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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
25.01.10, 13:50
Aktualisiert
25.01.10, 13:50
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt III/Wa. 21.01.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 10/2010 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.02.2010 Betrifft: Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11 Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Grundsätzliche Ausgangslage Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 wurde die Bedarfsplanung im Kindergartenbereich umgestellt. Gemäß § 21 Abs. 6 KiBiz orientiert sich die Gestaltung der Gruppenformen an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung. Basis hierfür sind u. a. die Elternwünsche die durch die Träger der Einrichtungen ermittelt werden. Dabei ist allerdings der Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit sowie Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wurde in den letzten Jahren die U3-Betreuung in den gemeindlichen Einrichtungen ausgeweitet. Zur Zeit stehen folgende Gruppen zur Verfügung: Frenz 1 Gruppe G1 mit Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung (6 Kinder U3) 1 Gruppe G3 mit Kindern von 3 Jahren und älter Lamersdorf 2 Gruppen G1 mit Kindern von 2 Jahren bis zur Einschulung ( 10 Kinder U3) 1 Gruppe G2 mit Kindern von unter 3 Jahren (7 Kinder U3) 1 Gruppe G3 mit Kindern von 3 Jahren und älter Lucherberg 2 integrative Gruppen G3 mit Kindern von 3 Jahren und älter. Für Lucherberg ist für das nächste Kindergartenjahr im Rahmen des Modellversuches die Einrichtung einer integrativen Gruppe mit Kindern von einem Jahr bis zur Schulpflicht geplant. In den beiden kirchlichen Einrichtungen stehen insgesamt drei Gruppen für Kinder von 3 Jahren und älter zur Verfügung (Inden/Altdorf 2 Gruppen, Schophoven 1 Gruppe). Ergebnis der Bedarfsabfrage Die Ermittlung der Elternwünsche ist erfolgt. Für die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/11 liegen für den 01.08.2010 für die gemeindlichen Kindergärten folgende Anmeldungen vor: 9 Anmeldungen für Kinder von drei Jahren (Rechtsanspruch), insgesamt wurden 14 Kinder angemeldet, davon sind aber 5 Kinder ebenfalls in der kirchlichen Einrichtung Inden/Altdorf angemeldet und werden dort berücksichtigt, 21 Anmeldungen von Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren und 8 Anmeldungen von Kindern von 0 bis unter zwei Jahren, insgesamt 29 Anmeldungen U3. Demgegenüber werden lediglich in Frenz 7, in Lamersdorf 2 und in Lucherberg 1Regelplatz frei, so dass zwar zum 01.08.2010 die Rechtsanspruchkinder berücksichtigt werden könnten, vom hineinwachsenden Jahrgang aber keine Kinder mehr. Die restlichen Plätze in Frenz und Lamersdorf werden durch bereits in der Einrichtung vorhandene bisherige U3–Kinder belegt, die jetzt drei Jahre alt geworden sind. Im Bereich der U3-Plätze werden 22 Plätze frei, so dass rund 25 % der Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können, obwohl der Bedarf teilweise dringlich ist. Berücksichtigt man den hineinwachsenden Jahrgang (alle Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 3 werden) und den damit verbundenen Rechtsanspruch können aber mit der jetzigen Gruppenkonstellation nicht alle frei werdenden U3-Plätze zum neuen Kindergartenjahr wieder vergeben werden. Es wird ein Teil der Plätze benötigt, um die bereits angemeldeten Kinder, zum Zeitpunkt, wo sie 3 Jahre werden aufnehmen zu können. Folge ist, dass sich zum einen die Zahl der U3-Plätze in der Gemeinde Inden wieder verringern und zum anderen bei der U3Betreuung die Lücke zwischen Bedarf und Bedarfsdeckung noch vergrößern würde. Die kirchlichen Einrichtungen verfügen über keine U3-Plätze, bei der Räuberhöhle in Inden/Altdorf handelt es sich zum einen um ein räumliches Problem, zum zweiten ist die Einrichtung auch im nächsten Kindergartenjahr voll belegt mit Kindern ab 3 Jahren. Bei der Einrichtung in Schophoven handelt es sich um eine eingruppige Einrichtung, die mit der Betreuung von U3-Kindern allein schon personell überfordert wäre. Allerdings werden die Einrichtung in Schophoven nach heutigem Stand im nächsten Kindergartenjahr nur 17 Kinder ab 3 Jahren besuchen. Aussicht auf das Kindergartenjahr 2010/11 Um eine Betreuung entsprechend des angemeldeten Bedarfes anbieten zu können, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Beschlußvorlage 10/2010 Seite 2 Die eine ist die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der die Kinder aufgenommen werden, die mit den vorhandenen Plätzen in den gemeindlichen Einrichtungen nicht aufgenommen werden können. Hier gibt es allerdings die Problematik, dass hierfür keine Räumlichkeit zur Verfügung steht. Diese müsste mit einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand für die Gemeinde Inden geschaffen werden. Eine Bezuschussung einer derartigen Maßnahme kommt nicht in Frage, da innerhalb des Planungsbereiches ausreichende Plätze (in Schophoven) vorhanden sind. Die zweite Möglichkeit ist zusätzlich zum Erhalt der bestehenden U3-Plätze die Einrichtung von weiteren U3-Plätzen in den gemeindlichen Einrichtungen zu Lasten von Regelplätzen. Dabei würde in der Einrichtung in Frenz die bisherige Gruppe für Kinder ab 3 Jahren und älter in eine Gruppe für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung umgewandelt, so dass hier vier zusätzliche U3-Plätze entstehen würden. In Lamersdorf könnten zwei zusätzliche U3-Plätze eingerichtet werden, wenn zum 01.08.2010 keine Regelplätze neu besetzt würden. Unter diesen Voraussetzungen blieben zum einen die vorhandenen U3-Plätze in vollem Umfang erhalten und durch die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen könnten bis auf eine alle U3Anmeldungen berücksichtigt werden. Zum anderen stände für die Kinder, die für einen Regelplatz ab drei Jahren angemeldet haben, ausreichend Plätze in der Einrichtung in Schophoven zur Verfügung. Da es bei der Gemeinde Inden um einen einheitlichen Planungsbereich handelt, wäre damit dem Rechtsanspruch dieser Kinder Genüge getan. Weiterhin ist Ansprechpartner für die Durchsetzung des Rechtsanspruches der Kreis Düren. Außerdem könnte auf diesem Wege eine wünschenswerte Stärkung der Einrichtung in Schophoven erreicht werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung die Ausweitung der U3-Plätze in der vorgetragenen Form zur Deckung des umfassenden Bedarfes der Betreuung von U3-Kindern zu beantragen. Zurzeit werden noch diesbezügliche Gespräche mit dem Kreisjugendamt Düren geführt. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendamtes im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Beschlußvorlage 10/2010 Seite 3