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Beschlussvorlage (Straßenwidmung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Straßenwidmung) Beschlussvorlage (Straßenwidmung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05/Ham. 15.07.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.08.2008 Rat 16.10.2008 TOP Ein Ja Nein 546/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Widmung der Straße "Zum roten Acker" in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes "Roter Acker II" Beschlussentwurf: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05.April 2005 (GV. NRW. S. 306) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Zum roten Acker Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Str.WG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Die oben aufgeführte Straße ist soweit hergestellt, dass sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt. Widmungsverfügung Widmung der Straße „Zum roten Acker“ in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes „Roter Acker II“ Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 16.10.2008 folgende Widmung beschlossen: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05.April 2005 (GV. NRW. S. 306) wird die nachfolgend aufgeführte Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Zum roten Acker Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss können Sie vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Inden, den 16. Oktober 2008 Der Bürgermeister Beschlußvorlage 546/2008 Seite 2