.11.09, 20:35
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 03.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 19.11.2009 Rat 09.12.2009 TOP Ein Ja Nein 110/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 87,96 € (Gebühr 2009 = 77,76 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 143,16 € (Gebühr 2009 = 127,92 € ) Abfallsack: Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 128,52 € ( Gebühr in 2009 = 115,92 € ) MGB 120 - 14-tägige Leerung 219,96 € ( Gebühr in 2009 = 200,40 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 402,84 € ( Gebühr in 2009 = 369,36 € ) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.877,16 € ( Gebühr in 2009 = 1.714,44 € ) 4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2008 (GV NRW S. 460) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2009 folgende 4. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Abfallsatzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 128,52 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 219,96 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 402,84 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.877,16 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 87,96 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 143,16 € Beschlußvorlage 110/2009 Seite 2 Artikel II Diese 4. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der Abfallgebührensatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 4. Änderungssatzung vom 09. Dezember 2009 zur Gebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 09. Dezember 2009 Bürgermeister Beschlußvorlage 110/2009 Seite 3