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Beschlussvorlage (Antragsverfahren Reformpädagogische Modellschule / Landesverfahren Schulversuch Primus)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 246/2012 Erstellt am: 09.08.2012 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 04.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 11.09.2012 Rat X 25.09.2012 Betreff Antragsverfahren Reformpädagogische Modellschule / Landesverfahren Schulversuch Primus Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 246/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Errichtung einer Reformpädagogischen Modellschule gem. beigefügtem Eckpunktepapier PRIMUS für einen Start zum Schuljahr 2014/2015 durchzuführen und zu gegebener Zeit den Antrag auf Errichtung zu stellen. Erläuterungen Im Juni 2012 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung mit beiliegendem Eckpunktepapier PRIMUS die Rahmenbedingungen für die Errichtung der nach dem Schulkonsens vorgesehenen 15 Reformpädagogischen Modellschulen veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe zur Erstellung des Pädagogischen Konzeptes tagte am 15.08.2012 und wird erste Ergebnisse zeitnah vorstellen. Einigkeit besteht in der Arbeitsgruppe und der Schulverwaltung, dass ein Start für das Schuljahr 2014/2015 realistisch erscheint. Zum einen will die Arbeitsgruppe ein qualitativ hochwertiges und ausgereiftes Konzept entwickeln und zum anderen ließen sich einige Antragsvoraussetzungen im vorgegebenen Zeitplan kaum noch realisieren. Beispielsweise müssten noch zwei Elternbefragungen im Elementar- und im Primarbereich durchgeführt werden. Am 17.08.2012 fand bei der Bezirksregierung ein Besprechungstermin statt, bei dem noch offene Fragen, insbesondere für einen Start zum Schuljahr 2014/2015, geklärt werden konnten. Die Bezirksregierung erwartet für einen Start in dieser zweiten Runde einen dem für das Schuljahr 2013/2014 analogen Zeitplan. Außerdem teilt sie mit, dass in beiden Schuljahren jeweils etwa die Hälfte der vorgesehenen 15 Schulen starten sollen. Die Bezirksregierung teilt mit, dass für den Erfolg des Antrages die Qualität des Pädagogischen Konzepts den Ausschlag geben wird. Es ist daher geboten, der Erarbeitung des Pädagogischen Konzepts Vorrang einzuräumen und die nächsten Monate zur Erarbeitung der weiteren Rahmenbedingungen (z.B. die Vorbereitung der räumlichen und sachlichen Rahmenbedingungen) zu nutzen. Zur personellen und sächlichen Ausstattung der Schulen im Modellversuch hat die Bezirksregierung keinen über die Inhalte des Eckpunktepapiers hinausgehenden Kenntnisstand. Die Verwaltung wird den Rat und seine Gremien regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren.