Daten
Kommune
Inden
Größe
9,6 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/J.
10.11.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.11.2008
Rat
10.12.2008
TOP Ein Ja
Nein
615/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2009
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das
Haushaltsjahr 2009.
Begründung:
Einer der Bestandteile einer Haushaltssatzung ist die Festsetzung des Höchstbetrages der
Kassenkredite.
Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 jedoch erst im Laufe des kommenden Jahres beschlossen
wird, sollte der Rat vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite
(Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2009 beschließen, um die Liquidität der
Gemeindekasse Inden zu gewährleisten.
Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 13 Mio Euro wurde gegenüber dem Jahr 2008 nicht
verändert und wurde wiederum so gewählt, dass die Kassenliquidität auch im Jahr 2009 in jedem
Fall gesichert ist.
Im Übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen.
Satzung
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 2008
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 10. Dezember 2008 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 EURO festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 2008 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW
2023) in der zurzeit gültigen Fassung die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 10. Dezember 2008
Bürgermeister
Beschlußvorlage 615/2008
Seite 2