Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
601/2008
Datum
Bauamt
03.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Hauptausschuss
27.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2009 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich
„Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich eine 50%-ige Kostendeckung. Damit werden die
seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofsund Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht
verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss
fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2009 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.