Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidungen (Erweiterung der Straßenbeleuchtung; hier: Zufahrtsstraße "Indemann")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
25.01.10, 13:50
Aktualisiert
25.01.10, 13:50
Dringlichkeitsentscheidungen (Erweiterung der Straßenbeleuchtung;
hier: Zufahrtsstraße "Indemann") Dringlichkeitsentscheidungen (Erweiterung der Straßenbeleuchtung;
hier: Zufahrtsstraße "Indemann")

öffnen download melden Dateigröße: 8,9 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 133/2009 vom 20.11.2009 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster Olbrich, Jürgen, CDU-Fraktionsvorsitzenden Schulten, Hans-Josef, stellv. Vors. Bauausschuss Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Ot. 20.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 27.01.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; hier: Zufahrtsstraße "Indemann" Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Erweiterung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage um die Zufahrtsstraße „Indemann“. Begründung: Bei der Erschließungsstraße für die Goltsteinkuppe handelt es sich um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße. Diese Straße wurde zunächst ohne eine Straßenbeleuchtungseinrichtung erstellt. Im praktischen Betrieb hat sich herausgestellt, dass die Errichtung einer Straßenbeleuchtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowohl für Fußgänger wie auch für Autofahrer unverzichtbar ist. Die Beleuchtung ist daher zu ergänzen. Vorgesehen ist die Erstellung einer Richtbeleuchtung mit doppeltem Leuchtenabstand. Ein entsprechendes Angebot der Firma RWE soll eingeholt werden, um die Vergabe in der nächsten Sitzung des Vergabeausschusses noch realisieren zu können. Die Ergänzung um eine Straßenbeleuchtungsanlage ist Bestandteil der Erschließung und fließt somit in die Finanzierung der Zufahrtsstraße ein. -2- Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, weil die Baumaßnahme kurzfristig, nach Möglichkeit noch vor Beendigung der zurzeit laufenden Aktivitäten auf der Goltsteinkuppe, spätestens jedoch direkt Anfang des Jahres umgesetzt werden soll, damit der angestrebte Zweck in diesem Winter erreicht werden kann. Die nächste Sitzung des Bauausschusses (ein genauer Termin steht noch nicht fest) kann erst im Januar/Februar des nächsten Jahres stattfinden. Schuster Bürgermeister Olbrich CDU-Fraktionsvorsitzender Dringlichkeitsentscheidungen 133/2009 Schulten stellv. Ausschussvorsitzender (SPD) Seite 2