Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
194/2012
Erstellt am:
01.06.2012
Aktenzeichen:
IV-66-23-9733
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
04.07.2012
Betreff
Anlage eines Pflanzbeetes in der Wupperstraße zur Verkehrsberuhigung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und lehnt den Antrag ab.
Vorlage Nr.: 194/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit E-Mail vom 18.01.2011 (Anlage 1) wurde bei der Verwaltung der Antrag gestellt, in der Wupperstraße auf
Höhe der Hausnummer 9 ein Pflanzbeet zur Verkehrsberuhigung anzulegen.
Seitens der Verwaltung ist daraufhin im Zeitraum vom 11.02.2011 bis 25.02.2011 eine anonymisierte Geschwindigkeitsmessung auf Höhe der Hausnummer 12 durchgeführt worden (Anlage 2). Dabei hat sich in
Fahrtrichtung Süden eine v85 (die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten
wird) von 40 km/h und in Fahrtrichtung Norden von 37 km/h ergeben. Damit ist das Geschwindigkeitsniveau
nicht ideal, liegt aber noch in einem akzeptablen Bereich.
Mit Schreiben vom 03.03.2011 wurde der Antragssteller über das Ergebnis informiert (Anlage 3).
Am 06.03.2012 wandte sich der Antragssteller mit einer E-Mail an die Verwaltung. Daraufhin fand ein Ortstermin statt. Bei diesem Termin erläuterte der Antragssteller nochmals die Situation. Außerdem wurde besprochen, dass die Verwaltung eine weitere Geschwindigkeitsmessung durchführen wird.
Aufgrund von Bauarbeiten ist die Wupperstraße derzeit gesperrt, so dass die Geschwindigkeitsmessung zu
einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Unabhängig davon sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf, bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Wupperstraße zu veranlassen. Nachfolgend sind
die Gründe dafür aufgeführt:
Eine Unfallauswertung der Direktion Verkehrs (Verkehrsunfall-Prävention) ergab im Zeitraum vom 01.01.2007
bis heute keine Auffälligkeiten. Es ereigneten sich in dieser Zeit fünf Unfälle, wovon es sich bei vier Unfällen
um Unfälle im ruhenden Verkehr handelt.
Die Wupperstraße liegt in einer Tempo 30-Zone und weist eine Fahrbahnbreite von ca. 6,0 m auf. Die Straße
verfügt aufgrund ihres geradlinigen Verlaufes über eine gute Übersichtlichkeit. Somit sind beispielsweise
spielende Kinder frühzeitig zu erkennen.
Das Verkehrsaufkommen in der Wupperstraße ist als gering einzustufen und es ist davon auszugehen, dass
es sich hierbei im Wesentlichen um Anliegerverkehr (Ziel- und Quellverkehr) handelt. Zudem ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Anlage eines zusätzlichen Pflanzbeetes keine große Verringerung der Geschwindigkeit bewirken würde. Von der Stommelner Straße kommend ist bereits ein Pflanzbeet vorhanden.
Vor der Kreuzung Wupperstraße / Mutzenrather Straße ist zudem eine Aufpflasterung in der Fahrbahn. Das
sind bereits geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, die eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.