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Vorlage (Vollzeitpflege hier: Anhebung der Pflegesätze ab dem 01.01.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
Vorlage (Vollzeitpflege
hier: Anhebung der Pflegesätze ab dem 01.01.2014) Vorlage (Vollzeitpflege
hier: Anhebung der Pflegesätze ab dem 01.01.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51 00 23/Mü 15.01.2014 17/2014 (128/89) Betreff Vollzeitpflege hier: Anhebung der Pflegesätze ab dem 01.01.2014 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/36030400 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat mit Erlass vom 28.11.2013 die Pauschalbeträge für Pflegekinder ab 01.01.2014 erhöht. Die Veränderungen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr. für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lj. für Jugendliche ab dem volend. 14. bis zum vollend. 18. Lj. und junge Volljährige im Einzelfall Bgm. Materielle Aufwendungen ab 01.01.2014 Materielle Aufwendungen 01.09.2013 – 31.12.2013 Kosten der Erziehung ab 01.01.2014 Kosten der Erziehung 01.09.2013 31.12.2013 Gesamtbetrag ab 01.01.2014 Gesamtbetrag 01.09.2013 – 31.12.2013 489,00 € 478,00 € 233,00 € 228,00 € 722,00 € 706,00 € 559,00 € 547,00 € 233,00 € 228,00 € 792,00 € 775,00 € 681,00 € 666,00 € 233,00 € 228,00 € 914.00 € 894,00 € Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 17/2014 Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2014 betragen rd. 6.500,00€ an Mehraufwendungen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushaltsansatzes gewährleistet. Anlage(n): (1) Rundschreiben des Landschaftsverbandes vom 03.12.2013 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14