Daten
Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
564/2008 vom
02.09.2008
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Der Bürgermeister
Ulrich Schuster, Bürgermeister
Hermann Josef Schmitz, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeplanung
und –entwicklung
Rudi Görke, SPD-Fraktionsvorsitzender
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
02.09.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
16.10.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ortschaft Lucherberg
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Sanierungssatzung gem § 42 Abs. 4 BauGB mit der förmlichen
Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortschaft Lucherberg“ wird beschlossen.
Die Sanierung soll bis zum 01.01.2020 durchgeführt werden.
Begründung:
Für die Gemeinschaftsgrundschule Inden, Schulgebäude Lucherberg wurde ein Förderantrag für die
energetische Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Kommunen gestellt (s.
Mitteilung in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 28.08.2008) Dieser Förderantrag
beinhaltet auch den Erweiterungsbau für die Aula und die neuen WC-Anlagen. Der Förderantrag ist
der Bezirksregierung Köln am 29.08.2008 fristgemäß überreicht worden. Hier wird der Antrag zur
Zeit auf Förderfähigkeit überprüft und dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW
zur Entscheidung vorgelegt.
In Absprache mit dem Sachbearbeiter der Bezirksregierung Köln liegt die Förderwahrscheinlichkeit
von Objekten innerhalb von Gebieten der Städtebauförderung (Sanierungsgebiet) deutlich höher.
Die städtebaulichen Zustände der Ortschaft Lucherberg sind insbesondere unter dem Aspekt der
zukünftigen Tagebaurandlage für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde Inden
auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung des indelandes mit Fokus auf die Aufwertung der
angrenzenden Goltsteinkuppe und die Wichtigkeit dieser in Bezug auf ein funktionierendes
Naherholungskonzept, verbesserungsbedürftig. Die städtebaulichen Mängel sollen mit der
Entwicklung des Sanierungsgebietes behoben werden. Die Ausweisung dieses Gebietes ist daher
von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Inden.
Von den vorbereitenden Untersuchungen kann gemäß § 141, Abs. 2 BauGB abgesehen werden, da
hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen.
Auf Basis dieser Untersuchungen kann daher das förmliche Sanierungsgebiet beschlossen werden.
Folgende Untersuchungen liegen der Beurteilung zu Grunde:
- Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse für die Ortschaft Lucherberg.
Aufgrund der vorliegenden Untersuchung wird deutlich, dass die Sanierung des Planbereiches von
besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Inden ist.
Daher wird empfohlen, diesen Bereich als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes
Sanierungsverfahren) zu beschließen.
Schuster
Bürgermeister
Schmitz
Vorsitzender des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung
Dringlichkeitsentscheidungen 564/2008
Görke
SPD-Fraktionsvorsitzender
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