Daten
Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
19.11.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
582/2008
Datum
Bauamt
22.10.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Anbindung des Baugebietes "Waagmühle" an die L12 - Luchemer Straße
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Anbindung des Baugebietes „Waagmühle“ mittels
Kreisverkehr, gemäß den in der Sitzung vorgestellten Ausführungen des Ingenieurbüros Schmelzer.
Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen beauftragt.
Begründung:
Im Rahmen der Erschließungsarbeiten des Neubaugebietes „Waagmühle“ soll nun die Anbindung
an die Landstraße 12 (Luchemer Straße) erfolgen.
Hier handelt es sich grundsätzlich um eine Maßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW. Im
Vorfeld hat ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger, dem vom Betrieb beauftragten
Ingenieurbüro Schmelzer, unserem bauleitenden Ingenieurbüro Berger, der RWE Power AG und
der Bauverwaltung stattgefunden.
Es wurde die besondere, umsiedlungsbedingte Situation der Gemeinde Inden vorgetragen, so dass
die Vertreter des Landesbetriebes NRW die Notwendigkeit erkannt haben, den Ausbau des
Kreisverkehrs zu forcieren. Grundsätzlich wäre mit dem Bau erst nach erfolgter Anbindung an die
BAB 4 begonnen worden.
Es wurde somit vereinbart, dass die Baumaßnahme über die Gemeinde Inden abgewickelt wird. Die
Erstattung der Kosten wird unmittelbar zugesichert. Dies wird im Rahmen einer Vereinbarung
zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde geregelt, denn nach § 34 Abs. 2 des Straßen- und
Wegegesetz NRW besteht eine Beteiligungspflicht der Kommune:
„ Werden mehrere Straßen gleichzeitig neu angelegt oder an bestehenden Kreuzungen
Anschlussstellen neu geschaffen, so haben die Träger der Straßenbaulast die kreuzungsbedingten
Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste zu tragen.
Bei der Bemessung der Fahrbahnbreiten sind die Trennstreifen und befestigten Seitenstreifen sowie
Rad- und Gehwege einzubeziehen“.
Würde der Kreisverkehr zu einem späteren Zeitpunkt errichtet, müsste eine provisorische
Anbindung an die L 12 gebaut werden. Eine Linksabbiegespur ist einzurichten und der vorhandene
Radweg ist zu verlegen. Diese Maßnahme in Höhe von rd. 80.000,00 € würde aufgrund des
Erschließungsvertrages von RWE Power AG zu übernehmen sein. Durch den unmittelbaren Bau
des Kreisverkehres entfallen diese Kosten und RWE Power hat sich bereiterklärt, dafür den
gemeindlichen Anteil am Kreisverkehr im Rahmen des Erschließungsvertrages zu übernehmen.
Die Leistungen werden öffentlich über die Mijlan Dienstleistungsgesellschaft ausgeschrieben.