Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
01.09.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
20.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
559/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ wird insofern geändert, dass auf dem
Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstück 435 die überbaubaren Flächen geringfügig
erweitert werden.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. §
13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Der Kindergarten Lamersdorf befindet sich im Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes. Hier soll
ein Familienzentrum eingerichtet werden. Die Räumlichkeiten sollen über einen Anbau erweitert
werden (s. Anlage). Dieser Anbau liegt außerhalb der überbaubaren Flächen; entsprechend sollen
diese erweitert werden.
Der Planentwurf kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.