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Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 595/2008 Datum Bauamt 03.11.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2008 Hauptausschuss 27.11.2008 Rat 10.12.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,30 € auf nunmehr 0,24 € festzusetzen. 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 274) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 8) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 10. Dezember 2008 folgende 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 7. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro Artikel II Diese 9. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Beschlußvorlage 595/2008 Seite 2 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 10. Dezember 2008 Bürgermeister Beschlußvorlage 595/2008 Seite 3