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Kommune
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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 95/99/......
Der Gemeindedirektor
------------------------Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
Unt. /Schr.
Termin
Datum
04.06.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
16.06.1999
Betrifft:
Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters
Beschlußentwurf:
Der Rat bestellt Herrn Heinrich Unterberger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die
Kommunalwahl 1999.
Begründung:
Gem. § 2 Abs.2 Kommunalwahlgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte Wahlleiter des Wahlgebietes,
stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt.
Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des
Bürgermeisters nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein; an ihre Stelle treten die
jeweiligen Vertreter im Amt.
Da der Hauptverwaltungsbeamte eine Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters anstrebt nimmt der
allgemeine Vertreter die Funktion des Wahlleiters wahr. Für den Verhinderungsfall als
Gemeindewahlleiter ist ein stellvertretender Gemeindewahlleiter durch den Rat zu bestellen.
T314.DOC
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