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Beschlussvorlage (Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorlage (Straßenreinigungssatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 70 10 01 Kr. 15.07.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.08.2008 Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein 547/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 6. Änderungssatzung vom 16.10.2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung vom 16.10.2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden. Begründung: In der heutigen Sitzung wird der Beschluss gefasst, die Straße „Zum roten Acker“ in Schophoven dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Nach erfolgter Widmung entsteht somit auch die Pflicht zur Reinigung dieser Straßen . Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die Winterwartung. Durch eine entsprechende Regelung in der Straßenreinigungssatzung ist diese Pflicht auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen worden. Das der Satzung beigefügte Straßenverzeichnis ist somit um die Straße „Zum roten Acker“ zu ergänzen. Mit Verfügung vom 16.04.2004 wurde das Einziehungsverfahren für die Gemeindestraßen in den Ortschaften Inden und Altdorf durchgeführt. Insofern sollte das Straßenverzeichnis in diesem Zusammenhang aktualisiert werden. 70 10 01 6. Änderungssatzung vom 16.10.2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstrabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straße – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05.04 .2005 (GV NW S. 274) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 16.10.2008 folgende 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden beschlossen: Artikel I Das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt ergänzt: Straßenname Zum roten Acker 1 x 2 3 x 4 5 Die Straßen der Ortschaften Altdorf und Inden sind aus dem Verzeichnis zu streichen. Artikel II Diese 6. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 16.10.2008 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 16.10.2008 Schuster Beschlußvorlage 547/2008 Seite 2