Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
01.09.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
18.09.2008
Rat
16.10.2008
TOP Ein Ja
Nein
558/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier"
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird insofern geändert, dass auf dem
Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 383 eine überbaubare Fläche in der Größe von 10m
x 13m ausgewiesen wird.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Der Angel- und Naturfreunde e. V. möchte seinen am Fischteich im Gewerbegebiet Pier
aufgestellten Container abbauen und statt dessen ein kleines Vereinsheim errichten. In Absprache
mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren muss für die notwendige Erteilung einer
Baugenehmigung das Bauplanungsrecht des o.a. Bebauungsplanes angepasst werden.
Entsprechend soll der Bebauungsplan geändert werden. Der Planentwurf kann in der Sitzung
dargelegt und erörtert werden.