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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 112B, E.-Liblar, Buschfeld Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,6 MB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/112B 1. Änd. öffentlich V 8/ Amt: O~;'1 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 16.11.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan 112B, E.-Liblar, Buschfeld Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: 00 Keine Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 16.11.2005 k\\i\1 ~ Beschlussentwurf: • I. Über die während der Beteiligungsfrist der Öffentlichkeit gern. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. IS. 2414) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld vorgetragenen Anregungen des Herrn Dieter Lischinski, Willy-Brandt-Straße 181 wird wie folgt entschieden. Der Anregung, den geplanten Parkplatz innerhalb der Grünfläche zwischen den beiden Kreisverkehren auf der K 44 zu planen bzw. zu errichten, wird nicht entsprochen. II. Gemäß §§ 2 und 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 112B, E.-Liblar, Haus Buschfeld in einem Teilbereich vereinfacht zu ändern (s. Anlageplan). Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld wird gern. §§ 13, 2, 4 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) sowie i. V. mit §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung beschlossen. P:lsz\VORLAGENIV61 000 15-320.doc - 2 - Begründung: Zu. I. • Der vorgeschlagene Standort des Herrn Lischinski liegt in mitten einer Grünfläche, die im Bebauungsplan 112 B als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) festgesetzt ist. Mit der Festsetzung bzw. der Realisierung eines Parkplatzes am vorgeschlagenen Standort wird diese Fläche zerschnitten und die Funktion als Biotop erheblich beeinträchtigt. Außerdem wird eine wesentlich längere Zuwegung erforderlich, die eine größere Flächenversiegelung und somit auch Mehrkosten verursacht. Darüber hinaus liegt der vorgeschlagene Ein- und Ausfahrtbereich zu diesem Standort naher am Kreisverkehr auf der K 44 als der geplante Parkplatz. Eine Zu- und Abfahrt auf den Parkplatz, die noch näher am Kreisverkehr als die bisher geplante Ein- und Ausfahrt liegt, findet aus Verkehrssicherheitsgründen weder beim Straßenbaulastträger (Rhein-ErftKreis) noch beim Verkehrsdezernat des Regierungspräsidenten Köln Zustimmung. Zu. II. Die vereinfachte Änderung umfasst eine Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes (BP) Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld. Mit der Änderung des BP soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von öffentlichen Stellplätzen im Bereich des im Bebauungsplan festgesetzten Kreisverkehres auf der Gemeindeverbindungsstraße geschaffen werden. Im Rahmen des .Mediatlonsverfahrens" für das Neubaugebiet Willy-Brandt-Straße wurde der Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin hat der Rat beschlossen, als ersten Schritt zur Realisierung des Parkplatzes, die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. • Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 112B setzt für das Plangebiet "Öffentliche Verkehrsfläche" und "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) fest. Die Planänderung setzt nunmehr überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen in einer Gesamtfläche von 700 qrn fest. Die Fläche der Stellplätze einschließlich des Rangierbereiches ist als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Entlang der südlichen Plangebiets- bzw. Parkplatzgrenze ist zur Abschirmung gegenüber der benachbarten Wohnbebauung ein 2,00 m breiter Gehölzstreifen geplant. Entlang der K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) ist als Blendschutz zwischen dem Parkplatz und der Gemeindeverbindungsstraße eine. Anpflanzungsfläche zur Anpflanzung eines heckenartigen Gehölzstreifens festgesetzt. Die festgesetzte "Öffentliche Verkehrsfläche" entspricht der im rechtskräftigen BP festgesetzten Verkehrsfläche und dient der planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges am Kreisverkehr. Zur Auflockerung und räumlichen Begrenzung des Parkplatzes sind entlang der Gemeindeverbindungsstraße drei Bäume festgesetzt. Den während der Beteiligungsfrist der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde entsprochen oder sie wurden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen P;\SZIVORLAGENIV61 000 15-320.DOC - 3 - ausgeräumt. Die in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen wurden, soweit möglich,berücksichtigt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 112 B werden durch die Planänderung nicht berührt. Anlagen • • P:\SZlVORLAGEN\V61 000 15-320.DOC Bisherige Festsetzungen 1. Vereinfachte Änderung Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld .. • •· ..·· ·· • .:.~ .••• ° 0 .~ •••• :::.1G 0 ..:.:~·· .:.:.:.:.:.:.:.:.:.:.:.:.: ... .... . . ... . .. .. :..: .:..:.:.:..:.. :..:.. :":':":':':' · ..eo .......... .. ... .... ..