Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
595/2008
Datum
Bauamt
03.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Hauptausschuss
27.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Satzung für die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 9. Änderungssatzung vom
10. Dezember 2008 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom
07. Dezember 1978.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,30 € auf nunmehr 0,24 € festzusetzen.
9. Änderungssatzung
vom 10. Dezember 2008 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des
Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom
18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom
5. April 2005 (GV NRW S. 274) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 8) hat der Rat der Gemeinde Inden in
seiner Sitzung am 10. Dezember 2008 folgende 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom
7. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom
7. Dezember 1978 beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert:
a) dem Anliegerverkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
c) dem überörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
Artikel II
Diese 9. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 8.
Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft.
Beschlußvorlage 595/2008
Seite 2
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Gebührensatzung vom 07.
Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember
1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 10. Dezember 2008
Bürgermeister
Beschlußvorlage 595/2008
Seite 3