Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
599/2008
Datum
Bauamt
03.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung vom
10. Dezember 2008 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005.
Begründung:
Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
77,76 € (Gebühr 2008 = 76,08 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
127,92 € (Gebühr 2008 = 125,40 € )
Abfallsack:
Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden.
Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
116,16 € ( Gebühr in 2008 = 106,68 € )
MGB 120 - 14-tägige Leerung
200,64 € ( Gebühr in 2008 = 187,80 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
369,72 € ( Gebühr in 2008 = 350,04 € )
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.715,64 € ( Gebühr in 2008 = 1.677,24 € )
3. Änderungssatzung
vom 10. Dezember 2008 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 in den derzeit gültigen Fassungen.
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
I des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007
(GV NRW S. 8), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom
21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2008
(GV NRW S. 460) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2008
folgende 3. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 und der Abfallsatzung
des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005
beschlossen:
Artikel I
§ 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n
a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter)
bei 60 l Rauminhalt (MGB 60)
- 14-tägige Leerung -
116,16 €
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
200,64 €
bei 240 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
369,72 €
1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung -
1.715,64 €
b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter)
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
77,76 €
bei 240 l Rauminhalt (MGB 240)
- 14-tägige Leerung -
127,92 €
Beschlußvorlage 599/2008
Seite 2
Artikel II
Diese 3. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1 der Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 3. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2008 zur Gebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember
2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern
von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 13. Dezember 2005 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 10. Dezember 2008
Bürgermeister
Beschlußvorlage 599/2008
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