·····~·~·li··· .. .. .. . .. .. . .. .. "•••••••••• Legende: Verkehrsfläche •• • •• • •• • (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Öffentliche Verkehrsfläche GrOnfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 SauGS) I~ ~I Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 SauGS) Neue Festsetzungen 1. Vereinfachte Änderung Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld .. • .. ~: .: . ~ ' • Legende: UmgJl;lnzung von Flächen zum Anpflanzen von Baumen, Sträuchern und sonstigen Bepftanzungen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchs1abc a) und Abs. 6 BauBG) Vcr1<ehrufl4che (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 00000000 o • • o GehölzstreUen 00000000 Offentliche Verkehrsftaehe • Verkehrsfläche besonderer Zweckbcst.:OffentJ. Parldlache Anpflanzung von Bäumen, Sbtuchem und sonstigen Bepflanzungcn (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) o Baum Sonstige Festsetzungen § 9 Abs. 4 BauGB (0. § 1 Ab e. 4 BauNVO) I· · . · . · Abgrenzung Nutzung unterschiedlicher Grenze des räumt. Gettungsbereiches der Planänderung 1. Vereinfachte Änderung Sebauungsplan Nr.112 S, Erftstadt-Liblar, Suschfeld Textliche Festsetzungen: 1. Festsetzungen nach § 9 (1) Nr.25a BauGB und § 86 (1) Nr.4 BauO NRW (Bepflanzung und Gestaltung von Freiflächen) 1.1 Befestigung der öffentlichen Parkfläche Die öffentliche Parkfläche ist ausschließlich mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster. Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegettem Untergrund zu befestigen. 1.2 Baumpflanzung Auf den zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind laubbäume (Fraxinus omus oder Prunus avium, in der Qualität: 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20-24 em) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 1.3 Gehölzstreifen (G1) Auf der als Gehölzstreifen (G1) bezeichneten. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB zeichnerisch festgesetzten "Fläche für Anpflanzungen" sind ausschließlich heimische Sträucher ( Pflanzliste siehe Ökologischer Fachbeitrag) mit der Pflanzgröße "Strauch tx verpflanzt. ab 70 em" in einem Pflanzabstand von 0,75 x 0,75 m zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhatten. 1.4 Gehölzstreifen (G2) Auf der als Gehölzstreifen (G2) bezeichneten, gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB zeichnerisch festgesetzten "Fläche für Anpflanzungen" ist eine Hainbuchen-Schnitthecke (Carpinus betulus) zu pflanzen , zu pflegen und dauerhafl zu erhatten. 2. Festsetzung 2.1 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gern. §9 Abs.1 Nr.20 BauGB) Die Bilanzierung im Bereich Biotop- und Artenschutz ergab einen Kompensationsbedarfvon 312 qm in Wertstufe 5, der nur außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden kann. Zur Kompensation des Eingriffs wird eine Teilfläche von 312 qm aus der sUdöstlich des Eingriffsbereichs liegenden Ökokontofläche (lrn Vorfeld von Eingriffen bereits umgesetzte, externe Ausgleichsmaßnahme) "OrtsrandeingrUnung Niederberg" (Gem. Niederberg, Flur 7, Flurstock 82) abgebucht. • nach § 9 (1) Nr.20 BauGB (Ausgleichsmaßnahme) Die sonstigen textlichen bleiben unverändert. Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 112 B Kennzeichnung: Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind. (§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB) Im Plangebiet sind humose Böden vorhanden. Bei einer Bebauung bzw. einer Befestigung der Stell- platzanlage sind daher bauliche Maßnahmen, insbesondere im GrUndungsbereich erfolderlich; hier sind die Bauvorschrlften der DIN 1054" Zulässige Belastung des Baugrundes" und die DIN 18196" Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation fOr bautechnische Zwecke" und die DIN 18196" Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Hinweise: Das Plangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13. 07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes fOr die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone III B wird darauf hingewiesen, dass der Einbau von Recyclingbaustoffen ( z.B. als Untergrund- oder Wegebefestigung) einer Genehmigung der "Unteren Wasserbehörde" bedarf. 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Buschfeld Nr. 112 B, E. - Liblar, Entwurfserläuterung Mit der 1. Vereinfachten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 112 B, E. Liblar, Buschfeld soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von öffentli· ehen Stellplätzen im Bereich des im Bebauungsplangebietes festgesetzten Kreisverkehrs auf der Gemeindeverbindungsstraße geschaffen werden. • Im Rahmen des "Mediationsverfahren" für das Neubaugebiet Willy-Brandt-5traße wurde der Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin hat der Rat beschlossen als ersten Schritt zur Realisierung des Parkplatzes, die entsprechenden planunqsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 112 B setzt für das Plangebiet .