Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/112B 1. Änd.
öffentlich
V
8/
Amt:
O~;'1
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 16.11.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan 112B, E.-Liblar, Buschfeld
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung
Finanzielle
Auswirkungen:
00 Keine
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 16.11.2005
k\\i\1 ~
Beschlussentwurf:
•
I.
Über die während der Beteiligungsfrist der Öffentlichkeit gern. § 13 Abs. 2 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
IS. 2414) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B, E.-Liblar,
Buschfeld vorgetragenen Anregungen des Herrn Dieter Lischinski, Willy-Brandt-Straße
181 wird wie folgt entschieden.
Der Anregung, den geplanten Parkplatz innerhalb der Grünfläche zwischen den beiden
Kreisverkehren auf der K 44 zu planen bzw. zu errichten, wird nicht entsprochen.
II.
Gemäß §§ 2 und 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112B, E.-Liblar, Haus
Buschfeld in einem Teilbereich vereinfacht zu ändern (s. Anlageplan). Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld wird
gern. §§ 13, 2, 4 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414) sowie i. V. mit §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung
beschlossen.
P:lsz\VORLAGENIV61 000 15-320.doc
- 2
-
Begründung:
Zu. I.
•
Der vorgeschlagene Standort des Herrn Lischinski liegt in mitten einer Grünfläche, die im
Bebauungsplan 112 B als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) festgesetzt
ist.
Mit der Festsetzung bzw. der Realisierung eines Parkplatzes am vorgeschlagenen Standort
wird diese Fläche zerschnitten und die Funktion als Biotop erheblich beeinträchtigt.
Außerdem wird eine wesentlich längere Zuwegung erforderlich, die eine größere
Flächenversiegelung und somit auch Mehrkosten verursacht.
Darüber hinaus liegt der vorgeschlagene Ein- und Ausfahrtbereich zu diesem Standort
naher am Kreisverkehr auf der K 44 als der geplante Parkplatz. Eine Zu- und Abfahrt auf
den Parkplatz, die noch näher am Kreisverkehr als die bisher geplante Ein- und Ausfahrt
liegt, findet aus Verkehrssicherheitsgründen weder beim Straßenbaulastträger (Rhein-ErftKreis) noch beim Verkehrsdezernat des Regierungspräsidenten Köln Zustimmung.
Zu. II.
Die vereinfachte Änderung umfasst eine Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
(BP) Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld. Mit der Änderung des BP soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Errichtung von öffentlichen Stellplätzen im Bereich des im
Bebauungsplan festgesetzten Kreisverkehres auf der Gemeindeverbindungsstraße
geschaffen werden.
Im Rahmen des .Mediatlonsverfahrens" für das Neubaugebiet Willy-Brandt-Straße wurde
der Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin hat der Rat
beschlossen, als ersten Schritt zur Realisierung des Parkplatzes, die entsprechenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
•
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 112B setzt für das Plangebiet "Öffentliche Verkehrsfläche" und "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) fest.
Die Planänderung setzt nunmehr überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten
Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen in einer Gesamtfläche von 700 qrn
fest. Die Fläche der Stellplätze einschließlich des Rangierbereiches ist als Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung: Öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Entlang der südlichen
Plangebiets- bzw. Parkplatzgrenze ist zur Abschirmung gegenüber der benachbarten
Wohnbebauung ein 2,00 m breiter Gehölzstreifen geplant. Entlang der K 44
(Gemeindeverbindungsstraße) ist als Blendschutz zwischen dem Parkplatz und der
Gemeindeverbindungsstraße
eine. Anpflanzungsfläche
zur Anpflanzung eines
heckenartigen Gehölzstreifens festgesetzt. Die festgesetzte "Öffentliche Verkehrsfläche"
entspricht der im rechtskräftigen BP festgesetzten Verkehrsfläche und dient der
planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges am Kreisverkehr.
Zur Auflockerung und räumlichen Begrenzung des Parkplatzes sind entlang der Gemeindeverbindungsstraße drei Bäume festgesetzt.
Den während der Beteiligungsfrist der berührten Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und
Bedenken wurde entsprochen oder sie wurden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen
P;\SZIVORLAGENIV61 000 15-320.DOC
-
3
-
ausgeräumt. Die in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen wurden, soweit
möglich,berücksichtigt.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 112 B werden durch die Planänderung nicht
berührt.
Anlagen
•
•
P:\SZlVORLAGEN\V61
000 15-320.DOC
Bisherige Festsetzungen
1. Vereinfachte Änderung
Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld
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Legende:
Verkehrsfläche
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• ••
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•
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
GrOnfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 SauGS)
I~ ~I
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege zur Entwicklung von
Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 SauGS)
Neue Festsetzungen
1. Vereinfachte Änderung
Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld
..
•
..
~:
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.
~
'
•
Legende:
UmgJl;lnzung von Flächen zum Anpflanzen von Baumen,
Sträuchern und sonstigen Bepftanzungen.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchs1abc a) und Abs. 6 BauBG)
Vcr1<ehrufl4che (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
00000000
o
•
•
o
GehölzstreUen
00000000
Offentliche
Verkehrsftaehe
•
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbcst.:OffentJ. Parldlache
Anpflanzung von Bäumen, Sbtuchem
und sonstigen Bepflanzungcn
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
o
Baum
Sonstige Festsetzungen
§ 9 Abs. 4 BauGB (0. § 1 Ab e. 4 BauNVO)
I· · . · . ·
Abgrenzung
Nutzung
unterschiedlicher
Grenze des räumt. Gettungsbereiches der Planänderung
1. Vereinfachte Änderung
Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld
Textliche
Festsetzungen:
1.
Festsetzungen
nach § 9 (1) Nr.25a BauGB und § 86 (1) Nr.4 BauO NRW
(Bepflanzung und Gestaltung von Freiflächen)
1.1
Befestigung der öffentlichen
Parkfläche
Die öffentliche Parkfläche ist ausschließlich mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie
breitfugigem Pflaster. Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegettem Untergrund
zu befestigen.
