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Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitregulierung und Verkehrsberuhigung in der Geuenicher Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
28.01.2009
Erstellt
16.03.09, 20:37
Aktualisiert
16.03.09, 20:37
Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitregulierung und Verkehrsberuhigung in der Geuenicher Straße) Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Geschwindigkeitregulierung und Verkehrsberuhigung in der Geuenicher Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 14.01.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 28.01.2009 TOP Ein Ja Nein 5/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Maßnahmen zur Geschwindigkeitregulierung und Verkehrsberuhigung in der Geuenicher Straße Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Durchführung folgender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des Kindergartens und der Grundschule: 1) Versuchsweise Montage von Bodenschwellen für den Zeitraum von 6 Monaten, 2) Aufbringung von Straßenmarkierungen, 3) Aufstellung von Halteverbotsschildern, 4) Aufstellung von Figuren von spielenden Kindern. Begründung: Die Leitung sowie der Elternrat des Kindergartens „Räuberhöhle“ hat auf die weiterhin bestehende Gefährdung der Kinder im Bereich des Kindergartens und der Grundschule mit Schreiben vom 21.11.2008 hingewiesen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsregulierung und Verkehrsberuhigung gefordert. Diesem Antrag hat sich die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Inden mit Schreiben vom 19.12.2008 angeschlossen und zusätzlich eine Reihe von weiteren Maßnahmen beantragt. Die Situation im Bereich der Schule und des Kindergartens war Gegenstand einer am 06.11.2008 mit dem Straßenverkehrsamt, dem Polizeiposten Inden, der BI Jülich und dem Ordnungsamt der Gemeinde Inden durchgeführten Verkehrsschau. Anwesend waren auch Vertreter des Kindergartens und der Grundschule. In dem Termin wurde bemängelt, dass stets Autos zu schnell die Geuenicher Straße befahren würden. Selbst die Schulbusse würden sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Mögliche Lösungen wurden diskutiert. Dabei wurde vor allem seitens des Straßenverkehrsamtes das Montieren von sogenannten „Bodenschwellen“ als effektivste und günstigste Möglichkeit dargestellt. Da feste bauliche Schwellen zu kostspielig und unwiderruflich in die Fahrbahn eingebaut werden, können Plastik- bzw. Hartgummischwellen eine Alternative aus Sicht des Straßenverkehrsamtes darstellen. Diese werden auf die Fahrbahn geschraubt und können auch wieder entfernt werden. Die Montage dieser Bodenschwellen sollten daher für einen Zeitraum zunächst von 6 Monaten erfolgen. In dieser Zeit können Erfahrungen mit diesem System gesammelt werden und eine erneute Entscheidung über den Verbleib oder die Entfernung getroffen werden. Auf der Grundlage dieser Verkehrsschau wurde dann seitens der Kindergartenleitung und des Elternrates des Kindergartens ein entsprechener Antrag gestellt, damit die offensichtlich als gefährlich einzustufende Situation diesem Bereich entschärft werden kann. Dem Antrag des Kindergartens hatte sich die Schulkonferenz angeschlossen. Die dabei zusätzlich beantragte dauerhafte Aufstellung eines Geschwindigkeitsanzeigers ist doch mit erheblichen Kosten verbunden. Dem Antrag sollte insoweit nicht entsprochen werden. Der seinerzeit aufgestellte Geschwindigkeitsanzeiger war leihweise von einem Energieversorgungsunternehmen überlassen worden. Die Maßnahmen insgesamt sind mit dem Straßenverkehrsamt nochmals abzusprechen und – soweit dieses entsprechende Anordnungen trifft – zu realisieren. Hinsichtlich der Aufstellung der Figuren von spielenden Kindern sollte eine Realisierung dann vorgenommen werden, wenn dies in der Ausführung und in der finanziellen Abwicklung durch die Elternschaft organisiert werden könnte. (siehe vergleichbar auch hierzu den Antrag der Anlieger im Bereich der Pierer Straße) Insgesamt ist durch den Einbau der beweglichen Bodenschwellen keine endgültige Maßnahme geschaffen, die nur mit erheblichem Aufwand rückgängig gemacht werden könnte. Nach Ablauf von 6 Monaten können die mit den Maßnahmen getroffenen Erfahrungen ausgewertet und ggf. eine neue Entscheidung getroffen werden. Kopien der Anträge sind als Anlage beigefügt. Beschlußvorlage 5/2009 Seite 2