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Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,6 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/J. 10.11.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.11.2008 Rat 10.12.2008 TOP Ein Ja Nein 615/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2009. Begründung: Einer der Bestandteile einer Haushaltssatzung ist die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite. Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 jedoch erst im Laufe des kommenden Jahres beschlossen wird, sollte der Rat vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2009 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu gewährleisten. Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 13 Mio Euro wurde gegenüber dem Jahr 2008 nicht verändert und wurde wiederum so gewählt, dass die Kassenliquidität auch im Jahr 2009 in jedem Fall gesichert ist. Im Übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen. Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 2008 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 10. Dezember 2008 folgende Satzung beschlossen: §1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 EURO festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 10. Dezember 2008 Bürgermeister Beschlußvorlage 615/2008 Seite 2