Öffentliche Verkehrsfläche" und "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (Ausgleichsfläche gem. § 1a BauGB) fest. Die Planänderung setzt nunmehr überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen in einer Gesamtfläche von 700 qm fest. Die Fläche der Stellplätze einschließlich des Rangierbereiches ist als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Entlang der südlichen Plangebiets- bzw. Parkplatzgrenze ist zur Abschirmung gegenüber der benachbarten Wohnbebauung ein 2,00 m breiter Gehölzstreifen geplant. Entlang der K 44 (Gemeindeverbindungsstraße) ist als Blendschutz zwischen dem Parkplatz und der Gemeindeverbindungsstraße eine Anpflanzungsfläche zur Anpflanzung eines heckenartigen Gehölzstreifens festgesetzt. Die festgesetzte "Öffentliche Verkehrsfläche" entspricht der im rechtskräftigen BP festgesetzten Verkehrsfläche und dient der planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges am Kreisverkehr. Zur Auflockerung und räumlichen Begrenzung des Parkplatzes sind entlang der Gemeindeverbindungsstraße drei Bäume festgesetzt. • Die Bewertung der Eingriffserheblichkeit ökologischen Fachbeitrag zu entnehmen. und des Ausgleichsbedarfs ist dem beiliegenden Flächenbilanz: Bestand Öffentliche Verkehrsflache 248qm Ausgleichsflache (gem. § 1a BauGB) 452 qm Planung (1. Vereinf. Änd.) 54qm Verkehrsflache bes. Zweckbest.: Öffentliche Parkflache 446 qm .GehÖlzslreifen" (G1 und G2) 200 qm Plangebiet 700qm 700qm ÖKOLOGISCHER FACHBEITRAG ZUR VEREINFACHTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR.112B, ERFTSTADT -LIBLAR, BUSCHFELD Inhalt 1. 2. 3. 4. • Projektbeschreibung Rechtsgrundlagen Eingriffsbeurteilung und Kompensationsbedarf Ausgleichsmaßnahmen 1. Projektbeschreibung Geplant ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.112B, ErflstadtLiblar, Buschfeld gem. § 13 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung von 12 zusätzlichen Stellplätzen ink/. Zuwegung. Im Rahmen des Mediationsverfahrens für das Neubaugebiet Willy-Brand-Straße wurde Bedarf für einen zusätzlichen öffentlichen Parkplatz ermittelt. Daraufhin beschloss der Stadtrat der Stadt Erflstadt als ersten Schritt zur Realisierung des Parkplatzes, die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans zu schaffen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.112B setzt für das Plangebiet .Öffentliche Verkehrsfläche" und .Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" fest. • Die Planänderung setzt überwiegend auf der als Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche einen öffentlichen Parkplatz mit 12 Stellplätzen fest. Entlang des südlich angrenzenden und bebauten Grundstückes ist ein 2,00 m breiter Grünstreifen vorgesehen. Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Liblar, Buschfeld 2 • 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) • Die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen gehört zur Aufgabe und zu den Grundsätzen der Bauleitplanung. § 21 (1) BNatSchG bestimmt, dass bei im Zusammenhang mit Bauleitplänen zu erwartenden Eingriffen grundsätzlich die Regelungen des SauGB zur Anwendung kommen. Grundvorschriften für die Bauleitplanung sind § 1a SauGS sowie hinsichtlich der Darstellungsund Festse!2:ungsmöglichkeiten § 9 (1a) BauGB. Für die Bauleitplanung ebenfalls wichtig sind die Vorschriften über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen und die Durchführunq der Maßnahmen zum Ausgleich in § 135a bis § 135c BauGB. § 1 (5) BauGB bestimmt, dass zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie der Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen zählen. Die Belange des Umweltschutzes werden in § 1 (6) Nr.7 BauGB benannt. Darüber hinaus wird in § 1a (2) BauGB zum schonenden und sparsamen Umgang mit Grund und Boden aufgefordert, wonach die Bodenversiegefungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Liblar, Buschfeld 3 Von zentraler Bedeutung ist die im § 1 (7) BauGB angesprochene Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne. Hier wird entschieden, welches Gewicht den zuvor aufgezählten Umweltbelangen gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen beigemessen wird. In die Abwägung nach § 1 (7) BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft einzustellen. Soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren, ist ein Ausgleich nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich. • • Die Grundsätze der Eingriffsregelung - Vermeidung und Ausgleich - sind im Rahmen der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu behandeln für - Bebauungspläne, - Vorhaben- und Erschließungspläne, - Ergänzungssatzungen (nach §34 Abs.4 Nr.3 BauGB), - Flächennutzungspläne. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden auf Grundlage der §§ 5 und 9 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellt bzw. im Bebauungsplan, im Vorhaben- und Erschließungsplan oder einer Ergänzungssatzung festgesetzt. Neben den möglichen Festsetzungen von Maßnahmen auf den späteren Grundstücken können auch sogenannte 'Sammelausgleichsmaßnahmen' im sonstigen Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplanes oder an einer anderen Stelle als am Ort des Eingriffs, in einem anderen Bebauungsplan (§9 Abs. 1a BauGB) oder über einen Städtebaulichen Vertrag (§11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) erfolgen. