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Dringlichkeitsentscheidungen (Ortschaft Lucherberg - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB )

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Dringlichkeitsentscheidungen (Ortschaft Lucherberg
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB ) Dringlichkeitsentscheidungen (Ortschaft Lucherberg
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB )

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Vorlagen-Nr. 564/2008 vom 02.09.2008 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Der Bürgermeister Ulrich Schuster, Bürgermeister Hermann Josef Schmitz, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung Rudi Görke, SPD-Fraktionsvorsitzender Aktenzeichen Datum Planungsamt 02.09.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Ortschaft Lucherberg - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB Beschluss: Die als Anlage beigefügte Sanierungssatzung gem § 42 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Lucherberg“ wird beschlossen. Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden. Begründung: Für die Gemeinschaftsgrundschule Inden, Schulgebäude Lucherberg wurde ein Förderantrag für die energetische Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Kommunen gestellt (s. Mitteilung in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 28.08.2008) Dieser Förderantrag beinhaltet auch den Erweiterungsbau für die Aula und die neuen WC-Anlagen. Der Förderantrag ist der Bezirksregierung Köln am 29.08.2008 fristgemäß überreicht worden. Hier wird der Antrag zur Zeit auf Förderfähigkeit überprüft und dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zur Entscheidung vorgelegt. In Absprache mit dem Sachbearbeiter der Bezirksregierung Köln liegt die Förderwahrscheinlichkeit von Objekten innerhalb von Gebieten der Städtebauförderung (Sanierungsgebiet) deutlich höher. Die städtebaulichen Zustände der Ortschaft Lucherberg sind insbesondere unter dem Aspekt der zukünftigen Tagebaurandlage für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde Inden auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung des indelandes mit Fokus auf die Aufwertung der angrenzenden Goltsteinkuppe und die Wichtigkeit dieser in Bezug auf ein funktionierendes Naherholungskonzept, verbesserungsbedürftig. Die städtebaulichen Mängel sollen mit der Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Die Ausweisung dieses Gebietes ist daher von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Inden. Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gemäß § 141, Abs. 2 BauGB abgesehen werden, da hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen. Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche Sanierungsgebiet beschlossen werden. Folgende Untersuchungen liegen der Beurteilung zu Grunde: - Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse für die Ortschaft Lucherberg. Aufgrund der vorliegenden Untersuchung wird deutlich, dass die Sanierung des Planbereiches von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Inden ist. Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) zu beschließen. Schuster Bürgermeister Schmitz Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung Dringlichkeitsentscheidungen 564/2008 Görke SPD-Fraktionsvorsitzender Seite 2