Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 04.11.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.11.2008 Rat 10.12.2008 TOP Ein Ja Nein 606/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich" - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 222, 228, 227, 365, 366 und 262 die überbaubaren Flächen erweitert werden. Die Darstellung D, Ausschluss von Wohngebäuden, wird gestrichen. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 21, unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern. Begründung: Von dem Eigentümer der Grundstücke 365 und 366 ist ein Antrag auf Änderung des o.a. Bebauungsplanes insofern gestellt worden, dass im Bereich des Grundstückes Richtung Geuenicher Straße noch ein Wohnhaus errichtet werden kann. Die Gesamtkonzeption des Bebauungsplanes sah im Änderungsbereich die Ansiedlung von Nebenerwerbsbetrieben in der Landwirtschaft vor. Die städtebauliche Konzeption sollte die Wohngebäude um die Platzanlagen ermöglichen, in den angrenzenden Grundstücksbereichen waren die landwirtschaftlichen Nebengebäude vorgesehen. Diese Konzeption wurde schon im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes durchbrochen (s, Anlage). Nun soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass der gesamte Bereich mit gleichen Baurecht versehen werden soll. Im Rahmen der Nachverdichtung sollen nun auch Wohngebäude auf allen überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Beschlußvorlage 606/2008 Seite 2