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Beschlussvorlage (Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadt Jülich an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:39
Aktualisiert
16.03.09, 15:39
Beschlussvorlage (Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadt Jülich an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 93/99/...... Der Gemeindedirektor ------------------------Beratungsfolge Haupt/Finanz/Beschwerdeaussch. Rat Aktenzeichen GD/Schr. Termin Datum 28.05.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 10.06.1999 16.06.1999 Betrifft: Veräußerung von Geschäftsanteilen der Stadt Jülich an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Beschlußentwurf: Es wird empfohlen, auf das der Gemeinde zustehende Ankaufsvorrecht zu verzichten. Begründung: Die Stadt Jülich beabsichtigt, Ihre Geschäftsanteile an der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH in Höhe von insgesamt 644.300,-- DM zu veräußern. Hintergrund dieser Veräußerung ist die Entscheidung der Stadt Jülich, aus der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH als Gesellschafter auszusteigen und die Wasserversorgung für die bisher von Aldenhoven versorgten Stadtteile über die eigenen Stadtwerke vornehmen zu lassen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages sind die zu veräußernden Geschäftsanteile den anderen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zum Kauf anzubieten. Eine Entscheidung über Ankauf oder Nichtankauf ist innerhalb einer Frist von 8 Wochen dem veräußerungsbereiten Gesellschafter mitzuteilen. (Das Veräußerungsangebot ging hier am 20.04.1999 ein.) Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt uns als Mitgesellschafter keine andere Entscheidungsmöglichkeit, als einen Ankauf vorzunehmen oder abzulehnen. Wie mit den von der Stadt Jülich zu veräußernden Gesellschafteranteilen umgegangen werden soll, muß in den Gremien der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH umfassend beraten werden. In der Aufsichtsratssitzung am 31.05.1999 wird über dieses Thema ausführlich beraten. Spätestens in der Gesellschafterversammlung am 28.06.1999 sollte Klarheit bestehen, was mit den Jülicher Geschäftsanteilen geschehen soll. Sollte sich in der Aufsichtsratssitzung am 31.05.1999 eine grundlegend andere Sachlage ergeben, muß in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses hierauf entsprechend reagiert werden. T312.DOC .. .