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB erlaubt ausdrücklich den Ausgleich an anderer Stelle. Damit umfasst der Ausgleich im Sinne des BauGB sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen im Sinne der Landesgesetze (§ 200a BauGB). Die Ausgleichsmaßnahmen können den zukünftigen Grundstücken ganz oder teilweise zugeordnet werden. § 135a Abs. 2 Satz 2 BauGB ermöglicht außerdem eine zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich. Demnach können Maßnahmen zum Ausgleich bereits vor der Zuordnung durchgeführt werden . Im Planungsfall liegt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 SauGB vor, bei dem entsprechend §13 (3) BauGS keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 (4) SauGB und auch kein Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB zu erstellen ist. Ökologischer Fachbenrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Liblar, Buschfeld 4 3. Eingriffsbeurteilung und Kompensationsbedarf Durch die Vereinfachte Änderungdes Bebauungsplans Nr.112B werden Eingriffe in Natur und landschaft vorbereitet, die durch eine Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, und somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG bzw. § 4 Abs.1 landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft darstellen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist nach §1 (7) BauGB in die Abwägung einzustellen. Im Folgenden werden die Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich Biotop- und Artenschutz beschrieben um über Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden. • Der Eingriffsbereich der Vereinfachten Änderung Nr.112B setzt .Fläche für Maßnahmen zu Entwicklung von Natur und Landschaft" fest. Diese Ausgleichsfläche dient dem Ausgleich der Eingriffe durch den BP-Nr.112B und ist im Jahr 2000 angepflanzt worden. Durch die Planung der Parkfläche geht eine Teilfläche von 446 qm dieser bestehenden Ausgleichsfläche verloren, die zudem versiegelt wird. Das Ausmaß der Versiegelung kann durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien vermindert werden. Zur Verminderung wird eine Befestigung mit Rasengittersteinen inkl. einem in die Zuwegung integrierten Gehweg mit Ökopflaster geplant. Außerdem werden im Bereich der öffentlichen Parkfläche Straßenbäume mit entsprechenden PfIanzbeeten geplant. Aufgrund der Bauarbeiten ist zudem mit einem Teilverlust der Anpflanzungen auf der im BP Nr.112B festgesetzten .Fläche für Maßnahmen zu Entwicklung von Natur und landschaft", auf der keine Parkflächen geplant sind, zu rechnen. Diese Flächen sind entsprechend wieder neu anzupflanzen. • Die Quantifizierung des Eingriffs erfolgt nach dem allgemein anerkannten Bewertungsverfahren nach ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986 (herausgegeben vom Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NordrheinWestfalen) und dient der Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Aufwertung ökologisch geringwertiger Flächen. Dabei kann der Eingriff kompensiert werden mit der Neuanlage eines mittel- bis langfristig hochwertigen und landschaftstypischen Biotops auf einer bisher geringwertigen Fläche (also z.B. der Anlage einer Gehölzfläche auf bisher der intensiven landwirtschaft vorbehaltenen Flächen). Aus ökologischen Gründen sind als Ausgleichsmaßnahmen in erster Linie nur solche Biotoptypen anzustreben, die nach ca. einer Generation (25-30 Jahre) einen mittleren Funktionserfüllungsgrad von 5 erreichen und sich langfristig zu einem Biotop mit hohem bis sehr hohem Funktionserfüllungsgrad (7-10) entwickeln werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Eingriff durch geringwertige Biotope zu kompensieren, etwa durch die Anlage junger Sukzessions- oder extensiver Grünlandflächen mit der ökologischen Wertigkeit 3, wobei dann entsprechend größere Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Beeinträchtigungsfaktor Ökologischer wird nach folgender Abstufung ~estgelegt: Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Liblar, Buschfeld 5 vollständige Zerstörung des Bereiches erhebliche Beeinträchtigung des Bereiches mittlere Beeinträchtigung des Bereiches geringe Beeinträchtigung des Bereiches keine Beeinträchtigung des Bereiches Faktor 1,00 Faktor 0,00 Die Flächen, die durch den Eingriff vollständig versiegelt werden, sowie Flächen, auf denen ein vollständiger Strukturverlust stattfindet, gehen in die Kompensationsermittlung mit dem Faktor 1,0 ein. Im Plangebiet werden die neuversiegelten Flächen durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien nur teilversiegelt und es werden Straßenbäume mit entsprechenden Pflanzbeeten festgesetzt, so dass ein Beeinträchtigungsfaktor von 0,7 anzurechen ist. • Die Kompensationsfläche "Beeinträchtigte wird folgendermaßen errechnet: Fläche" x "Beeinträchtigungsfaktor = "Kompensationsfläche" für diese Fläche" Die resultierende Flächenkompensation ergibt sich aus: "jetzige Wertstufe" x "Größe der Kompensationsfläche" "künftige Wertstufe" Die Summe der so ermittelten Teilkompensationen ergibt die Gesamtkompensation. • Im Planungsfall entsteht Kompensationsbedarf infolge des vollständigen Verlusts einer Ausgleichsfläche und durch Neuversiegelung. Die Eingriffe infolge von Versiegelungen durch den Ausbau der öffentlichen Parkfläche können durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien vermindert werden. Die Ausgleichsfläche Wertstufe 5 bewertet. wird nach dem ADAM/NOHLNALENTIN-Verfahren mit Folgender Eingriff findet statt: in am I Beeinträchtounastaktor Vereinfachte Anderun!l BP-Nr.112B I lJberolanUnQ der AUS{lleichsftäche I 4481 0,7 ln qrn 312 Summe EinQriff: Es ergibt sich ein Ausgleichsbedarf je nach Wertstufe der Ausgleichsmaßnahme von: ~ompensation ftlr ... ...in Biotopwertstufe 3 On ...in Biotopwertstufe 4 On ...in Biotopwertstufe 5 On qm) ~m) ~m) Uberplam.mg der ~usgleichs"äche Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten 520 39C Änderung des Bebauungsplans 312 Nr.112B, Ublar, Buschfeld 6 Der Kompensationsbedarf für die Eingriffe durch die Planung beträgt 312 gm bei einer Ausgleichsmaßnahme in Wertstufe 5 bzw. 520 gm in Wertstufe 3. 4. Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Plangebiets kann der Eingriff durch Verrneidunqs- LInd Verminderungsmaßnahmen minimiert werden. Folgende Maßnahmen sind im Plan festzusetzen: • • V1 Befestigung der öffentlichen Parkf/äche Die öffentliche Parkfläche darf nicht asphaltiert oder betoniert werden, sondern ist mit Hilfe von wasserdurchlässigen Materialien wie breitfugigem Pflaster, Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem Untergrund zu befestigen . V2 Straßenbäume Auf den zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind Laubbäume (Fraxinus ornus oder Prunus avium, in der Qualität: 4 x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 20-24 cm) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. V3 Gehö/zstreifen Auf den gem. § 9 (1) Nr.25a BauGB zeichnerisch festgesetzten insg. 200 qm großen .Flächen für Anpflanzungen' sind ausschließlich heimische Gehölze zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Auf der als G2 bezeichneten Fläche ist eine Hainbuchen-Schnitthecke (Carpinus betulus) zu pflanzen. Auf der als G1 bezeichneten Fläche sind heimische Sträucher mit einer Pflanzgröße "Strauch 1 x verpflanzt, ab 70 em" in einem Pflanzabstand von 0,75 x 0,75 m zu setzen. Die folgende Liste gibt eine Artenauswahl heimischer Arten: Comus mas Comus sanguinea Cory/us avef/ana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ugustrum vulgare Lonicera xy/osteum Prunus spinosa Rhamnus frangula Rosa canina . Rubus fruticosus Sambucus nigra Salix caprea Salix purpurea Salix friandra Salix viminalis Viburnum lantana Kornelkirsche Roter Hartriegel Haselnuß Weißdorn PfaffenhUtchen Uguster Heckenkirsche Schlehe Faulbaum Hundsrose Brombeere Schwarzer Holunder Salweide Purpurweide Mandelweide Korbweide Gewöhnlicher Schneeball Ökologischer Fachbeitrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Ublar, Buschfeld 7 Zum Ausgleich der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind innerhalb und außerhalb des Plangebietsfolgende Maßnahmedurchzuführen: A 1 Erstaufforstung Ortsrandeingrtinung Niederberg Die Bilanzierung im Bereich Biotop- und Artenschutz ergab einen Kompensationsbedarf von 312 qm in Wertstufe 5, der nur außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden kann. Zur Kompensationdes Eingriffs wird eine Teilfläche von 312 qm aus der Ökokontoflächeder Stadt Erftstadt (im Vorfeld von Eingriffen bereits umgesetzte, externe Ausgleichsmaßnahme) .Ortsrandeinqrünunq Niederberq" (Gem. Niederberg, Flur 7, Flurstück 82) abgebucht. • Die durch die Vereinfachte Änderung des BP-Nr.112B in Erftstadt-Ublar vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Zuordnung einer bereits umgesetzten Ökokontofläche in der Größe von 312 qm ausgeglichen . • Ökologischer Fachbettrag zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.112B, Liblar, Buschfeld --. Dieter Lischinski Willy-Brandt-Str. 5OJ74 Erftstadt 30.\0.2005 18I Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt z. Hd. Herrn Wirtz • Bürgerversammlung Str. (81 vom 19.10.2005 wegen dem Bau eines Parkplatzes in der Willy-Brandt- Sehr geehrter Herr Wirtz, aufgrund der in der oben genannten Bürgerversammlung dem optimalen Standort fur einen Parkplatz beschäftigt. • habe ich mich mit der Frage nach Bereits in der Bürgerversammlung wurde angeregt, den Parkplatz anstelle der vorgeschlagenen Stelle (2. Kreisverkehr, links neben der Einmündung in die Willy-Brandt-Str.) in der Mitte zwischen den beiden Kreisverkehren zu platzieren. Die Umsetzung würde nach Ihren Worten aber daran scheitern, weil die Zuwegung zu diesem Parkplatzstandort von der Kreisverbindungsstrasse abgehen würde - und von Seiten der zuständigen Behörde hierfür keine Zustimmung zu erwarten ist. In Kenntnis der Parkplatzsituation - die ich als Anwohner permanent erleben darf - stelle ich folgenden Antrag (der auch die von Ihnen vorgebrachten Bedenken berücksichtigt): • Ich beantrage, den Parkplatz zwischen den beiden in die Willy-Brandt-Str. Kreisverkehren zu bauen. führenden oDie Zuwegung zu dem Parkplatz kann in der Einmündung zur Willy-Brandt-Str. (2. Kreisel) auf der rechten Seite erfolgen, wobei entlang der Zuwegung (I -spurig) bereits Parkmöglichkeiten vorgesehen werden könnten. Für eine Zuwegung aus der WillyBrandt-Str. benötigen Sie ja keine Zustimmung seitens des Kreises. • Die Parkmöglichkeiten entlang der Zuwegung würden wahrscheinlich hauptsächlich von den Anwohnern genutzt, die zurzeit in dem Bereich der 2. Einmündung auf der Strasse oder sonstigen für das Parken nicht zugelassenen Flächen parken. o Der Parkplatz könnte in der Weise angelegt werden, dass die zur Strasse hin bereits vorhandene Bepflanzung weitgehend erhalten bleiben kann. o Von dem Parkplatz kann dann ein Fußweg in Richtung Spielplatz angelegt werden. Damit ist die Lage des Parkplatzes für die Anwohner der Häuser Willy-Brandt-Str. 120 und 122 interessant - und letztlich auch für die Anwohner in dem unteren Teil der Willy-Brandt-Str, Einen entscheidenden Vorteil meines Vorschlages sehe ich darin, dass der von mir vorgeschlagene Standort des Parkplatzes diesen fur einen größeren Kreis von Anwohnern attraktiv macht (in diesem Zusammenhang sollte dann noch über die Anzahl der Parklätze (entlang der Zuwegung und auf dem eigentlichen Parkplatz) entschieden werden). Mit freundliehen ~ • • ßj/~~----- .' NIEDERSCHRIFT zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 19.10.2005 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 20.40 Uhr Darlegung und Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 2. Nr. 112 B, E.