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Vorlage (Rundschreiben des Landschaftsverbandes vom 03.12.2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:23
Aktualisiert
04.02.14, 18:23
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LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamtim Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland 03.12.2013 43.21 Frau Kayser nachrichtlich: Träger von Erziehungsstellen im Rheinland Tel 0221 809-4026 Fax 0221 8284-3340 silvia.kayser@lvr.de Finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen Erhöhung der materiellen Aufwendungen (Pflegegeld) Erhöhung des Erziehungsbeitrages Rundschreiben 43/8/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen hat mit Erlass vom 28.11.2013 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.2014 erhöht und zwar für Kinder bis zum vollendeten bisher neu 478,00€ 489,00€ 547,00€ 559,00€ 666,00€ 681,00€ 7. Lebensjahr für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr für Jugendliche ab dem vollenden 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und 40-4000-05.2009 jungen Volljährigen im Einzelfall Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de LVR – Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.lvr.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061, BIC: WELADEDD Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE 95 3701 0050 0000 564501, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 Die Kosten der Erziehung (Erziehungsbeitrag) erhöhen sich von 228,00€ auf 233,00€. Die Erhöhung des Erziehungsbeitrages gilt nicht für Erziehungsstellen. Für die Erziehungsstellen empfehle ich weiter gemäß meinem Rundschreiben vom 05.07.2012 (Rundschreiben Nr. 43/6/2012) zu verfahren. Mit freundlichen Grüße Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dieter Göbel Fachbereichsleiter Jugend