Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
208/2012
Erstellt am:
13.06.2012
Aktenzeichen:
I/ 10 24 00
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
03.07.2012
Betreff
Wahl des Ortsvorstehers für den Bezirk Pulheim / Orr
hier: Wahl des Nachfolgers nach Ausscheiden des bisherigen Ortsvorstehers
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Wahl-/Beschlussvorschlag
1. Der Rat wählt Herrn Holger Veit bis zum Ende der laufenden Wahlzeit des Rates zum Ortsvorsteher für den Bezirk
Pulheim / Orr.
2. Der Rat beschließt, Herrn Holger Veit bis zum Ablauf der Wahlperiode des Rates zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Vorlage Nr.: 208/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Der bisherige Ortsvorsteher für den Bezirk Pulheim / Orr, Herr Hansjakob Wolff legt mit Ablauf des 02.07.2012 sein Amt
nieder.
Unter entsprechender Anwendung von § 39 (2) und (6) GO NRW in Verbindung mit §§ 16, 17 der Hauptsatzung der
Stadt Pulheim wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten
Stimmenverhältnisses für die restliche Dauer der Wahlzeit des Rates eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.
Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss in dem Bezirk, für den sie / er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören
oder angehören können.
Bei der Wahl des Rates der Stadt Pulheim am 27.08.2009 hat die CDU im Stadtbezirk Pulheim / Orr den höchsten
Stimmenanteil erreicht (s. Anlage 1).
Mit Schreiben v. 14.06.2012 hat die CDU-Fraktion Herrn Holger Veit für die Wahl zum Ortsvorsteher für den Bezirk Pulheim / Orr vorgeschlagen (Anlage 2). Herr Veit erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl.
Da die Ortsvorsteher/innen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden
(§ 17 (3) der Hauptsatzung), sind sie gem. § 39 (7) GO NRW zu Ehrenbeamten zu ernennen.