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16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 93/99/......
Der Gemeindedirektor
------------------------Beratungsfolge
Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch.
Rat
Aktenzeichen
GD/Schr.
Termin
Datum
28.05.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
10.06.1999
16.06.1999
Betrifft:
Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadt Jülich an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
Beschlußentwurf:
Es wird empfohlen, auf das der Gemeinde zustehende Ankaufsvorrecht zu verzichten.
Begründung:
Die Stadt Jülich beabsichtigt, Ihre Geschäftsanteile an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
in Höhe von insgesamt 644.300,-- DM zu veräußern.
Hintergrund dieser Veräußerung ist die Entscheidung der Stadt Jülich, aus der Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH als Gesellschafter auszusteigen und die Wasserversorgung für die bisher von
Aldenhoven versorgten Stadtteile über die eigenen Stadtwerke vornehmen zu lassen.
Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages sind die zu veräußernden Geschäftsanteile den
anderen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zum Kauf anzubieten.
Eine Entscheidung über Ankauf oder Nichtankauf ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen dem
veräußerungsbereiten Gesellschafter mitzuteilen. (Das Veräußerungsangebot ging hier am
20.04.1999 ein.)
Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt uns als Mitgesellschafter keine andere Entscheidungsmöglichkeit, als
einen Ankauf vorzunehmen oder abzulehnen.
Wie mit den von der Stadt Jülich zu veräußernden Gesellschafteranteilen umgegangen werden soll,
muß in den Gremien der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH umfassend beraten werden. In der
Aufsichtsratssitzung am 31.05.1999 wird über dieses Thema ausführlich beraten. Spätestens in der
Gesellschafterversammlung am 28.06.1999 sollte Klarheit bestehen, was mit den Jülicher
Geschäftsanteilen geschehen soll.
Sollte sich in der Aufsichtsratssitzung am 31.05.1999 eine grundlegend andere Sachlage ergeben,
muß in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses hierauf entsprechend reagiert
werden.
T312.DOC
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