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Beschlussvorlage (BPl. 13)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (BPl. 13)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 01.09.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 18.09.2008 Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein 558/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier" - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird insofern geändert, dass auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 383 eine überbaubare Fläche in der Größe von 10m x 13m ausgewiesen wird. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Angel- und Naturfreunde e. V. möchte seinen am Fischteich im Gewerbegebiet Pier aufgestellten Container abbauen und statt dessen ein kleines Vereinsheim errichten. In Absprache mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren muss für die notwendige Erteilung einer Baugenehmigung das Bauplanungsrecht des o.a. Bebauungsplanes angepasst werden. Entsprechend soll der Bebauungsplan geändert werden. Der Planentwurf kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.