Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
23.06.09, 20:40
Aktualisiert
23.06.09, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
28.04.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
20.05.2009
Rat
03.06.2009
TOP Ein Ja
Nein
28/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Umsetzung des Konjunkturprogrammes II
Beschlussentwurf:
Auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Liste sind die Mittel aus dem
Investitionsschwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“ im Bereich der Hauptschule einzusetzen. Die
Projekte aus dem Investitionssschwerpunkt „Infrastruktur“ werden zunächst, bis zur abschließenden
Klärung der noch offenen Fragen , als Arbeitsgrundlage zur Kenntnis genommen,
Begründung:
Auf der Grundlage des Beschlusses über den Antrag der CDU-Fraktion vom 09.01.2009 in der
Sitzung des Hauptausschusses am 04.03.2009 hat die Verwaltung eine Liste mit Vorschlägen
bezüglich der Verwendung der auf die Gemeinde Inden entfallenden Mittel aus dem
Konjunkturprogramm II aufgestellt. Die Liste ist als Anlage beigefügt.
Aus dem Bereich der Mittel für den Investitionsschwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“ in Höhe von
318.500 € sind die dargestellten Maßnahmen im Bereich der Hauptschule zu realisieren. Die
Maßnahmen im Bereich der Turnhalle Lucherberg sollen im Rahmen des Programms für
energetische Sanierungen – wie die Grundschule selbst – finanziert werden, so dass die Mittel aus
dem Konjunkturprogramm II ausschließlich für zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen im
Bereich der Hauptschule eingesetzt werden können. Der ursprünglich enthaltene Haushaltsansatz
wurde entsprechend korrigiert. Sofern eine Mitfinanzierung der Maßnahmen an der Turnhalle
Lucherberg aus den angegebenen Mitteln nicht oder nicht zeitnah möglich ist, kann auch über den
Einsatz von Mitteln aus der Sportstättenförderung nachgedacht werden. Entsprechende
Veranschlagungen sind entweder im Jahre 2010 oder im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2009
vorzunehmen.
Für den Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ – Mittel in Höhe von 261.661 € - enthält die
beigefügte Liste ein Reihe von verschiedenen Maßnahmen. Diese beinhalten schwerpunktmäßig
ebenfalls Projekte aus dem Bereich der energetischen Sanierung. Insgesamt ist jedoch noch keine
abschließende Klarheit über die Verwendbarkeit der Mittel vor dem Hintergrund der derzeitigen
Regelungen des Artikels 104 b Grundgesetz gegeben. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen,
diesen Teil der Aufstellung als Arbeitsgrundlage zu werten. Die Liste ist für weitere Vorschläge
offen. Die bisher eingestellten Projekte sind von der Kostenseite her ebenso weiter zu entwickeln,
wie von der Seite der sachlichen Planung. Ein abschließender Beschluss hierüber ist zu fassen,
wenn endgültige Klarheit vorliegt.