Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
579/2008
Datum
Bauamt
22.10.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
19.11.2008
Hauptausschuss
27.11.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Sachstandsbericht über die Einführung der „Regenwassergebühr“
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeine Inden nimmt die Ausführungen der Verwaltung über
den Sachstand der Einführung der „Regenwassergebühr“ zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Begründet durch das Urteil vom OVG NRW vom 18.12.2007 wird die Gemeinde Inden zum
01.01.2009 die gesplittete Abwassergebühr einführen.
Hierzu war es notwendig, die abflusswirksamen Flächen in der Gemeinde zu ermitteln. Dieses ist
nun zu 99% geschehen. Zum einen wurden die privaten Eigentümer angeschrieben, ihre Angaben
mittels Fragebogen eigenverantwortlich einzureichen, zum anderen wurden die abflusswirksamen
Flächen der Gemeinde (öffentliche Flächen) durch die Verwaltung ermittelt.
Insgesamt wurden 934.447,61 m² (Stand 17.10.2008) ermittelt, die sich wie folgt zusammensetzen:
934.447
Gesamtfläche
Flächen
gemeindl.
Liegenschaften15.342
486.140
Flächen private
Grundstücke
289.512
Öffentliche
Fläche
Restgemeinde
75.542
Pier Grundstücke
RWE
Pier öffentliche
Flächen
67.911
Abflusswirkssame Flächen
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
Quadratmeter 500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Flächen
Die sich hieraus ergebenden Gebühren werden in der anstehenden Sitzung erläutert.
Von den rd. 2.000 angeschriebenen Privateigentümern gaben trotz Erinnerungen ca. 100 keinen
Fragebogen ab. Hier wurde von der Verwaltung eine Schätzung vorgenommen. Im Regelfall wurde
die ermittelte durchschnittliche abflusswirksame Fläche aller Grundstücke der jeweiligen Straße
zugrunde gelegt und mit einem 25% igen Aufschlag abgesichert.
Als Beispiel:
Herr Mustermann, wohnhaft in der Musterstr. 39, hat keinen Fragebogen abgegeben. Durch die
Verwaltung wurde ermittelt, dass der durchschnittliche abflusswirksame Prozentsatz der
Grundstücke in der Musterstraße bei 30 liegt. Da Herr Mustermann ein Grundstück von 550 m² hat,
ergibt sich hieraus:
550 Quadratmeter x 30% = 165 Quadratmeter + 25% Sicherheitsfaktor = 206,25 m²
Herr Mustermann wird daher bis zur Einreichung des Fragebogens mit 206,25 m² belastet.
Weiterhin wurden bei fraglichen Grundstücken sowie generell bei Gewerbebetrieben,
Luftaufnahmen zur Hilfe genommen, die eine Auskunft über die versiegelten Flächen hergaben. Es
wurden hier 102 Grundstücke mit einem Ergebnis von 45.012 m² geschätzt.
Die Grunddatenermittlung ist somit abgeschlossen und ab sofort werden nur noch die laufenden
Änderungen ermittelt und erfasst.
Beschlußvorlage 579/2008
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