Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
173 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

öffnen download melden Dateigröße: 173 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/10 20 09 20.01.2014 24/2014 (239/87 ax) Betreff 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 13, Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brühl Erläuterungen: Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 19.12.2013 ist in der Stadt Brühl zwingend ein Integrationsrat einzurichten. Von daher war § 6 der Hauptsatzung neu zu fassen. Bisher bestand der Integrationsausschuss aus 16 Mitgliedern (8 Ratsmitglieder [CDU: 3, SPD: 2, GRÜNE, FDP und fw/bVb: je 1], 7 gewählte ausländische Mitglieder und ein beratendes Mitglied der Fraktion „DIE LINKE.“). Um die Zahl der Ratsmitglieder (8) und die Aufteilung der Sitze auf die Fraktionen beibehalten zu können, muss der neue Integrationsrat zumindest aus 17 Mitgliedern bestehen, da nach neuem Gesetz die Zahl der gewählten Mitglieder die Zahl der Ratsmitglieder übersteigen muss, d.h., es müssten mindestens 9 ausländische Mitbürger im Integrationsrat vertreten sein. Dem trägt der Entwurf des neuen § 6 Rechnung. Die Regelungen über die Bestimmung des Wahltages sowie über die Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen konnten entfallen, da dies im neugefassten § 27 der Gemeindeordnung umfassend geregelt ist. § 11 war einerseits redaktionell an die Einrichtung eines Integrationsrates anzupassen; andererseits wurden die Regelungen über den Verdienstausfall an die durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 13.September 2012 geänderten Bestimmungen der §§ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 24/2014 44 und 45 der Gemeindeordnung (Entschädigung und Freistellung der Ratsmitglieder) anzupassen. Anlage(n): (1) 13.Satzung Änderung HS Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14