1.2
Baumpflanzung
Auf den zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind laubbäume (Fraxinus omus oder
Prunus avium, in der Qualität: 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20-24 em) zu
pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
1.3
Gehölzstreifen (G1)
Auf der als Gehölzstreifen (G1) bezeichneten. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB zeichnerisch
festgesetzten "Fläche für Anpflanzungen" sind ausschließlich heimische Sträucher ( Pflanzliste
siehe Ökologischer Fachbeitrag) mit der Pflanzgröße "Strauch tx verpflanzt. ab 70 em" in einem
Pflanzabstand von 0,75 x 0,75 m zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhatten.
1.4
Gehölzstreifen (G2)
Auf der als Gehölzstreifen (G2) bezeichneten, gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB zeichnerisch
festgesetzten "Fläche für Anpflanzungen" ist eine Hainbuchen-Schnitthecke (Carpinus betulus) zu
pflanzen , zu pflegen und dauerhafl zu erhatten.
2.
Festsetzung
2.1
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft (gern. §9 Abs.1 Nr.20 BauGB)
Die Bilanzierung im Bereich Biotop- und Artenschutz ergab einen Kompensationsbedarfvon
312 qm in Wertstufe 5, der nur außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden kann. Zur
Kompensation des Eingriffs wird eine Teilfläche von 312 qm aus der sUdöstlich des
Eingriffsbereichs liegenden Ökokontofläche (lrn Vorfeld von Eingriffen bereits umgesetzte,
externe Ausgleichsmaßnahme) "OrtsrandeingrUnung Niederberg" (Gem. Niederberg, Flur 7, Flurstock 82) abgebucht.
•
nach § 9 (1) Nr.20 BauGB (Ausgleichsmaßnahme)
Die sonstigen textlichen
bleiben unverändert.
Festsetzungen
des rechtskräftigen
Bebauungsplans
Nr. 112 B
Kennzeichnung:
Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind. (§ 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB)
Im Plangebiet sind humose Böden vorhanden. Bei einer Bebauung bzw. einer Befestigung der
Stell- platzanlage sind daher bauliche Maßnahmen, insbesondere im GrUndungsbereich erfolderlich;
hier sind die Bauvorschrlften der DIN 1054" Zulässige Belastung des Baugrundes" und die DIN
18196" Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation fOr bautechnische Zwecke" und die DIN 18196"
Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Hinweise:
Das Plangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13. 07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
fOr die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der
Wasserschutzzone III B.
Aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone III B wird darauf hingewiesen, dass der Einbau von
Recyclingbaustoffen ( z.B. als Untergrund- oder Wegebefestigung) einer Genehmigung der
"Unteren Wasserbehörde" bedarf.
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Buschfeld
Nr. 112 B, E. - Liblar,
Entwurfserläuterung
Mit der 1. Vereinfachten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 112 B, E. Liblar, Buschfeld soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von öffentli·
ehen Stellplätzen im Bereich des im Bebauungsplangebietes festgesetzten Kreisverkehrs auf
der Gemeindeverbindungsstraße
geschaffen werden.
•
Im Rahmen des "Mediationsverfahren" für das Neubaugebiet Willy-Brandt-5traße
wurde
der Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin hat der Rat beschlossen als ersten Schritt zur Realisierung des Parkplatzes, die entsprechenden planunqsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 112 B setzt für das Plangebiet .Öffentliche Verkehrsfläche" und "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) fest.
Die Planänderung setzt nunmehr überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten
Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen in einer Gesamtfläche von 700 qm
fest. Die Fläche der Stellplätze einschließlich des Rangierbereiches ist als Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung:
Öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Entlang der südlichen
Plangebiets- bzw. Parkplatzgrenze ist zur Abschirmung gegenüber der benachbarten Wohnbebauung ein 2,00 m breiter Gehölzstreifen geplant. Entlang der K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) ist als Blendschutz zwischen dem Parkplatz und der Gemeindeverbindungsstraße eine Anpflanzungsfläche zur Anpflanzung eines heckenartigen Gehölzstreifens festgesetzt. Die festgesetzte "Öffentliche Verkehrsfläche" entspricht der im rechtskräftigen BP
festgesetzten Verkehrsfläche und dient der planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen
Rad- und Fußweges am Kreisverkehr. Zur Auflockerung und räumlichen Begrenzung des
Parkplatzes sind entlang der Gemeindeverbindungsstraße
drei Bäume festgesetzt.
•
Die Bewertung der Eingriffserheblichkeit
ökologischen Fachbeitrag zu entnehmen.
und des Ausgleichsbedarfs
ist dem beiliegenden
Flächenbilanz:
Bestand
Öffentliche Verkehrsflache
248qm
Ausgleichsflache (gem. § 1a BauGB)
452 qm
Planung (1. Vereinf. Änd.)
54qm
Verkehrsflache bes. Zweckbest.: Öffentliche Parkflache
446 qm
.GehÖlzslreifen" (G1 und G2)
200 qm
Plangebiet
700qm
700qm
ÖKOLOGISCHER FACHBEITRAG ZUR VEREINFACHTEN
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR.112B,
ERFTSTADT -LIBLAR, BUSCHFELD
Inhalt
1.
2.
3.
4.
•
Projektbeschreibung
Rechtsgrundlagen
Eingriffsbeurteilung und Kompensationsbedarf
Ausgleichsmaßnahmen
1. Projektbeschreibung
Geplant ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.112B, ErflstadtLiblar, Buschfeld gem. § 13 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung von 12
zusätzlichen Stellplätzen ink/. Zuwegung.
Im Rahmen des Mediationsverfahrens für das Neubaugebiet Willy-Brand-Straße
wurde Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin
beschloss der Stadtrat der Stadt Erflstadt als ersten Schritt zur Realisierung des
Parkplatzes, die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans zu schaffen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.112B setzt für das Plangebiet .Öffentliche
Verkehrsfläche" und .Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft" fest.