-Liblar, Buschfeld Ort der Veranstaltung Großer Sitzungssaal Rathaus E.-Liblar, Holzdamm 10 3. Veranstalter Stadt Erftstadt, vertreten durch Stadtbaudirektor Wirtz VA Meyer, Schriftführerin Veranstaltu ngsteil nehmer/innen: Ca. 10 Bürger/innen sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen Veranstaltungsablauf Herr Stadtbaudirektor Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im Anschluss daran erläutert Herr Wirtz anhand von Overheadfolien die vorgesehene vereinfachte Änderung. Nach den Erläuterungen äußern. haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich' zu Ein Bürger stellt die Frage, ob der Lärmschutzwall in nördlicher Richtung weitergebaut wird. Herr Wirtz erklärt, dass der Verwaltung nichts bekannt sei, er aber diese Frage im Hause abklären wird. Auch in der Politik ist niemandem ein solches Anliegen bekannt. Ein weiterer Bürger regt an, man könne auch vielleicht statt 10 Parkplätze 12 oder 13 vorsehen. Frau Moron weist darauf hin, dass die Situation am Kreisverkehr zu beachten ist und die Fahrbahnverengung auf die andere Straßenseite verlegt wird. P:\sz\SZ1I611Niederschrift BOrgerversammlung 19.10.2005.doc -2 - Herr Wirtz teilt mit, dass auch eine Ortsbegehung bzgl. der Einfahrt mit Herrn Böcking noch stattfinden wird, um die letzten evtl. Gefahrenpunkte abzuwägen. Von der CDU-Fraktion wird folgende Frage gestellt: Ist das Gebiet städtisch? Sind auch die angrenzenden Eigentümer eingeladen worden? Wie hoch sind die Kosten und müssen die Anwohner etwas bezahlen? Warum können die Parkplätze nicht zwischen die beiden Kreisverkehre gelegt werden? Herr Wirtz teilt mit, dass die Fläche der Stadt gehört, die Kosten trägt auch die Stadt. Die Gelder sind schon im Haushalt eingestellt. Die Eigentümer sind persönlich angeschrieben worden, aber heute Abend wohl leider nicht anwesend. Die Parkplätze zwischen die Kreisverkehre zu legen, wird vom Rhein-Erft-Kreis nicht genehmigt, da eine nochmalige Zufahrt der Kreisstraße entstehen würde. Eine weitere Anregung wäre, dass der erste Baum auf dem Parkplatz zwischen die Parkflächen 3 und 4 versetzt wird, und zwar evtl. als hochstämmiger Baum, weil sonst die Sicht bei der Ein- bzw. Ausfahrt behindert würde. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Stadtbaudirektor Wirtz den Anwesenden für ihre Beiträge und erklärt den Bürgern, dass aus dieser Informationsveranstaltung als Ergebnis sich für die Verwaltung herausgestellt hat, dass die Bürger eine vereinfachte Änderung befürworten und im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung die Vorlage schon zur Beratung vorgelegt werden kann. ~ (Meyer) Schriftführerin P:\sZISZ 1I61INiederschrift BOrgerversammlung 19.10.2005.doc • 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Stellungnahmen der Behörden Nr. Träger öffentlicher • Nr. 112B, E.-Liblar, Buschfeld und Träger öffentlicher Belange Anregung, Bedenken, Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Hinweis Stellungnahme der Verwaltung Gasversorgung Rhein·Erft Max·Planck·Slraße 11, 50354 Harth keine Anregungen. Bedenken oder Hinweise Deutsche Telekom AG, T-Com Postfach 101042.50450 KOln keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise Staatliches Umweltamt Köl n Postfach 13 02 44, 50496 Köln keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise Bezirksregierung Köln Dezernat 53, 50606 Köln • Die Bezirksregierung hat Bedenken gegen die Oberpienung des die Kreisstraße begleitenden Radweges. Die Bedenken bezOglieh des Radweges sind nicht zutreffend. Der Radweg an der K 44 bzw. am Kreisverkehr sowie der westlich in das Baugebiet Willy·Brandt-Straße IOhrende Bargersteig werden nicht überplant. Die vorhandene Rad· und FußwegefOhrung im Bereich des Kreisverkehres bleibt unverandert. In der Plananderung ist der Radweg weiterhin als .Öffentliche Verkehrsfläche" lestgesetzt . • Die Ein- und Auslahrt zum o.g. Parkplatz liegt im unrnittelbaren Zufahrtsbereich des Kreisverkehres und beinhattet in der EinmOndung ein höheres Unlallgelahrenpotential fOr die Verkehrsteilnehmer. • Das Bedenken hinsichtlich der Ein- und Auslahrt im unmittelbaren Zulahrtsbereich des Kreisverkehres wurde in einem Gespräch mtt der Vertreterin der Bezirksregierung ausgeraumt. GegenOber der geplanten Ein· und Auslahrt des Parkplatzes ist zur Verkehrsberuhigung eine kleine Verkehrsinsel angelegt. Um die Unlallgelahr zu minimieren, soll die vorhandene Verkehrsinsel beseitigt und aul der Straßenseite des geplanten Parkplatzes in Richtung Wohngebiet neu angelegt werden. Mit dieser Maßnahme und der dadurch entstehenden Straßeaverengung soll der aus dem Wohngebiet kommende und