Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
25.01.10, 13:50
Aktualisiert
25.01.10, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
66 14 01/Ot.
22.12.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
27.01.2010
TOP Ein Ja
Nein
142/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Prüfauftrag zum Neubau des Tennen- bzw. eines Kunstrasenplatzes für den Sportverein "Rot-Weiß"
Lamersdorf e.V.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2009
Beschlussentwurf:
(ergibt sich aus der Beratung)
Begründung:
Am 03.06.2009 hat der Rat der Gemeinde Inden einstimmig beschlossen, den Prüfauftrag zum
Neubau des Tennen- bzw. eines Kunstrasenplatzes für den Sportverein „Rot-Weiß“ Lamersdorf
e.V. – Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2009 - zur weiteren Beratung in den Bauausschuss
verwiesen.
Auf der Basis des im April 2000 erstellten Sachverständigen-Gutachten des Landschaftsarchitekten
Michael Reepel, Düren, wurde mit ihm nunmehr der Antrag der CDU-Fraktion erörtert. Ziel war es,
die Modernisierung der Sportanlage in der Ortschaft Lamersdorf unter verschiedenen
Kostengesichtspunkten zu eruieren. Es wurde nicht nur die Kosten für den Neubau Tennen- oder
Kunstrasenplatzes ermittelt, sondern vielmehr auch die Erweiterung der Maßnahme mit einem
möglichen Zaun sowie einer Mauer als Schutz vor Überschwemmungen aus dem Bereich der
angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke.
Eine Kostenübersicht über die Modernisierung der Sportanlage ist als Anlage beigefügt.
Ebenso beigefügt ist die Kostenberechnung der Jahrespflege eines Tennen- bzw. Kunstrasenplatzes.
Die Nutzungsdauer eines Tennenplatzes beträgt bei normaler Bespielung 10-15 Jahre; der eines
Kunstrasenplatzes bei gleicher Bespielung 15 Jahre. Danach sind die Beläge zu erneuern.
Zu Ziffer 2 des Prüfauftrages verweise ich auf die Ausführungen der Kämmerei vom 05.08.2009:
„Im o.g. CDU-Antrag wird die Möglichkeit zur Finanzierung eines Kunstrasenplatzes aus dem
Sportstättenfinanzierungsprogramm aufgeführt.
Grundsätzlich
Mit dem Förderprogramm NRW.Bank. Sportstätten stehen den gemeinnützigen
Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur
Verfügung. Damit können gemeinnützige Vereine und Verbände zu attraktiven Konditionen für
ihre Investitionen in Sportstätten finanzieren. Hierzu gehören der Neubau, Umbau und
Erweiterungsmaßnahmen ebenso wie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von
Sportanlagen zu den Förderbereichen des Programms.
Das Programm sieht folgendes Verfahren bzw. folgende Bedingungen vor:
1. Eine gemeinnützige Sportorganisation (Sportverein Rot-Weiß Lamersdorf e.V.) stellt einen
Antrag bei der Hausbank. Die Hausbank übersendet unverzüglich nach Antragstellung den
Antrag an die NRW.Bank.
2. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
3. Teil des Antrages ist eine Vorhabensbeschreibung, in der unter anderem darzulegen ist, aus
welchen Mitteln die Rückführung des Förderkredites erfolgen soll.
4. Der Antragssteller hat die zuständige Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten.
5. Die Antragsformulare können auf der Internetseite www.nrwbank.de aufgerufen werden.
6. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Förderkredits aus diesem Programm.
7. Der Mittelabruf und die Verwendung des Darlehens sowie weitere Modalitäten sind in den
Allgemeinen Bestimmungen geregelt.
8. Grundsätzlich wird den Hausbanken eine vom Land NRW getragene Haftungsentlastung
von 80% gewährt; bei einer Kreditsumme bis 200 Tsd. Euro kann bis zu 100% eine
Haftungsentlastung erfolgen.
9. Wie bereits im CDU-Antrag aufgeführt, sieht das Programm folgende zwei Laufzeiten vor:
Derzeitige Zinssätze (10 Jahre Zinsbindung):
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Jahre = 4,45 % (effektiv: 4,52 %), Zinsaufwand = 292.031,30 €
(gesamt)
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Jahre = 4,95 % (effektiv: 5,04 %), Zinsaufwand = 498.468,12 €
(gesamt)
Ergebnis:
Die Gemeinde erhält keinen Kredit aus dem Sportstättenfinanzierungsprogramm.
Die Finanzierung der Baumaßnahme kann nur durch den Sportverein Rot-Weiß Lamersdorf e.V.
erfolgen.
Ob die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel in Höhe von 75.000 € und weitere Mittel aus
dem Konjunkturprogramm als Baukostenzuschuss bereitgestellt werden und inwieweit der
Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) – den der Verein zu tragen hat - durch die Gemeinde
mitfinanziert wird, müsste der Rat entscheiden.
Alternative Möglichkeiten (Kreditaufnahme erfolgt durch die Gemeinde)
a) Finanzierung durch die NRW.Bank
Beschlußvorlage 142/2009
Seite 2
Bezeichnung: NRW.Bank Kommunal Invest und Kommunal Invest Plus
Derzeitige Zinssätze (10 Jahre Zinsbindung):
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Jahre = 3,60 % (effektiv: 3,66 %), Zinsaufwand = 236.250,00 €
(gesamt)
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Jahre = 3,69 % (effektiv: 3,74 %), Zinsaufwand = 334.685,32 €
(gesamt)
b) Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bezeichnung: KfW-Investitionskredit Kommunen (208)
Derzeitige Zinssätze (10 Jahre Zinsbindung):
Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Jahre = 3,70 % (effektiv: 3,76 %), Zinsaufwand = 242.812,60 €
(gesamt)
Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Jahre = 3,79 % (effektiv: 3,78 %), Zinsaufwand = 381.655,38 €
(gesamt)
c) Sparkasse Düren
Bezeichnung: Kommunalkredit
Derzeitige Zinssätze, keine tilgungsfreie Jahre:
Laufzeit 20 Jahre, 5 Jahre Zinsbindung = 3,08 %, Zinsaufwand = 155.925,50 € (gesamt)
Laufzeit 20 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung = 3,84 %, Zinsaufwand = 194.400,00 € (gesamt)
Laufzeit 30 Jahre, 5 Jahre Zinsbindung = 3,08 %, Zinsaufwand = 233.158,00 € (gesamt)
Laufzeit 30 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung = 3,84 %, Zinsaufwand = 290.690,40 € (gesamt)
Laufzeit 20 bzw. 30 Jahre, variabler Zinssatz auf der Basis des 3-Monats-Euribor = 0,98 %
(jederzeit besteht die Möglichkeit, für den Kredit einen Festzins zu vereinbaren!),
Berechnung des Zinsaufwandes ist nicht möglich!
Bei allen Berechnungen wurde von einem geschätzten Baukostenvolumen von 500.000 € (siehe
Berechnung Reepel vom 23.07.2009) ausgegangen.“
Beschlußvorlage 142/2009
Seite 3