•
Die Planänderung setzt überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten
Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen fest. Entlang des südlich
angrenzenden und bebauten Grundstückes ist ein 2,00 m breiter Grünstreifen
vorgesehen.
Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Liblar, Buschfeld
2
•
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
•
Die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen gehört zur Aufgabe und zu den
Grundsätzen der Bauleitplanung.
§ 21 (1) BNatSchG bestimmt, dass bei im
Zusammenhang
mit Bauleitplänen zu erwartenden Eingriffen grundsätzlich die
Regelungen des SauGB zur Anwendung kommen. Grundvorschriften
für die
Bauleitplanung
sind § 1a SauGS sowie hinsichtlich der Darstellungsund
Festse!2:ungsmöglichkeiten
§ 9 (1a) BauGB. Für die Bauleitplanung ebenfalls
wichtig sind die Vorschriften über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
und
die Durchführunq der Maßnahmen zum Ausgleich in § 135a bis § 135c BauGB.
§ 1 (5) BauGB bestimmt, dass zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die
Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie der Schutz und die Entwicklung der
natürlichen Lebensgrundlagen zählen. Die Belange des Umweltschutzes werden in § 1
(6) Nr.7 BauGB benannt. Darüber hinaus wird in § 1a (2) BauGB zum schonenden und
sparsamen
Umgang
mit
Grund
und
Boden
aufgefordert,
wonach
die
Bodenversiegefungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind.
Ökologischer
Fachbeitrag zur Vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Liblar, Buschfeld
3
Von zentraler Bedeutung ist die im § 1 (7) BauGB angesprochene Abwägung bei der
Aufstellung der Bauleitpläne. Hier wird entschieden, welches Gewicht den zuvor
aufgezählten Umweltbelangen gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen
beigemessen wird. In die Abwägung nach § 1 (7) BauGB sind die Vermeidung und der
Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft einzustellen. Soweit
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, ist
ein Ausgleich nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich.
•
•
Die Grundsätze der Eingriffsregelung - Vermeidung und Ausgleich - sind im Rahmen
der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu behandeln für
- Bebauungspläne,
- Vorhaben- und Erschließungspläne,
- Ergänzungssatzungen (nach §34 Abs.4 Nr.3 BauGB),
- Flächennutzungspläne.
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden auf Grundlage der §§ 5 und 9
BauGB im Flächennutzungsplan dargestellt bzw. im Bebauungsplan, im Vorhaben- und
Erschließungsplan oder einer Ergänzungssatzung festgesetzt.
Neben den möglichen Festsetzungen von Maßnahmen auf den späteren Grundstücken
können
auch
sogenannte
'Sammelausgleichsmaßnahmen'
im
sonstigen
Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes oder an einer anderen Stelle als am
Ort des Eingriffs, in einem anderen Bebauungsplan (§9 Abs. 1a BauGB) oder über
einen Städtebaulichen Vertrag (§11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) erfolgen. § 1a Abs. 3 Satz 2
BauGB erlaubt ausdrücklich den Ausgleich an anderer Stelle. Damit umfasst der
Ausgleich im Sinne des BauGB sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen im
Sinne der Landesgesetze (§ 200a BauGB). Die Ausgleichsmaßnahmen können den
zukünftigen Grundstücken ganz oder teilweise zugeordnet werden. § 135a Abs. 2 Satz
2 BauGB ermöglicht außerdem eine zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich.
Demnach können Maßnahmen zum Ausgleich bereits vor der Zuordnung durchgeführt
werden .
Im Planungsfall liegt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 SauGB vor, bei dem
entsprechend §13 (3) BauGS keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 (4) SauGB
und auch kein Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB zu erstellen ist.
Ökologischer Fachbenrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Liblar, Buschfeld
4
3.
Eingriffsbeurteilung
und Kompensationsbedarf
Durch die Vereinfachte Änderungdes Bebauungsplans Nr.112B werden Eingriffe in
Natur und landschaft vorbereitet, die durch eine Veränderung der Gestalt und
Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, und somit einen
Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 Abs.1 landschaftsgesetz
NW in
Natur
und
Landschaft
darstellen.
Die
Eingriffsregelung
nach
dem
Bundesnaturschutzgesetz ist nach §1 (7) BauGB in die Abwägung einzustellen. Im
Folgenden werden die Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich Biotop- und
Artenschutz beschrieben um über Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden
Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden.
•
Der Eingriffsbereich
der Vereinfachten
Änderung Nr.112B setzt .Fläche für
Maßnahmen zu Entwicklung von Natur und Landschaft" fest. Diese Ausgleichsfläche
dient dem Ausgleich der Eingriffe durch den BP-Nr.112B und ist im Jahr 2000
angepflanzt worden. Durch die Planung der Parkfläche geht eine Teilfläche von 446 qm
dieser bestehenden Ausgleichsfläche verloren, die zudem versiegelt wird. Das Ausmaß
der Versiegelung kann durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien
vermindert werden. Zur Verminderung wird eine Befestigung mit Rasengittersteinen inkl.
einem in die Zuwegung integrierten Gehweg mit Ökopflaster geplant. Außerdem werden
im Bereich der öffentlichen Parkfläche Straßenbäume mit entsprechenden PfIanzbeeten
geplant.
Aufgrund der Bauarbeiten ist zudem mit einem Teilverlust der Anpflanzungen auf
der im BP Nr.112B festgesetzten .Fläche für Maßnahmen zu Entwicklung von Natur
und landschaft", auf der keine Parkflächen geplant sind, zu rechnen. Diese Flächen
sind entsprechend wieder neu anzupflanzen.
