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Beschlussvorlage (BPl. Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (BPl. Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 01.09.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.11.2008 Rat 10.12.2008 TOP Ein Ja Nein 559/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ wird insofern geändert, dass auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 435 die überbaubaren Flächen geringfügig erweitert werden. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Kindergarten Lamersdorf befindet sich im Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes. Hier soll ein Familienzentrum eingerichtet werden. Die Räumlichkeiten sollen über einen Anbau erweitert werden (s. Anlage). Dieser Anbau liegt außerhalb der überbaubaren Flächen; entsprechend sollen diese erweitert werden. Der Planentwurf kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.