Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
29.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Jugendamt
Beratungsfolge
572/2008
26.09.2008
öffentlich
Termin
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 29.10.2008
Betrifft:
Tageseinrichtung für Kinder „Peppino“, Lamersdorf;
Anbau eines Gruppennebenraumes
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, dem Anbau eines Gruppennebenraumes inklusive Sanitäreinrichtungen am Kindergarten Lamersdorf zuzustimmen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Angelegenheit durchzuführen.
Begründung:
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren hatte der
Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 28.03.2007 beschlossen, dass ab dem 01.08.2007 in
der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter drei
Jahre eingerichtet werden sollte.
Dieser Beschluss wurde zum Beginn des Kindergartenjahres 2007/08 umgesetzt, indem in der
Einrichtung Lamersdorf eine alterserweiterte Gruppe zur Betreuung von Kinder von 1 Jahr bis zur
Schulpflicht eingerichtet wurde. Die Gruppe bestand aus sechs Plätzen für Kinder unter drei Jahren
und 10 Plätzen für Kinder ab drei Jahre.
Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 wurde die Betreuung der Kinder
unter drei Jahren umgestellt. Im KiBiz ist für die Betreuung von Kindern von 0 bis drei Jahre die
Gruppe II mit insgesamt 10 Plätzen vorgesehen. Aufgrund des vorhandenen Bedarfes für Betreuung
auch unter drei Jahren wurde im Rahmen der Meldungen an das Kreisjugendamt Düren diese
Gruppe angemeldet, daneben erfolgte noch die Meldung für zwei Gruppen III (Kinder im Alter von
drei Jahren bis zur Schulpflicht). Entsprechend wurden auch Kinder in die Einrichtung
aufgenommen.
Am 17.06.2008 fand ein Termin der Heimaufsicht des Landesjugendamtes gemeinsam mit dem
Kreisjugendamt statt. Im Rahmen dieses Termins wurde von Seiten des LJA ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es aus pädagogischen Gründen nicht vertretbar ist, alle zehn Kinder unter drei
Jahren in einer Kindergartengruppe zusammen zu fassen.
Die Festlegung der Gruppentypen nach § 19 KiBiz wäre Grundlage für die Förderung der
Betriebskosten. Man müsste zwischen der reinen betriebskostenmäßigen Betrachtung der
Gruppenzusammensetzung nach KiBiz und der Belegung der Plätze im Rahmen der tatsächlichen
Gruppenzusammenstellung unterscheiden.
Die Betreuung von zehn U 3-Kindern alleine in einer Gruppe wäre von Seiten des
Landschaftsverbandes nicht gewollt und pädagogisch nicht sinnvoll. Es bestände hier auch von
Seiten des Landes die Vorstellung, dass diese Gruppe mit einer anderen Gruppe gemischt werde.
Sinnvoll wäre dabei die Mischung der Gruppe II mit Kindern einer Gruppe I ( zwei bis sechs Jahre)
oder der Gruppe III (drei Jahre bis Einschulung). Als Folge hätte man dann zwei alterserweiterte
Gruppen mit 5 Kindern von 0 bis 3 und zehn Kindern ab drei Jahre bis Schulpflicht.
Durch diese Mischung soll auch verhindert werden, dass die Kinder nach dem dritten Lebensjahr
zwangsläufig ihre Gruppe und ihre Bezugspersonen wechseln müssen.
Als zweiter Punkt wurde das Fehlen eines Gruppennebenraumes für eine Gruppe beanstandet.
Bisher nutzt diese Gruppe den Flurbereich als Nebenraum. Allerdings ist dieser Flurbereich auch
Durchgang zu der dahinter liegenden Gruppe. Mit dem vorhandenen Raumangebot ist eine
Änderung allerdings nicht möglich.
Von Seiten der Heimaufsicht wurde hier erklärt, dass zu den für die Betreuung von Kindern unter
drei Jahren notwendigen Rahmenbedingungen auch ein separater Nebenraum für diese Gruppe
gehört. Die Gemeinde Inden wurde mit Schreiben des Landschaftsverbandes vom 20.06.2008
aufgefordert die Einrichtung noch um einen Nebenraum zu erweitern.
Im Hinblick auf die beiden angesprochenen Maßnahmen wurde auf die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen zum Ausbau von Plätzen
unter drei Jahren hingewiesen.
Die Verwaltung hat daher geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, um die Forderung des LVR zu
erfüllen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach den Empfehlungen zum Bau und zur Ausstattung
von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. Des MAGS vom 09.06.1994) ausreichende Spiel-,
Bewegungs-, Ruhe- und auch Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein müssen. Als erforderlich für
jede Gruppe wird eine eigene Spiel-, Funktions- und Bewegungsfläche angesehen. Dabei sollen
auch die Sanitäreinrichtung dem einzelnen Gruppenraum zugeordnet sein.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sowie der Notwendigkeit der Erstellung eines zusätzlichen
Gruppennebenraumes für eine Gruppe wurde die in Kopie beigefügte Planung erstellt. Zusätzlich
zum benötigten Gruppennebenraum wird auch die dem einzelnen Gruppenraum zugeordnete eigene
Sanitäreinrichtung berücksichtigt, so dass dann jede Gruppe über eine eigene Sanitäreinrichtung
verfügt.
Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass zukünftig verstärkt Kinder unter drei Jahren die
Einrichtung besuchen werden. Gerade bei kleineren Kindern ist es notwendig, dass sie die
Sanitäreinrichtung direkt von der Gruppe aus erreichen können.
Gemäß dem bisher vorliegenden Kostenvoranschlag ist für die Baumaßnahme von Kosten in Höhe
von 126.500,00 € auszugehen. Zusätzlich werden für Ausstattung rund 24.620,00 € benötigt.
Nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren werden Maßnahmen gefördert, die der Schaffung neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.
Die bereits seit 01.08.07 vorhandenen 6 Plätze im Rahmen der alterserweiterten Gruppe werden
nicht berücksichtigt. Daher kann für alle 10 ab 01.08.2008 vorhandenen Plätze, ein Antrag auf
Bezuschussung der o. g. Baumaßnahme gestellt werden.
Bei der Bezuschussung ist allerdings festzustellen, dass die Förderung auf die Plätze für unter
Dreijährige beschränkt ist. Das bedeutet bei den geplanten Maßnahmen, dass in den beiden
Gruppen jeweils 15 Kinder, davon fünf unter drei betreut werden. Da die Sanitäreinrichtung und der
Gruppennebenraum allerdings für alle Kinder der Gruppe zur Verfügung steht, muss davon
ausgegangen werden, dass die Bezuschussung nur anteilig auf die U3-Kinder bezogen erfolgen
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wird. Dies bedeutet, dass voraussichtlich nur ein Drittel der Kosten mit einem Fördersatz von 90 %
bezuschusst werden. Dies würde einen Zuschuss von rund 45.000 € bedeuten.
Die Antragsfrist für die Beantragung von Mitteln für die Jahre 2008 und 2009 ging bis 29.08.2008.
Nach diesem Zeitpunkt war keine Antragstellung mehr möglich.
Vor diesem Hintergrund wurde vorsorglich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den
Ausschuss, zur Fristwahrung ein Antrag auf Zuwendungen für 2009 gestellt.
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