Daten
Kommune
Brühl
Größe
173 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
03/10 20 09
20.01.2014
24/2014
(239/87 ax)
Betreff
13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
13, Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 19.12.2013 ist in der Stadt Brühl zwingend ein Integrationsrat einzurichten.
Von daher war § 6 der Hauptsatzung neu zu fassen. Bisher bestand der Integrationsausschuss aus 16 Mitgliedern (8 Ratsmitglieder [CDU: 3, SPD: 2, GRÜNE, FDP und fw/bVb:
je 1], 7 gewählte ausländische Mitglieder und ein beratendes Mitglied der Fraktion „DIE
LINKE.“). Um die Zahl der Ratsmitglieder (8) und die Aufteilung der Sitze auf die Fraktionen beibehalten zu können, muss der neue Integrationsrat zumindest aus 17 Mitgliedern
bestehen, da nach neuem Gesetz die Zahl der gewählten Mitglieder die Zahl der Ratsmitglieder übersteigen muss, d.h., es müssten mindestens 9 ausländische Mitbürger im Integrationsrat vertreten sein. Dem trägt der Entwurf des neuen § 6 Rechnung.
Die Regelungen über die Bestimmung des Wahltages sowie über die Behandlung von
Anregungen und Stellungnahmen konnten entfallen, da dies im neugefassten § 27 der
Gemeindeordnung umfassend geregelt ist.
§ 11 war einerseits redaktionell an die Einrichtung eines Integrationsrates anzupassen;
andererseits wurden die Regelungen über den Verdienstausfall an die durch das Gesetz
zur Stärkung des Ehrenamts vom 13.September 2012 geänderten Bestimmungen der §§
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 24/2014
44 und 45 der Gemeindeordnung (Entschädigung und Freistellung der Ratsmitglieder)
anzupassen.
Anlage(n):
(1) 13.Satzung Änderung HS
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14