der aul der Fahr· bahnseite des Parkplatzes fließende Verkehr abgebremst werden. . • • RWE Power Aktiengesellschaft Zentrale, 50416 Köln Da die Bodenkarte des Landes Nordrhein - Westfalen, Blatt L 5106- im gesamten Plangebiet Böden aufweist, die humoses Bodenmaterial enthalten, regt die RWE Power AG an, das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Flache zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Der Anregung der RWE Power AG wurde euren Aufnahme einer entsprechenden textlichen Festsetzung entsprochen. Rhein-ErfI-Kreis Der Landrat, -61-, 50124 Bergheim • Der Rhein-Erft-Kreis weist darauf hin, dass die Planänderung im Wasserschutzgebiet derWasserg9'Ninnungsan-lage Dinmerzheim liegt und deshalb der Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. Untergrunds- oder Wegebefestigung) von der Unteren AbfalIbehorde des Rhein-Erft-Kreises zu genehmigen sind. • Den Hinweisen bezüglich der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Dirmerzheim sowie hinsichtlich des Einbaues von Recyclingmaterial wurde durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. • Der Rhein-Erft-Kreis hat als Straßenbaulasttrager der K 44 wegen der Unbestimmtheit der Planunterlagen Bedenken gegen die Plananderung. Aus diesem Grund wird angeregt, eine neue Vermessung durchzufOhren und auf Grundlage dieser Venmessung und in Abstimmung mlt dem Rhein-Erft-Kreis die Planung zu entwickeln. Oie nunmehr vorliegende und zu beschließende Plananderung baut auf der aktuellen Flurkarte auf und ist mn dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt, sodass die Bedenken des Rhein-Erft-Kreises ausgeräumt sind. . IJ er::: CN • Ihr Erdgas. w Z GasverSOfiU~spseUsthaft mbH Rhein·Ertt· Postfach 12 22 • w 7= t"', - Stadt Erftstadt Der BOrgermeister Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 2565 50359 Erftstadt 22337909-74 02233 790938-020 @ michaeLkordt@gvg,de 2, September 2005 Bebauungsplan Nr. 112 B, Erftstadt-Liblar, Buschfeld, Ihr SChreiben vom"03:&8:2005 - Z 61 21-20/112 B 1. Änderung; Sehr geehrte Frau Meyer, , , -' Bezug nehmend auf Ihr o. g, Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen, Freundliche GrOße GVG Rhein-Erft , , 'ce Anlage: Übersichtsplan M 1 :5000 \. ....J V) VJ \ ' ; 1IIIi!!ll!W~l!::. ". , liiiiii~qjjliip!ji:· Ga. . [ . ~E-MOil: : 8 .5' svc?Orgl.lngsgcsellschalt mbH Rhein·Erll Mo~·r.lanck-Stroße II . 50354 Hünh Tol.,'02233 7909-0 fo~:02233 790938·000 info@gvg.do . www.gvg.de Bonkverbindung: Kreissporkesse Köln 502 99 . Konto Nr. 387 68 Handelsregistcr: AG Köln HRB 43268 Steuer.Nr.224/5716/0258 USt·ldcnl-Nr. DE 123494611 atz 370 VOf1itzender des Aufsichtsrotes: Dipl.lng. Helmut Houmann Geschtiltsführung: Dlpl.-Klm., Dipl.-Finanzwin Christian Mella Dipl..lng., Dipl..Win .. !ng. Fronk Röttger Partner der cEWRheinEnergie ..,' .. ~.. ~ - - -- - - ------ --~ .. " .. ':" :,', n. .~"'~~~~=~ " ==='~""'~I " n I '" I i i ! ,, ! I ., .... l!! .0 :J of- n - •.. "1' 11:-.' " " - - - - ~ - -ComDeutsche Telekom AG, "l-Com POSlI.eh 10 10 42. 50450 Köln --Stadt Erftstadt Planungsamt Postfach 2565 Erftstadt 50359 IhreReferenzen 61 2 1 - 2 0 I 112 B UnserZeichenP'I'T 22 Köln, PPB L OlHchwahl02211 57 5-18130 • Oalum30. Aug. 2005 ~ Betriffli. vereinfachte Änderung E.-Liblar,Buschfeld hier: Stellungnahme Sehr geehrte ,•e Nr. 112 · ·~• · ~ · • c;Jf Mit freundlichen ee i. Hausanschrift Postanschrift Telekontakte Aufsichtsrat Vorstand Handelsregister A. JohanrL Stärk lli:: .. cisc 8atCiisciiOlz ZOI" Grüßen Deutsche Telekom AG T-Com, Technische lnfrastruktur Niederlassung west, Kan-Lanqe-Straße 29. 44791 Bochum Postfach 10 10 42, 50450 Köln, Besucheradresse: Innere Kanalstraße 9a. 50672 Köln Telefon .49 234 505·4110, Internet wwwr-com.dc Of. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender) Kai.l.}.'Ic Ricke (Vorsitzender), B, • Damen und Herren, gegen die o ,a Änderung des 3ebauungsplanes bestehen der Deutschen Telekom AG, T-Com keine Bedenken. ---0 .3 des Bebauungsplanes Dr. Karl-Gerhard Eick (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Heinz Klinkhammer, Rene Obennenn. Waller Raimer Amtsgerichi Bonn HRB 6794, Sitz der Gesellschaft Bann, USt·ldNr, OE 123475223 sei tens Staatliches Umweltamt Köln Sla811iches Umweltamt Hauptsteile BlumenthaIstraße K61n 33 50670 Köln Telefon Staalliches Umweltamt Stadtverwaltung -PlanungsamtPostfach 2565 Köln - Postfach 13 02 44 • 50496 Köln Fax Außen.telle Erftstadt (0221) 77 40 • 0 (0221) 77 40 - 288 Friedrich-Eberl-Allee 144 53113 Bonn Teleton (0228) 53 86 • 0 Fax (0228) 23 03 37 Internet 50359 Erftstadt E·Mail " Auskunft erteilt Telefon E-Mail Ihr Zeichen Mein Zeichen Datum www.stua-k.nrw.de posIsteIle @stua-l<.nrw.de Herr Martin 022117740-505 ./. 6121·20/112B 24-Bm-05-Bp 112 8-M" 21.09.2005 Bauleitplanung Bebauungsplan ~r. 1128 Ihr Schreiben vom 03.08.2005 Zu dem o.g. Bebauungsplan werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. ImAlI~/ _.;;.