•
Die Quantifizierung
des Eingriffs erfolgt nach dem allgemein anerkannten
Bewertungsverfahren nach ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986 (herausgegeben vom
Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NordrheinWestfalen) und dient der Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Aufwertung
ökologisch geringwertiger Flächen. Dabei kann der Eingriff kompensiert werden mit
der Neuanlage eines mittel- bis langfristig hochwertigen und landschaftstypischen
Biotops auf einer bisher geringwertigen
Fläche (also z.B. der Anlage einer
Gehölzfläche auf bisher der intensiven landwirtschaft vorbehaltenen Flächen).
Aus ökologischen Gründen sind als Ausgleichsmaßnahmen
in erster Linie nur solche Biotoptypen anzustreben, die nach ca. einer Generation (25-30 Jahre) einen
mittleren Funktionserfüllungsgrad
von 5 erreichen und sich langfristig zu einem
Biotop mit hohem bis sehr hohem Funktionserfüllungsgrad
(7-10) entwickeln
werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Eingriff durch geringwertige Biotope
zu kompensieren, etwa durch die Anlage junger Sukzessions- oder extensiver
Grünlandflächen
mit der ökologischen Wertigkeit 3, wobei dann entsprechend
größere Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Beeinträchtigungsfaktor
Ökologischer
wird nach folgender Abstufung ~estgelegt:
Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Liblar, Buschfeld
5
vollständige Zerstörung des Bereiches
erhebliche Beeinträchtigung des Bereiches
mittlere Beeinträchtigung des Bereiches
geringe Beeinträchtigung des Bereiches
keine Beeinträchtigung des Bereiches
Faktor 1,00
Faktor 0,00
Die Flächen, die durch den Eingriff vollständig versiegelt werden, sowie Flächen,
auf
denen
ein vollständiger
Strukturverlust
stattfindet,
gehen
in die
Kompensationsermittlung
mit dem Faktor 1,0 ein. Im Plangebiet werden die
neuversiegelten
Flächen
durch die Verwendung
von wasserdurchlässigen
Materialien nur teilversiegelt und es werden Straßenbäume mit entsprechenden
Pflanzbeeten festgesetzt, so dass ein Beeinträchtigungsfaktor
von 0,7 anzurechen
ist.
•
Die Kompensationsfläche
"Beeinträchtigte
wird folgendermaßen
errechnet:
Fläche" x "Beeinträchtigungsfaktor
= "Kompensationsfläche"
für diese Fläche"
Die resultierende Flächenkompensation ergibt sich aus:
"jetzige Wertstufe" x "Größe der Kompensationsfläche"
"künftige Wertstufe"
Die Summe der so ermittelten Teilkompensationen ergibt die Gesamtkompensation.
•
Im Planungsfall entsteht Kompensationsbedarf
infolge des vollständigen Verlusts
einer Ausgleichsfläche
und durch Neuversiegelung.
Die Eingriffe infolge von
Versiegelungen durch den Ausbau der öffentlichen Parkfläche können durch die
Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien vermindert werden.
Die Ausgleichsfläche
Wertstufe 5 bewertet.
wird
nach
dem
ADAM/NOHLNALENTIN-Verfahren
mit
Folgender Eingriff findet statt:
in am I Beeinträchtounastaktor
Vereinfachte Anderun!l BP-Nr.112B I
lJberolanUnQ der AUS{lleichsftäche
I
4481
0,7
ln qrn
312
Summe EinQriff:
Es ergibt sich ein Ausgleichsbedarf je nach Wertstufe der Ausgleichsmaßnahme von:
~ompensation ftlr ...
...in Biotopwertstufe 3 On ...in Biotopwertstufe 4 On ...in Biotopwertstufe 5 On
qm)
~m)
~m)
Uberplam.mg der
~usgleichs"äche
Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten
520
39C
Änderung des Bebauungsplans
312
Nr.112B, Ublar, Buschfeld
6
Der Kompensationsbedarf für die Eingriffe durch die Planung beträgt 312 gm
bei einer Ausgleichsmaßnahme in Wertstufe 5 bzw. 520 gm in Wertstufe 3.
4. Ausgleichsmaßnahmen
Innerhalb des Plangebiets
kann der Eingriff durch Verrneidunqs- LInd
Verminderungsmaßnahmen minimiert werden. Folgende Maßnahmen sind im Plan
festzusetzen:
•
•
V1 Befestigung der öffentlichen Parkf/äche
Die öffentliche Parkfläche darf nicht asphaltiert oder betoniert werden, sondern
ist mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster,
Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem Untergrund zu
befestigen .
V2 Straßenbäume
Auf den zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche sind Laubbäume (Fraxinus ornus oder Prunus avium, in der
Qualität: 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20-24 cm) zu pflanzen,
zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
V3 Gehö/zstreifen
Auf den gem. § 9 (1) Nr.25a BauGB zeichnerisch festgesetzten insg. 200 qm
großen .Flächen für Anpflanzungen' sind ausschließlich heimische Gehölze zu
pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Auf der als G2 bezeichneten Fläche ist eine Hainbuchen-Schnitthecke
(Carpinus betulus) zu pflanzen.
Auf der als G1 bezeichneten Fläche sind heimische Sträucher mit einer
Pflanzgröße "Strauch 1 x verpflanzt, ab 70 em" in einem Pflanzabstand von
0,75 x 0,75 m zu setzen. Die folgende Liste gibt eine Artenauswahl heimischer
Arten:
Comus mas
Comus sanguinea
Cory/us avef/ana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ugustrum vulgare
Lonicera xy/osteum
Prunus spinosa
Rhamnus frangula
Rosa canina .
