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Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS))

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,6 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS))

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 01.07.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein 542/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS) Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Gemeinde Inden stimmt nachträglich einer Reduzierung der Aufsichtsratssitze der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH auf 7 Sitze und der entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages in der von der Gesellschafterversammlung am 29.11.2007 beschlossenen Fassung zu. Die Zustimmung des Vertreters der Gemeinde Inden (Bürgermeister Schuster) in der Gesellschafterversammlung am 29.11.2007 wird hierdurch nachträglich legitimiert. 2. Der Rat der Gemeinde Inden ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Inden in der Gesellschafterversammlung (Bürgermeister Schuster) der folgenden Änderung des § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH zuzustimmen: „Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an: - der Landrat des Kreises Düren, - ein Vertreter aus dem Kreistag des Kreises Düren, - ein Vertreter der Stadt Düren, - ein Vertreter der Stadt Jülich, - ein Vertreter der Sparkasse Düren, - zwei weitere Vertreter aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter, die von der Gesellschafteversammlung zu benennen sind. Begründung: In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der GWS am 29.11.2007 hat diese beschlossen, den GWS-Gesellschaftsvertrag dahingehend zu ändern, dass die Anzahl der Aufsichtsratssitze auf 7 reduziert wurde (§ 11 Abs. 1). Des Weiteren wurde festgelegt, welche Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören (§ 11 Abs. 2). In dieser Sitzung habe ich als Vertreter der Gemeinde Inden der Änderung zugestimmt, ohne dass hierfür ein Ratsbeschluss eingeholt worden war. Meine diesbezügliche Rechtsauffassung stützte sich auf eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 17.09.2007, die sich mit der Frage befasste, ob eine vorherige Ratsbeteiligung erforderlich sei. In dieser Stellungnahme wurde die Auffassung vertreten, dass bei den 13 Kommunen, die nur je ein Aufsichtsratsmitglied stellen, auf einen Ratsbeschluss verzichtet werden könne, weil der notwendige angemessene Einfluss gem. 108 I Nr. 6 GO NRW den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch die der Gesellschafterversammlung zukommenden Kompetenzen gewährleistet wird. Diese Stellungnahme wurde mit Datum vom 17.09.2007 abgegeben. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung datiert jedoch erst vom 29.11.2007 und somit nach Inkrafttreten des GO-Reformgesetzes vom 17.10.2007. Unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderung in der Rechtslage beurteilt die Kommunalaufsicht den Vorgang nunmehr anders. Danach ist ein Ratsbeschluss für die Änderung des GWS-Gesellschaftsvertrages erforderlich. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass der im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 11 Abs. 2) getroffene Beschluss so nicht umsetzbar ist. Unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist daher ein modifizierter Beschluss zum § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorhanden, über den ja in der Gesellschafterversammlung noch abgestimmt werden muss. Es ist vorgesehen, dass es sich bei den beiden Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung zu benennen sind, um den Vorsitzenden der Bürgermeisterkonferenz und seinen Stellvertreter (zur Zeit Bürgermeister Buch und Bürgermeister Wittkopp) handelt. Beschlußvorlage 542/2008 Seite 2