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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,5 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 28.01.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 11.02.2009 Rat 25.03.2009 TOP Ein Ja Nein 12/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Begründung: Auf der Grundlage des Entwurfes des Strukturkonzeptes zur Gestaltung der Goltsteinkuppe ist im September und Oktober 2006 in den entsprechenden Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung und des Rates beschlossen worden, im Rahmen der EuRegionalen 2008 den Aussichtsturm „Großer Indemann“ und die dafür notwendige Erschließung zu bauen. Diese Maßnahmen sind erste Schritte einer In Wert Setzung der gesamten Goltsteinkuppe zu einem Freizeit- und FunSportareal in Abstimmung der weiteren Freizeitangebote im indeland. Auf dieser Grundlage wurde der Flächennutzungsplan für die Goltsteinkuppe geändert und der Bebauungsplan für die Erschließung des Plateaus erstellt. Vor endgültiger Konkretisierung des gesamten Strukturkonzeptes ist ein Zwischennutzungskonzept zur Überprüfung konkreter, kurz- und mittelfristig realisierbarer Maßnahmen insbesondere für die im Eigentum der Gemeinde Inden befindlichen Flächen vorgeschoben worden. Diese Vorschläge sollen nun in einem Bebauungsplan verbindlich umgesetzt werden. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung sollen die längerfristigen Planungsabsichten auf dem Restplateau in die Betrachtensweise einfließen. Nach Festlegung des Planbereiches sollen zuerst mit den Behörden die Planungsziele abgestimmt werden. Unter Berücksichtigung evtl. Vorgaben soll dann für den gesamten Planbereich als Ergebnis des Strukturkonzeptes ein städtebaulicher Gestaltungsplan, der ein mögliches Zukunftsbild der Goltsteinkuppe darlegt, erstellt werden. Die zu entwickelnden Festsetzungen sollen möglichst flexible Nutzungsvarianten in Zukunft ermöglichen. Der Gestaltungsplan mit einem ersten Entwurf der Festsetzungen werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vorgestellt und sollen auch Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sein. Beschlußvorlage 12/2009 Seite 2