Rubus fruticosus
Sambucus nigra
Salix caprea
Salix purpurea
Salix friandra
Salix viminalis
Viburnum lantana
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Haselnuß
Weißdorn
PfaffenhUtchen
Uguster
Heckenkirsche
Schlehe
Faulbaum
Hundsrose
Brombeere
Schwarzer Holunder
Salweide
Purpurweide
Mandelweide
Korbweide
Gewöhnlicher Schneeball
Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Ublar, Buschfeld
7
Zum Ausgleich der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind
innerhalb und außerhalb des Plangebietsfolgende Maßnahmedurchzuführen:
A 1 Erstaufforstung Ortsrandeingrtinung Niederberg
Die Bilanzierung im Bereich Biotop- und Artenschutz ergab einen
Kompensationsbedarf von 312 qm in Wertstufe 5, der nur außerhalb des
Plangebiets umgesetzt werden kann. Zur Kompensationdes Eingriffs wird eine
Teilfläche von 312 qm aus der Ökokontoflächeder Stadt Erftstadt (im Vorfeld
von
Eingriffen bereits
umgesetzte, externe Ausgleichsmaßnahme)
.Ortsrandeinqrünunq Niederberq" (Gem. Niederberg, Flur 7, Flurstück 82)
abgebucht.
•
Die durch die Vereinfachte Änderung des BP-Nr.112B in Erftstadt-Ublar
vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Zuordnung
einer bereits umgesetzten Ökokontofläche in der Größe von 312 qm
ausgeglichen .
•
Ökologischer Fachbettrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr.112B, Liblar, Buschfeld
--.
Dieter Lischinski
Willy-Brandt-Str.
5OJ74 Erftstadt
30.\0.2005
18I
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
z. Hd. Herrn Wirtz
•
Bürgerversammlung
Str. (81
vom 19.10.2005 wegen dem Bau eines Parkplatzes in der Willy-Brandt-
Sehr geehrter Herr Wirtz,
aufgrund der in der oben genannten Bürgerversammlung
dem optimalen Standort fur einen Parkplatz beschäftigt.
•
habe ich mich mit der Frage nach
Bereits in der Bürgerversammlung wurde angeregt, den Parkplatz anstelle der vorgeschlagenen Stelle (2. Kreisverkehr, links neben der Einmündung in die Willy-Brandt-Str.) in der
Mitte zwischen den beiden Kreisverkehren zu platzieren. Die Umsetzung würde nach Ihren
Worten aber daran scheitern, weil die Zuwegung zu diesem Parkplatzstandort von der
Kreisverbindungsstrasse abgehen würde - und von Seiten der zuständigen Behörde hierfür
keine Zustimmung zu erwarten ist.
In Kenntnis der Parkplatzsituation - die ich als Anwohner permanent erleben darf - stelle ich
folgenden Antrag (der auch die von Ihnen vorgebrachten Bedenken berücksichtigt):
•
Ich beantrage, den Parkplatz zwischen den beiden in die Willy-Brandt-Str.
Kreisverkehren zu bauen.
führenden
oDie Zuwegung zu dem Parkplatz kann in der Einmündung zur Willy-Brandt-Str. (2.
Kreisel) auf der rechten Seite erfolgen, wobei entlang der Zuwegung (I -spurig) bereits
Parkmöglichkeiten vorgesehen werden könnten. Für eine Zuwegung aus der WillyBrandt-Str. benötigen Sie ja keine Zustimmung seitens des Kreises.
•
Die Parkmöglichkeiten entlang der Zuwegung würden wahrscheinlich hauptsächlich
von den Anwohnern genutzt, die zurzeit in dem Bereich der 2. Einmündung auf der
Strasse oder sonstigen für das Parken nicht zugelassenen Flächen parken.
o
Der Parkplatz könnte in der Weise angelegt werden, dass die zur Strasse hin bereits
vorhandene Bepflanzung weitgehend erhalten bleiben kann.
o
Von dem Parkplatz kann dann ein Fußweg in Richtung Spielplatz angelegt werden.
Damit ist die Lage des Parkplatzes für die Anwohner der Häuser Willy-Brandt-Str.
120 und 122 interessant - und letztlich auch für die Anwohner in dem unteren Teil der
Willy-Brandt-Str,
Einen entscheidenden Vorteil meines Vorschlages sehe ich darin, dass der von mir vorgeschlagene Standort des Parkplatzes diesen fur einen größeren Kreis von Anwohnern attraktiv
macht (in diesem Zusammenhang sollte dann noch über die Anzahl der Parklätze (entlang der
Zuwegung und auf dem eigentlichen Parkplatz) entschieden werden).
Mit freundliehen ~
•
•
ßj/~~-----
.'
NIEDERSCHRIFT
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
am 19.10.2005
Beginn:
Ende:
19.00 Uhr
20.40 Uhr
Darlegung und Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1. Thema der Veranstaltung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
2.
Nr. 112 B, E.-Liblar, Buschfeld
Ort der Veranstaltung
Großer Sitzungssaal Rathaus E.-Liblar, Holzdamm 10
3. Veranstalter
Stadt Erftstadt, vertreten durch Stadtbaudirektor Wirtz
VA Meyer, Schriftführerin
Veranstaltu ngsteil nehmer/innen:
Ca. 10 Bürger/innen sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen
Veranstaltungsablauf
Herr Stadtbaudirektor Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung
bzw. der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im Anschluss daran erläutert Herr Wirtz
anhand von Overheadfolien die vorgesehene vereinfachte Änderung.
Nach den Erläuterungen
äußern.
haben die Bürgerinnen
und Bürger Gelegenheit,
sich' zu
Ein Bürger stellt die Frage, ob der Lärmschutzwall in nördlicher Richtung weitergebaut
wird. Herr Wirtz erklärt, dass der Verwaltung nichts bekannt sei, er aber diese Frage im
Hause abklären wird. Auch in der Politik ist niemandem ein solches Anliegen bekannt.
Ein weiterer Bürger regt an, man könne auch vielleicht statt 10 Parkplätze 12 oder 13
vorsehen.
Frau Moron weist darauf hin, dass die Situation am Kreisverkehr zu beachten ist und
die Fahrbahnverengung auf die andere Straßenseite verlegt wird.
P:\sz\SZ1I611Niederschrift
BOrgerversammlung
19.10.2005.doc
-2 -
Herr Wirtz teilt mit, dass auch eine Ortsbegehung bzgl. der Einfahrt mit Herrn Böcking
noch stattfinden wird, um die letzten evtl. Gefahrenpunkte abzuwägen.
