Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
28.01.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
14.01.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
28.01.2009
TOP Ein Ja
Nein
5/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Maßnahmen zur Geschwindigkeitregulierung und Verkehrsberuhigung in der Geuenicher Straße
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Durchführung folgender Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung im Bereich des Kindergartens und der Grundschule:
1) Versuchsweise Montage von Bodenschwellen für den Zeitraum von 6 Monaten,
2) Aufbringung von Straßenmarkierungen,
3) Aufstellung von Halteverbotsschildern,
4) Aufstellung von Figuren von spielenden Kindern.
Begründung:
Die Leitung sowie der Elternrat des Kindergartens „Räuberhöhle“ hat auf die weiterhin bestehende
Gefährdung der Kinder im Bereich des Kindergartens und der Grundschule mit Schreiben vom
21.11.2008 hingewiesen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsregulierung und
Verkehrsberuhigung gefordert. Diesem Antrag hat sich die Schulkonferenz der
Gemeinschaftsgrundschule Inden mit Schreiben vom 19.12.2008 angeschlossen und zusätzlich eine
Reihe von weiteren Maßnahmen beantragt.
Die Situation im Bereich der Schule und des Kindergartens war Gegenstand einer am 06.11.2008
mit dem Straßenverkehrsamt, dem Polizeiposten Inden, der BI Jülich und dem Ordnungsamt der
Gemeinde Inden durchgeführten Verkehrsschau. Anwesend waren auch Vertreter des Kindergartens
und der Grundschule. In dem Termin wurde bemängelt, dass stets Autos zu schnell die Geuenicher
Straße befahren würden. Selbst die Schulbusse würden sich nicht an die
Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Mögliche Lösungen wurden diskutiert. Dabei wurde vor allem
seitens des Straßenverkehrsamtes das Montieren von sogenannten „Bodenschwellen“ als effektivste
und günstigste Möglichkeit dargestellt. Da feste bauliche Schwellen zu kostspielig und
unwiderruflich in die Fahrbahn eingebaut werden, können Plastik- bzw. Hartgummischwellen eine
Alternative aus Sicht des Straßenverkehrsamtes darstellen. Diese werden auf die Fahrbahn
geschraubt und können auch wieder entfernt werden. Die Montage dieser Bodenschwellen sollten
daher für einen Zeitraum zunächst von 6 Monaten erfolgen. In dieser Zeit können Erfahrungen mit
diesem System gesammelt werden und eine erneute Entscheidung über den Verbleib oder die
Entfernung getroffen werden. Auf der Grundlage dieser Verkehrsschau wurde dann seitens der
Kindergartenleitung und des Elternrates des Kindergartens ein entsprechener Antrag gestellt, damit
die offensichtlich als gefährlich einzustufende Situation diesem Bereich entschärft werden kann.
Dem Antrag des Kindergartens hatte sich die Schulkonferenz angeschlossen. Die dabei zusätzlich
beantragte dauerhafte Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers ist doch mit erheblichen Kosten
verbunden. Dem Antrag sollte insoweit nicht entsprochen werden. Der seinerzeit aufgestellte
Geschwindigkeitsanzeiger war leihweise von einem Energieversorgungsunternehmen überlassen
worden.
Die Maßnahmen insgesamt sind mit dem Straßenverkehrsamt nochmals abzusprechen und – soweit
dieses entsprechende Anordnungen trifft – zu realisieren. Hinsichtlich der Aufstellung der Figuren
von spielenden Kindern sollte eine Realisierung dann vorgenommen werden, wenn dies in der
Ausführung und in der finanziellen Abwicklung durch die Elternschaft organisiert werden könnte.
(siehe vergleichbar auch hierzu den Antrag der Anlieger im Bereich der Pierer Straße)
Insgesamt ist durch den Einbau der beweglichen Bodenschwellen keine endgültige Maßnahme
geschaffen, die nur mit erheblichem Aufwand rückgängig gemacht werden könnte. Nach Ablauf
von 6 Monaten können die mit den Maßnahmen getroffenen Erfahrungen ausgewertet und ggf. eine
neue Entscheidung getroffen werden.
Kopien der Anträge sind als Anlage beigefügt.
Beschlußvorlage 5/2009
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