~~ (M~lin) Außerhalb der Dlcmstzcil: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-5trc!fcnwagcn (011', 22290'96 oder (0201)7144 B8(Nachrichten_ und BermluhafluDf1tralo EaHII) In KOln ab KOln-Hbl mit don U-Bal1nen 5 und 16 bta Haltestelle Reichonspctfgorphltz In Bonn ab Bonn·Hbf mit don U-Bahn"" 18, 53 und 68 bis Haltestello Ooutscho Telekom Bezirksregierung Köln Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10,50667 Kötn Auskunft erteilt: Frau Amold 50606 Köln Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt ~BM ' ~--r"05 I. \ 10 ,.. \- 20 I •• I ;~l' m~~-,; ..lSIIrH . Oer EdUIedl RUff-0lmeo,lor 7e i 81 65 • n~ 0 eou'!c,n'leiSICf Elngal"ig •.u'" 32 AO ~4 1 63 1E AUG.200 S , 51 50 , i I kerstin.amold@brk.ntw.de Zimmer: K 502 rJDurchwahl: (0221) 147 - 3667 Vlf,}.lefax: (0221) 147 - 2890 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben): 53.1.10.10 Datum: 15.8.2005 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 B",E.-Liblar, Buschfeld: .• Beteiligung der Behörden im Bauleitplanverfahren gern. § 4 (2) BauGB Ihr Schreiben vom 3.8.2005, Zeichen 6121-20/112 B Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die im Planausschnitt eingetragene Festsetzung von öffentlichen Parkflächen unmittelbar am vorhandenen Kreisverkehr werden erhebliche verkehrliche Bedenken erhoben. Der Änderung des Bebauungsplanes kann aus nachfolgend genannten Gründen von hieraus nicht zugestimmt werden: 1. Laut vorgelegter Parkplatzfläche kontinuierliche neuer Festsetzung wird in dem Quadranten der begleitende Radweg aufgehoben Radwegführung der zukünftigen und entfällt. Damit ist eine über die vorhandenen Radwege nicht mehr gege- ben. Die Erreichbarkeit der noch vorhandenen Radwege ist nicht ersichtlich. 2. Die Ein- bzw. Ausfahrt zum-o.q, Parkplatz liegt im unmittelbaren des Kreisverkehres Zufahrtsbereich und beinhaltet in der Einmündung ein erhöhtes Unfallgefah- renpotential für die Verkehrsteilnehmer. Mit freundlichen Grüßen »-«. Im Auftrag (Arnold) Sprechzeiten: persönlich: donnerstags von 8:30 .15:00 Uhr und nach Vereinbarung reteronlsch.mcnteäadonnerstags von 8:00·16:30 freitags von 8:00 • 15:00 Uhr Uhr, Telefon: E-Mail: (O221) 147-0 postslelle@bczreg·koeln.nrw.de Internet: ht1pJ/wwN.bczrog-koeln,nrw.de Zu erreichen OB bis Köln Hbr U-Bahn Linien 3,4,5,16,18.19 bis Appellhorplatz mit: Überweisungen an lK Köln: Deutsche Bundesbank, Filiale Köln BU 370 00000, Kontonummer 370015 WestLB, OOsseldorf BU 300 500 00, Kontonummor 965 60 20 RW~ RWE Power 50416 Kalo Stadt Erftstadt Postfach 2565 50359 Erftstadt .~ Köln, den 30.08.2005 1. Änderung ~------ des Bebauungsplanes 112B - Buschfeld Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5106 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. • Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. j Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische ZWecke" sowie die" Döstimi"lüngti:n der GCiU0iuin..ii",y Ut~ l.andes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen RWE Power Aktiengesellschaft Abt. Bergschäden-Markscheiderei RWE Power AkJiengesellschafl Stütlgenweg 2 50935 Köln T +49(0)221/480-0 F +49(0)221/480-13 I www.rwe.com Vorsitzender 51 des Aufsichtsrates: n.:IIIy;'; •.u:i> Vorstand: Jan Zilius (Vorsitzende,) Mal1hias Hartung 0', Geld läger Dr. Johannes Lambertz Antonius Von Erwin Winkel Silz de, ceseftschau: Essen und Köln Eingelragen beim Amtsgericht Essen HRB 17420 Amtsgericht Köln HRB1l7 gankverbtndunq: WesllB AG BlZ 300 500 00 Kto.-Nr. 152 561 IBAN: OE43 30050000 0000 152561 BIC (SWIFT-Code): WELADEDD USt-IdNI. DE 8112 23 345 51....",11215717/1032 06/09 RHEIN-ERFT-KREIS AMT 61 2005 15:59 FAX 02271832344 ~OOl Oe, Landrat Amt füT KTeisl'lanung und Rhein-Erft-Kreis· Naturschutz Der Landrat . 61 . 50124 Bergheim Stadt Erftstadt Oatum 06.09·2005 50359 Erftstadt Metn Zeichen 61·3-4'·°5·°3 Auskunft erteilt He'I'TWeber ZlmmerNr. 34 Telefon 0127183"4213 Änderung des Bebauungsplanes Beteiligung gern. § 13 i.V.m.§ 4 Ihr Schreiben vom 03-08.05 - 61 og.08.05 1. 112 B Fax (2f'Bai:iGB21-20/112 0227,8,-2344 B, hier eingegangen am Da die Bebauungsplanänderung im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Oirmerzheim liegt, weise ich darauf hin, dass für einen vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B.als Untergrund- oder Wegebefestigung) vor dem Einbau eine Genehmigung auf Einbau von RCL-Materialerforderlich ist, die rechtzeitig bei metner Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu beantragen ist. E-Mail Amt6,@rhein-ertt-kTeis.de Hausadresse Wil1y-6r;andt·Platz 1 50126 Bergheim retercn 02:2.71 83'0 Fax 02271 83-1:300 tntemet www.rhetn-erft-kreis.de info@rheil'l~!rft·kreis,de Pestadresse Gegen die Bebauungsplanänderung bestehen aus der Sicht als Straßenbaulastträger der K44 Bedenken. Die vorgesehenen Festsetzungen stimmen mit der Örtlichkeit nicht in allen Teilen überein. Daher ist zunächst auf der Grundlage einer aktuellen Vermessung eine Vorentwurfsplanung zu erstellen, die mit meinem Amt für Straßenbau und Verkehr abzustimmen und danach auf dieser Grundlage die BebauungSplanänderung zu entwickeln ist. 50114 Bergheim ÖffnungszC!iten Montag bis FT~ita9 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag '4:00 Uhr bis 18:00 uhr Samstag 08:00 Uhrbis 11:00 UhT (nut Service- und Zula5SungsrleTle im Kreishaus Bergheim) ean1tverbindung~n I~ Postbank Köln (eU 370 \00 so) Konto: 10 8so 505 Kreissparhsse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 Weber Öffent1. Verll:ehTsmittel zum Kreishaw: Ba.h1'l: BeTgheim und Zieverich Bushaltestellen: Am t(nüchelsdamm und KreishCl\JS· wettere In(05: www.revg.de oder 02234 ,806·0