Von der CDU-Fraktion wird folgende Frage gestellt:
Ist das Gebiet städtisch? Sind auch die angrenzenden Eigentümer eingeladen worden?
Wie hoch sind die Kosten und müssen die Anwohner etwas bezahlen? Warum können
die Parkplätze nicht zwischen die beiden Kreisverkehre gelegt werden?
Herr Wirtz teilt mit, dass die Fläche der Stadt gehört, die Kosten trägt auch die Stadt.
Die Gelder sind schon im Haushalt eingestellt. Die Eigentümer sind persönlich angeschrieben worden, aber heute Abend wohl leider nicht anwesend. Die Parkplätze
zwischen die Kreisverkehre zu legen, wird vom Rhein-Erft-Kreis nicht genehmigt, da
eine nochmalige Zufahrt der Kreisstraße entstehen würde.
Eine weitere Anregung wäre, dass der erste Baum auf dem Parkplatz zwischen die
Parkflächen 3 und 4 versetzt wird, und zwar evtl. als hochstämmiger Baum, weil sonst
die Sicht bei der Ein- bzw. Ausfahrt behindert würde.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Stadtbaudirektor
Wirtz den Anwesenden für ihre Beiträge und erklärt den Bürgern, dass aus dieser Informationsveranstaltung als Ergebnis sich für die Verwaltung herausgestellt hat, dass
die Bürger eine vereinfachte Änderung befürworten und im nächsten Ausschuss für
Stadtentwicklung die Vorlage schon zur Beratung vorgelegt werden kann.
~
(Meyer)
Schriftführerin
P:\sZISZ 1I61INiederschrift
BOrgerversammlung
19.10.2005.doc
•
1. Vereinfachte
Änderung
des Bebauungsplanes
Stellungnahmen der Behörden
Nr.
Träger
öffentlicher
•
Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld
und Träger öffentlicher
Belange
Anregung,
Bedenken,
Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Hinweis
Stellungnahme
der Verwaltung
Gasversorgung
Rhein·Erft
Max·Planck·Slraße
11, 50354 Harth
keine Anregungen.
Bedenken oder Hinweise
Deutsche Telekom AG, T-Com
Postfach 101042.50450 KOln
keine Anregungen,
Bedenken oder Hinweise
Staatliches Umweltamt Köl n
Postfach 13 02 44, 50496 Köln
keine Anregungen,
Bedenken oder Hinweise
Bezirksregierung
Köln
Dezernat 53, 50606 Köln
• Die Bezirksregierung hat Bedenken gegen die Oberpienung des die Kreisstraße begleitenden Radweges.
Die Bedenken bezOglieh des Radweges sind nicht zutreffend. Der
Radweg an der K 44 bzw. am Kreisverkehr sowie der westlich in das
Baugebiet Willy·Brandt-Straße IOhrende Bargersteig werden nicht überplant. Die vorhandene Rad· und FußwegefOhrung im Bereich des
Kreisverkehres bleibt unverandert. In der Plananderung ist der Radweg
weiterhin als .Öffentliche Verkehrsfläche" lestgesetzt .
• Die Ein- und Auslahrt zum o.g. Parkplatz liegt im unrnittelbaren Zufahrtsbereich des Kreisverkehres und beinhattet in der EinmOndung ein höheres Unlallgelahrenpotential
fOr die Verkehrsteilnehmer.
• Das Bedenken hinsichtlich der Ein- und Auslahrt im unmittelbaren
Zulahrtsbereich des Kreisverkehres wurde in einem Gespräch mtt der
Vertreterin der Bezirksregierung ausgeraumt. GegenOber der geplanten
Ein· und Auslahrt des Parkplatzes ist zur Verkehrsberuhigung eine
kleine Verkehrsinsel angelegt. Um die Unlallgelahr zu minimieren, soll
die vorhandene Verkehrsinsel beseitigt und aul der Straßenseite des
geplanten Parkplatzes in Richtung Wohngebiet neu angelegt werden.
Mit dieser Maßnahme und der dadurch entstehenden Straßeaverengung soll der aus dem Wohngebiet kommende und der aul der Fahr·
bahnseite des Parkplatzes fließende Verkehr abgebremst werden.
.
•
•
RWE Power Aktiengesellschaft
Zentrale, 50416 Köln
Da die Bodenkarte des Landes Nordrhein - Westfalen, Blatt L 5106- im gesamten Plangebiet Böden aufweist, die
humoses Bodenmaterial enthalten, regt die RWE Power
AG an, das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als
Flache zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Anregung der RWE Power AG wurde euren Aufnahme einer entsprechenden textlichen Festsetzung entsprochen.
Rhein-ErfI-Kreis
Der Landrat, -61-, 50124 Bergheim
• Der Rhein-Erft-Kreis weist darauf hin, dass die Planänderung im Wasserschutzgebiet
derWasserg9'Ninnungsan-lage Dinmerzheim liegt und deshalb der Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. Untergrunds- oder Wegebefestigung)
von der Unteren AbfalIbehorde des Rhein-Erft-Kreises zu
genehmigen sind.
•
Den Hinweisen bezüglich der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes
Dirmerzheim sowie hinsichtlich
des Einbaues von Recyclingmaterial wurde durch die Aufnahme eines
entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
• Der Rhein-Erft-Kreis hat als Straßenbaulasttrager der K
44 wegen der Unbestimmtheit der Planunterlagen Bedenken gegen die Plananderung. Aus diesem Grund wird
angeregt, eine neue Vermessung durchzufOhren und auf
Grundlage dieser Venmessung und in Abstimmung mlt
dem Rhein-Erft-Kreis die Planung zu entwickeln.
Oie nunmehr vorliegende und zu beschließende Plananderung
baut auf der aktuellen Flurkarte auf und ist mn dem Rhein-Erft-Kreis
abgestimmt, sodass die Bedenken des Rhein-Erft-Kreises ausgeräumt sind.
