Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
70 10 01 Kr.
15.07.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.08.2008
Rat
16.10.2008
TOP Ein Ja
Nein
547/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
6. Änderungssatzung vom 16.10.2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung vom 16.10.2008 zur Satzung
über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden.
Begründung:
In der heutigen Sitzung wird der Beschluss gefasst, die Straße „Zum roten Acker“ in Schophoven
dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Nach erfolgter Widmung entsteht somit auch die Pflicht zur Reinigung dieser Straßen . Die
Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die Winterwartung. Durch eine entsprechende Regelung in der
Straßenreinigungssatzung ist diese Pflicht auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden
Grundstücke übertragen worden.
Das der Satzung beigefügte Straßenverzeichnis ist somit um die Straße „Zum roten Acker“ zu
ergänzen.
Mit Verfügung vom 16.04.2004 wurde das Einziehungsverfahren für die Gemeindestraßen in den
Ortschaften Inden und Altdorf durchgeführt.
Insofern sollte das Straßenverzeichnis in diesem Zusammenhang aktualisiert werden.
70 10 01
6. Änderungssatzung
vom 16.10.2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstrabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über
die Reinigung öffentlicher Straße – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18.12.1975
(GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05.04 .2005 (GV NW S. 274)
hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 16.10.2008 folgende 6. Änderungssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden beschlossen:
Artikel I
Das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt ergänzt:
Straßenname
Zum roten Acker
1
x
2
3
x
4
5
Die Straßen der Ortschaften Altdorf und Inden sind aus dem Verzeichnis zu streichen.
Artikel II
Diese 6. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 16.10.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 16.10.2008
Schuster
Beschlußvorlage 547/2008
Seite 2