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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
14.06.12, 19:26
Aktualisiert
14.06.12, 19:26
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017)

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Vorlage Nr.: 195/2012 Erstellt am: 01.06.2012 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.06.2012 Rat X 03.07.2012 Betreff Schulentwicklungsplan 2011/2012 bis 2016/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt, ja nein Vorlage Nr.: 195/2012 . Seite 2 / 2 die von der Projektgruppe Bildung und Region vorgestellte Schulentwicklungsplanung 2011/12 bis 2016/17 als Grundlage für die weiteren Beschlüsse zur Pulheimer Schullandschaft in den kommenden Jahren. Erläuterungen Die Schulentwicklungsplanung war in den vergangenen Monaten Bestandteil der Erörterungen zur Weiterentwicklung der Pulheimer Schullandschaft. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Erörterungen ein Wechselspiel zwischen formell zu treffenden Beschlüssen und politischen Grundsatzentscheidungen des Rates zu einzelnen Bereichen bedingen. Dies bedeutet, dass die Schulentwicklungsplanung wichtige grundsätzliche Hinweise zur weiteren Entwicklung der Pulheimer Schullandschaft gibt, die durch die jeweils erforderliche inhaltliche Beschlussfassung im Einzelfall zu konkretisieren ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass sehr viel früher eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes geboten sein wird, um auf dann aktuelle Entwicklungen (z. B. Einrichtung einer reformpädagogischen Modellschule) reagieren und die Schulentwicklungsplanung entsprechend hierauf abstellen zu können. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die nun vorliegende Schulentwicklungsplanung wesentlicher Bestandteil für die aktuell anstehenden Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Pulheimer Schullandschaft (hier: Errichtung einer Sekundarschule) ist.