.
IJ
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Ihr Erdgas.
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GasverSOfiU~spseUsthaft mbH Rhein·Ertt· Postfach 12 22 •
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-
Stadt Erftstadt
Der BOrgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
50359 Erftstadt
22337909-74
02233 790938-020
@
michaeLkordt@gvg,de
2, September 2005
Bebauungsplan
Nr. 112 B, Erftstadt-Liblar,
Buschfeld,
Ihr SChreiben vom"03:&8:2005 - Z 61 21-20/112 B
1. Änderung;
Sehr geehrte Frau Meyer,
,
, -'
Bezug nehmend auf Ihr o. g, Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen,
Freundliche GrOße
GVG Rhein-Erft
,
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Anlage:
Übersichtsplan
M 1 :5000
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svc?Orgl.lngsgcsellschalt
mbH Rhein·Erll
Mo~·r.lanck-Stroße
II . 50354 Hünh
Tol.,'02233
7909-0
fo~:02233 790938·000
info@gvg.do . www.gvg.de
Bonkverbindung:
Kreissporkesse Köln
502 99 . Konto Nr. 387 68
Handelsregistcr:
AG Köln HRB 43268
Steuer.Nr.224/5716/0258
USt·ldcnl-Nr. DE 123494611
atz 370
VOf1itzender des Aufsichtsrotes:
Dipl.lng. Helmut Houmann
Geschtiltsführung:
Dlpl.-Klm., Dipl.-Finanzwin Christian Mella
Dipl..lng., Dipl..Win .. !ng. Fronk Röttger
Partner der
cEWRheinEnergie
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- - - - ~ - -ComDeutsche Telekom AG, "l-Com
POSlI.eh
10 10 42. 50450 Köln
--Stadt Erftstadt
Planungsamt
Postfach 2565
Erftstadt
50359
IhreReferenzen
61 2 1 - 2 0 I 112 B
UnserZeichenP'I'T 22 Köln, PPB L
OlHchwahl02211 57 5-18130
•
Oalum30. Aug. 2005
~
Betriffli.
vereinfachte Änderung
E.-Liblar,Buschfeld
hier: Stellungnahme
Sehr geehrte
,•e
Nr. 112
·
·~•
·
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•
c;Jf
Mit freundlichen
ee
i.
Hausanschrift
Postanschrift
Telekontakte
Aufsichtsrat
Vorstand
Handelsregister
A.
JohanrL
Stärk
lli:: .. cisc
8atCiisciiOlz
ZOI"
Grüßen
Deutsche Telekom AG
T-Com, Technische lnfrastruktur Niederlassung west, Kan-Lanqe-Straße 29. 44791 Bochum
Postfach 10 10 42, 50450 Köln, Besucheradresse: Innere Kanalstraße 9a. 50672 Köln
Telefon .49 234 505·4110, Internet wwwr-com.dc
Of. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender)
Kai.l.}.'Ic Ricke (Vorsitzender),
B,
•
Damen und Herren,
gegen die o ,a Änderung des 3ebauungsplanes
bestehen
der Deutschen Telekom AG, T-Com keine Bedenken.
---0
.3
des Bebauungsplanes
Dr. Karl-Gerhard
Eick (stellvertretender
Vorsitzender),
Dr. Heinz Klinkhammer, Rene Obennenn. Waller Raimer
Amtsgerichi Bonn HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt·ldNr, OE 123475223
sei tens
Staatliches Umweltamt Köln
Sla811iches Umweltamt
Hauptsteile
BlumenthaIstraße
K61n
33
50670 Köln
Telefon
Staalliches
Umweltamt
Stadtverwaltung
-PlanungsamtPostfach 2565
Köln -
Postfach 13 02 44 •
50496 Köln
Fax
Außen.telle
Erftstadt
(0221) 77 40 • 0
(0221) 77 40 - 288
Friedrich-Eberl-Allee
144
53113 Bonn
Teleton
(0228) 53 86 • 0
Fax
(0228) 23 03 37
Internet
50359 Erftstadt
E·Mail
"
Auskunft erteilt
Telefon
E-Mail
Ihr Zeichen
Mein Zeichen
Datum
www.stua-k.nrw.de
posIsteIle @stua-l<.nrw.de
Herr Martin
022117740-505
./.
6121·20/112B
24-Bm-05-Bp 112 8-M"
21.09.2005
Bauleitplanung
Bebauungsplan ~r. 1128
Ihr Schreiben vom 03.08.2005
Zu dem o.g. Bebauungsplan werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
ImAlI~/
_.;;.~~
(M~lin)
Außerhalb der Dlcmstzcil: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-5trc!fcnwagcn
(011', 22290'96 oder (0201)7144 B8(Nachrichten_ und BermluhafluDf1tralo EaHII)
In KOln ab KOln-Hbl mit don U-Bal1nen 5 und 16 bta Haltestelle Reichonspctfgorphltz
In Bonn ab Bonn·Hbf mit don U-Bahn"" 18, 53 und 68 bis Haltestello Ooutscho Telekom
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung,
Zeughausstraße 2-10,50667 Kötn
Auskunft erteilt:
Frau Amold
50606 Köln
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
~BM ' ~--r"05
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63
1E AUG.200 S
, 51
50 ,
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I
kerstin.amold@brk.ntw.de
Zimmer: K 502
rJDurchwahl: (0221) 147 - 3667
Vlf,}.lefax:
(0221) 147 - 2890
Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben):
53.1.10.10
Datum: 15.8.2005
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 B",E.-Liblar, Buschfeld: .•
Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren gern. § 4 (2) BauGB
Ihr Schreiben vom 3.8.2005, Zeichen 6121-20/112 B
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die im Planausschnitt
eingetragene Festsetzung von öffentlichen Parkflächen
unmittelbar am vorhandenen
Kreisverkehr werden erhebliche verkehrliche Bedenken
erhoben.
