Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
04.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
20.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
606/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort - Wohnbereich"
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird insofern geändert, dass auf
den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 222, 228, 227, 365, 366 und 262 die
überbaubaren Flächen erweitert werden. Die Darstellung D, Ausschluss von Wohngebäuden, wird
gestrichen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und
dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 21,
unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern.
Begründung:
Von dem Eigentümer der Grundstücke 365 und 366 ist ein Antrag auf Änderung des o.a.
Bebauungsplanes insofern gestellt worden, dass im Bereich des Grundstückes Richtung Geuenicher
Straße noch ein Wohnhaus errichtet werden kann.
Die Gesamtkonzeption des Bebauungsplanes sah im Änderungsbereich die Ansiedlung von
Nebenerwerbsbetrieben in der Landwirtschaft vor. Die städtebauliche Konzeption sollte die
Wohngebäude um die Platzanlagen ermöglichen, in den angrenzenden Grundstücksbereichen waren
die landwirtschaftlichen Nebengebäude vorgesehen. Diese Konzeption wurde schon im Rahmen der
3. Änderung des Bebauungsplanes durchbrochen (s, Anlage). Nun soll der Bebauungsplan so
geändert werden, dass der gesamte Bereich mit gleichen Baurecht versehen werden soll. Im
Rahmen der Nachverdichtung sollen nun auch Wohngebäude auf allen überbaubaren
Grundstücksflächen zugelassen werden.
Beschlußvorlage 606/2008
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