Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
10.02.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
25.02.2009
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.02.2009
Rat
25.03.2009
TOP Ein Ja
Nein
18/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Golsteinkuppe"
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
-
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der
Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.. Der
Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung durch den Bürgermeister festzulegen. Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden
auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung- und entwicklung am 11.02.2009 wurde die
Aufstellung und die Beteiligung der Behörden zum o.a. Bebauungsplan erörtert und beschlossen.
Erste Gespräche mit den betroffenen Behörden sind durchgeführt worden, auf der Ebene dieses
Erörterungsergebnisses konnte nun ein städtebaulicher Gestaltungsplan für das Plangebiet
entwickelt werden. Des Weiteren werden die Grundlagen der Planung schriftlich fixiert. Diese
Grundlagen sollen in der Sondersitzung vorgestellt und erörtert werden, die abgestimmte Fassung
wird dann Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3.Abs.1 BauGB.