Der Änderung
des Bebauungsplanes
kann aus nachfolgend
genannten
Gründen von hieraus nicht zugestimmt werden:
1. Laut vorgelegter
Parkplatzfläche
kontinuierliche
neuer Festsetzung
wird in dem Quadranten
der begleitende Radweg aufgehoben
Radwegführung
der zukünftigen
und entfällt. Damit ist eine
über die vorhandenen Radwege nicht mehr gege-
ben. Die Erreichbarkeit der noch vorhandenen Radwege ist nicht ersichtlich.
2. Die Ein- bzw. Ausfahrt zum-o.q, Parkplatz liegt im unmittelbaren
des Kreisverkehres
Zufahrtsbereich
und beinhaltet in der Einmündung ein erhöhtes Unfallgefah-
renpotential für die Verkehrsteilnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
»-«.
Im Auftrag
(Arnold)
Sprechzeiten:
persönlich:
donnerstags von 8:30 .15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
reteronlsch.mcnteäadonnerstags von 8:00·16:30
freitags von 8:00 • 15:00 Uhr
Uhr,
Telefon:
E-Mail:
(O221) 147-0
postslelle@bczreg·koeln.nrw.de
Internet:
ht1pJ/wwN.bczrog-koeln,nrw.de
Zu erreichen
OB bis Köln Hbr
U-Bahn Linien
3,4,5,16,18.19
bis Appellhorplatz
mit: Überweisungen
an lK Köln:
Deutsche
Bundesbank, Filiale Köln
BU 370 00000, Kontonummer 370015
WestLB, OOsseldorf
BU 300 500 00, Kontonummor 965 60
20
RW~
RWE Power
50416
Kalo
Stadt Erftstadt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
.~
Köln, den 30.08.2005
1. Änderung
~------
des Bebauungsplanes
112B - Buschfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blatt L5106 im gesamten
Plangebiet
Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
•
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz
in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere
bauliche Maßnahmen,
insbesondere
im Gründungsbereich,
erforderlich sind.
j
Hier sind die Bauvorschriften
der DIN 1054 "Zulässige Belastung des
Baugrundes" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische ZWecke"
sowie die" Döstimi"lüngti:n der GCiU0iuin..ii",y Ut~
l.andes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
RWE Power Aktiengesellschaft
Abt. Bergschäden-Markscheiderei
RWE Power
AkJiengesellschafl
Stütlgenweg 2
50935 Köln
T +49(0)221/480-0
F +49(0)221/480-13
I www.rwe.com
Vorsitzender
51
des
Aufsichtsrates:
n.:IIIy;'; •.u:i>
Vorstand:
Jan Zilius
(Vorsitzende,)
Mal1hias Hartung
0', Geld läger
Dr. Johannes Lambertz
Antonius Von
Erwin Winkel
Silz de, ceseftschau:
Essen und Köln
Eingelragen beim
Amtsgericht Essen
HRB 17420
Amtsgericht Köln
HRB1l7
gankverbtndunq:
WesllB AG
BlZ 300 500 00
Kto.-Nr. 152 561
IBAN: OE43 30050000
0000 152561
BIC (SWIFT-Code):
WELADEDD
USt-IdNI. DE 8112 23 345
51....",11215717/1032
06/09
RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61
2005 15:59 FAX 02271832344
~OOl
Oe, Landrat
Amt füT KTeisl'lanung und
Rhein-Erft-Kreis·
Naturschutz
Der Landrat . 61 . 50124 Bergheim
Stadt Erftstadt
Oatum
06.09·2005
50359 Erftstadt
Metn Zeichen
61·3-4'·°5·°3
Auskunft
erteilt
He'I'TWeber
ZlmmerNr.
34
Telefon
0127183"4213
Änderung des Bebauungsplanes
Beteiligung gern. § 13 i.V.m.§ 4
Ihr Schreiben vom 03-08.05 - 61
og.08.05
1.
112
B
Fax
(2f'Bai:iGB21-20/112
0227,8,-2344
B, hier eingegangen am
Da die Bebauungsplanänderung im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Oirmerzheim liegt, weise ich darauf hin, dass für
einen vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B.als Untergrund- oder Wegebefestigung) vor dem Einbau eine Genehmigung
auf Einbau von RCL-Materialerforderlich ist, die rechtzeitig bei metner Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen ist.
E-Mail
Amt6,@rhein-ertt-kTeis.de
Hausadresse
Wil1y-6r;andt·Platz 1
50126 Bergheim
retercn 02:2.71 83'0
Fax 02271 83-1:300
tntemet
www.rhetn-erft-kreis.de
info@rheil'l~!rft·kreis,de
Pestadresse
Gegen die Bebauungsplanänderung bestehen aus der Sicht als Straßenbaulastträger der K44 Bedenken. Die vorgesehenen Festsetzungen stimmen mit der Örtlichkeit nicht in allen Teilen überein. Daher
ist zunächst auf der Grundlage einer aktuellen Vermessung eine
Vorentwurfsplanung zu erstellen, die mit meinem Amt für Straßenbau und Verkehr abzustimmen und danach auf dieser Grundlage die
BebauungSplanänderung zu entwickeln ist.
50114 Bergheim
ÖffnungszC!iten
Montag bis FT~ita9
08:00
Uhr bis
12:30 Uhr
Donnerstag
'4:00 Uhr bis 18:00 uhr
Samstag 08:00 Uhrbis 11:00 UhT
(nut Service- und Zula5SungsrleTle im
Kreishaus
Bergheim)
ean1tverbindung~n
I~
Postbank Köln (eU 370 \00 so)
Konto: 10 8so 505
Kreissparhsse Köln (BLZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Weber
Öffent1. Verll:ehTsmittel zum Kreishaw:
Ba.h1'l: BeTgheim und Zieverich
Bushaltestellen:
Am t(nüchelsdamm
und KreishCl\JS· wettere In(05:
www.revg.de
oder 02234 ,806·0