Daten
Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
19.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
03.12.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
127/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden
gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
-
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird mit der
Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
-
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Begründung:
Die Entwicklung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes
Goltsteinkuppe in Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung intensiv
erörtert und beraten worden. Als Resümee wird das Struktur- und Gestaltungskonzept zur
Verfügung gestellt.
Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 23. April 2009 informiert
worden. Des Weiteren wurde die Planung bekannt gemacht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen
wurde allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Danach wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Diese Verfahrensschritte sind auf der Grundlage eines Vorentwurfes
durchgeführt worden.
Auf der Grundlage der Erörterungen wurde die bisher vorliegende Planung nun konkretisiert. Sie
setzt sich u.a. intensiv mit den vorgesehenen Eingriffen und den damit verbundenen
Ausgleichmaßnahmen auseinander. Die Planung hat nach der Konkretisierung einen
Rechtscharakter, der so bis zur Satzungsreife weitergeführt werden kann. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung werden nun die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die
Öffentlichkeit erneut beteiligt. Sollten nach der Offenlage erneute Änderung, die redaktionelle
Anpassungen überschreiten, vorgenommen werden, wäre dieser Plan anzupassen und erneut offen
zu legen.
Die Planungsgrundlagen und der Abwägungsprozess werden den Fraktionen zu den
Fraktionsberatungen rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Die Planung wird in der Sitzung
dargelegt und erörtert, evtl. Änderungen, die sich aus den Fraktionsberatungen ergeben, können bis
zur Ratssitzung am 09. Dezember 2009 noch eingearbeitet werden.
Beschlußvorlage 127/2009
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