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Beschlussvorlage (Anbindung des Baugebietes "Waagmühle" an die L12 - Luchemer Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
19.11.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Anbindung des Baugebietes "Waagmühle" an die L12 -  Luchemer Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 582/2008 Datum Bauamt 22.10.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Anbindung des Baugebietes "Waagmühle" an die L12 - Luchemer Straße Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Anbindung des Baugebietes „Waagmühle“ mittels Kreisverkehr, gemäß den in der Sitzung vorgestellten Ausführungen des Ingenieurbüros Schmelzer. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen beauftragt. Begründung: Im Rahmen der Erschließungsarbeiten des Neubaugebietes „Waagmühle“ soll nun die Anbindung an die Landstraße 12 (Luchemer Straße) erfolgen. Hier handelt es sich grundsätzlich um eine Maßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW. Im Vorfeld hat ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger, dem vom Betrieb beauftragten Ingenieurbüro Schmelzer, unserem bauleitenden Ingenieurbüro Berger, der RWE Power AG und der Bauverwaltung stattgefunden. Es wurde die besondere, umsiedlungsbedingte Situation der Gemeinde Inden vorgetragen, so dass die Vertreter des Landesbetriebes NRW die Notwendigkeit erkannt haben, den Ausbau des Kreisverkehrs zu forcieren. Grundsätzlich wäre mit dem Bau erst nach erfolgter Anbindung an die BAB 4 begonnen worden. Es wurde somit vereinbart, dass die Baumaßnahme über die Gemeinde Inden abgewickelt wird. Die Erstattung der Kosten wird unmittelbar zugesichert. Dies wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde geregelt, denn nach § 34 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetz NRW besteht eine Beteiligungspflicht der Kommune: „ Werden mehrere Straßen gleichzeitig neu angelegt oder an bestehenden Kreuzungen Anschlussstellen neu geschaffen, so haben die Träger der Straßenbaulast die kreuzungsbedingten Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen. Bei der Bemessung der Fahrbahnbreiten sind die Trennstreifen und befestigten Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege einzubeziehen“. Würde der Kreisverkehr zu einem späteren Zeitpunkt errichtet, müsste eine provisorische Anbindung an die L 12 gebaut werden. Eine Linksabbiegespur ist einzurichten und der vorhandene Radweg ist zu verlegen. Diese Maßnahme in Höhe von rd. 80.000,00 € würde aufgrund des Erschließungsvertrages von RWE Power AG zu übernehmen sein. Durch den unmittelbaren Bau des Kreisverkehres entfallen diese Kosten und RWE Power hat sich bereiterklärt, dafür den gemeindlichen Anteil am Kreisverkehr im Rahmen des Erschließungsvertrages zu übernehmen. Die Leistungen werden öffentlich über die Mijlan Dienstleistungsgesellschaft ausgeschrieben.