Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,4 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 19.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 03.12.2009 Rat 09.12.2009 TOP Ein Ja Nein 127/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. - Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Begründung: Die Entwicklung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes Goltsteinkuppe in Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung intensiv erörtert und beraten worden. Als Resümee wird das Struktur- und Gestaltungskonzept zur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 23. April 2009 informiert worden. Des Weiteren wurde die Planung bekannt gemacht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen wurde allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Danach wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Verfahrensschritte sind auf der Grundlage eines Vorentwurfes durchgeführt worden. Auf der Grundlage der Erörterungen wurde die bisher vorliegende Planung nun konkretisiert. Sie setzt sich u.a. intensiv mit den vorgesehenen Eingriffen und den damit verbundenen Ausgleichmaßnahmen auseinander. Die Planung hat nach der Konkretisierung einen Rechtscharakter, der so bis zur Satzungsreife weitergeführt werden kann. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden nun die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Sollten nach der Offenlage erneute Änderung, die redaktionelle Anpassungen überschreiten, vorgenommen werden, wäre dieser Plan anzupassen und erneut offen zu legen. Die Planungsgrundlagen und der Abwägungsprozess werden den Fraktionen zu den Fraktionsberatungen rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert, evtl. Änderungen, die sich aus den Fraktionsberatungen ergeben, können bis zur Ratssitzung am 09. Dezember 2009 noch eingearbeitet werden. Beschlußvorlage 127/2009 Seite 2