Daten
Kommune
Inden
Größe
9,5 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
28.01.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
11.02.2009
Rat
25.03.2009
TOP Ein Ja
Nein
12/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
-
Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durch Zusendung dieses
Beschlusses, sowie einer Übersichtskarte des Plangebiets und Angaben über die Ziele und
Zwecke der Planung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von
einem Monat eingeräumt.
Begründung:
Auf der Grundlage des Entwurfes des Strukturkonzeptes zur Gestaltung der Goltsteinkuppe ist im
September und Oktober 2006 in den entsprechenden Sitzungen des Ausschusses für
Gemeindeplanung und –entwicklung und des Rates beschlossen worden, im Rahmen der
EuRegionalen 2008 den Aussichtsturm „Großer Indemann“ und die dafür notwendige Erschließung
zu bauen. Diese Maßnahmen sind erste Schritte einer In Wert Setzung der gesamten Goltsteinkuppe
zu einem Freizeit- und FunSportareal in Abstimmung der weiteren Freizeitangebote im indeland.
Auf dieser Grundlage wurde der Flächennutzungsplan für die Goltsteinkuppe geändert und der
Bebauungsplan für die Erschließung des Plateaus erstellt.
Vor endgültiger Konkretisierung des gesamten Strukturkonzeptes ist ein Zwischennutzungskonzept
zur Überprüfung konkreter, kurz- und mittelfristig realisierbarer Maßnahmen insbesondere für die
im Eigentum der Gemeinde Inden befindlichen Flächen vorgeschoben worden.
Diese Vorschläge sollen nun in einem Bebauungsplan verbindlich umgesetzt werden. Zur
geordneten städtebaulichen Entwicklung sollen die längerfristigen Planungsabsichten auf dem
Restplateau in die Betrachtensweise einfließen.
Nach Festlegung des Planbereiches sollen zuerst mit den Behörden die Planungsziele abgestimmt
werden. Unter Berücksichtigung evtl. Vorgaben soll dann für den gesamten Planbereich als
Ergebnis des Strukturkonzeptes ein städtebaulicher Gestaltungsplan, der ein mögliches
Zukunftsbild der Goltsteinkuppe darlegt, erstellt werden.
Die zu entwickelnden Festsetzungen sollen möglichst flexible Nutzungsvarianten in Zukunft
ermöglichen. Der Gestaltungsplan mit einem ersten Entwurf der Festsetzungen werden in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vorgestellt und sollen
auch Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sein.
Beschlußvorlage 12/2009
Seite 2