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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über die Einführung der „Regenwassergebühr“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
27.11.2008
Erstellt
02.04.09, 20:49
Aktualisiert
02.04.09, 20:49
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über die Einführung der „Regenwassergebühr“) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht über die Einführung der „Regenwassergebühr“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 579/2008 Datum Bauamt 22.10.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2008 Hauptausschuss 27.11.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Sachstandsbericht über die Einführung der „Regenwassergebühr“ Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeine Inden nimmt die Ausführungen der Verwaltung über den Sachstand der Einführung der „Regenwassergebühr“ zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Begründet durch das Urteil vom OVG NRW vom 18.12.2007 wird die Gemeinde Inden zum 01.01.2009 die gesplittete Abwassergebühr einführen. Hierzu war es notwendig, die abflusswirksamen Flächen in der Gemeinde zu ermitteln. Dieses ist nun zu 99% geschehen. Zum einen wurden die privaten Eigentümer angeschrieben, ihre Angaben mittels Fragebogen eigenverantwortlich einzureichen, zum anderen wurden die abflusswirksamen Flächen der Gemeinde (öffentliche Flächen) durch die Verwaltung ermittelt. Insgesamt wurden 934.447,61 m² (Stand 17.10.2008) ermittelt, die sich wie folgt zusammensetzen: 934.447 Gesamtfläche Flächen gemeindl. Liegenschaften15.342 486.140 Flächen private Grundstücke 289.512 Öffentliche Fläche Restgemeinde 75.542 Pier Grundstücke RWE Pier öffentliche Flächen 67.911 Abflusswirkssame Flächen 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 Quadratmeter 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Flächen Die sich hieraus ergebenden Gebühren werden in der anstehenden Sitzung erläutert. Von den rd. 2.000 angeschriebenen Privateigentümern gaben trotz Erinnerungen ca. 100 keinen Fragebogen ab. Hier wurde von der Verwaltung eine Schätzung vorgenommen. Im Regelfall wurde die ermittelte durchschnittliche abflusswirksame Fläche aller Grundstücke der jeweiligen Straße zugrunde gelegt und mit einem 25% igen Aufschlag abgesichert. Als Beispiel: Herr Mustermann, wohnhaft in der Musterstr. 39, hat keinen Fragebogen abgegeben. Durch die Verwaltung wurde ermittelt, dass der durchschnittliche abflusswirksame Prozentsatz der Grundstücke in der Musterstraße bei 30 liegt. Da Herr Mustermann ein Grundstück von 550 m² hat, ergibt sich hieraus: 550 Quadratmeter x 30% = 165 Quadratmeter + 25% Sicherheitsfaktor = 206,25 m² Herr Mustermann wird daher bis zur Einreichung des Fragebogens mit 206,25 m² belastet. Weiterhin wurden bei fraglichen Grundstücken sowie generell bei Gewerbebetrieben, Luftaufnahmen zur Hilfe genommen, die eine Auskunft über die versiegelten Flächen hergaben. Es wurden hier 102 Grundstücke mit einem Ergebnis von 45.012 m² geschätzt. Die Grunddatenermittlung ist somit abgeschlossen und ab sofort werden nur noch die laufenden Änderungen ermittelt und erfasst. Beschlußvorlage 579/2008 Seite 2