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Vorlage (Kennzahlen UVG)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
24 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
12.11.13, 18:27
Aktualisiert
12.11.13, 18:27
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Inhalt der Datei

D:\Eigene Dateien\UVG\Kennzahlen\Kennzahlen UVG, Endfassung 06.11.2013 Kennzahlen und Strukturinformationen Unterhaltsvorschussangelegenheiten Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 03 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 14 Unterhaltsvorschussangelegenheiten Definierte Ziele: Strategisches Ziel: Kinderfreundliche Stadt Aufgaben: Reduzierung der Fallzahl durch Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten Strategisches Ziel: Haushaltskonsolidierung Aufgaben: Erhöhung des Aufwandsdeckungsgrades Strategisches Ziel: Förderung von Kultur, Schule und Sport Aufgaben: Strategisches Ziel: Sonstige Ziele Aufgaben: Strukturinformationen: 2010 Ist Nr. 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 1 VZÄ Produkt 36 03 14 Anz. 1,82 2,34 3,55 2,90 2,90 1a VZÄ Produkt 36 03 14 - Leistungsgewährung Anz. 0,77 1,03 1,21 1,18 1,18 VZÄ Produkt 36 03 14 - Heranziehung Unterhaltsverpflichtete/r Anz. 1,05 1,31 2,34 1,72 1,72 2 Fallzahlen / Leistungen beziehende Kinder Anz. 271 241 218 210 210 2a Fallzahlen je VZÄ Anz. 352 234 180 178 178 3 Fallzahlen Unterhaltsheranziehung Anz. 862 996 938 900 850 3a Fallzahlen je VZÄ Anz. 821 760 401 523 494 1b Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. 2010 Ist 4 Fallzahlen / Leistungen beziehende Kinder 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan Anz. 271 241 218 4a 0 - 5jährige Kinder Anz. 146 146 137 4b 6 - 11jährige Kinder Anz. 125 95 81 4c nichteheliche Kinder Anz. 127 133 121 4d Halbwaisen Anz. 3 2 3 4e Kinder aus geschiedenen Ehen Anz. 37 34 29 davon nach Altersstufen davon nach Status 4f Kinder von miteinander verheirateten, aber dauernd getrennt lebenden Eltern. Anz. 102 70 65 4g Ehel. Kinder, deren anderer Elternteil für mind. 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist. Anz. 2 2 0 2014 Plan Seite 1 D:\Eigene Dateien\UVG\Kennzahlen\Kennzahlen UVG, Endfassung 06.11.2013 2010 Ist 5 Fallzahlen Unterhaltsheranziehung Anz. 2011 Ist 862 2012 Ist 2013 Plan 996 938 900 Seite 2 2014 Plan 850 davon 5a Unterhaltsheranziehung in laufenden Fällen Anz. nicht erfasst 202 190 5b Unterhaltsheranziehung für nicht laufende Fälle Anz. nicht erfasst 794 748 Erläuterungen: Das Sachgebiet Unterhaltsvorschussleistungen ist in die Bereiche Leistungsgewährung und Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten aufgeteilt. Kennzahlenentwicklung: Strategisches Ziel: Kinderfreundliche Stadt Reduzierung der Fallzahl durch Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten Nr. Eh. 1 Fallzahlen / Leistungen beziehende Kinder Anz. 2 Neufälle im Jahresverlauf Anz. 3 im Jahresverlauf eingestellte Fälle Anz. 2010 Ist 2011 Ist 271 nicht erfasst 79 2012 Ist 2013 Plan 241 218 36 72 66 95 210 2014 Plan 210 Hinweis: Die Ist-Zahlen geben den Verlauf eines Jahres wieder. Nr. Eh. 4 im Jahresverlauf eingestellte Fälle 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan Anz. 79 66 95 Anz. 27 11 17 davon wegen 4a Vollendung des 12. Lebensjahres 4b Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten Anz. 28 15 30 4c Eheschließung des betreuenden Elternteils mit einer anderen Person als dem 2. Elternteil Anz. 5 3 4 4d Zusammenziehen der Elternteile Anz. 3 5 8 4e ausreichender eigener Bezüge des Kindes Anz. 8 19 23 Anz. 8 10 9 Anz. 0 3 4 Gesamtdauer des vorherigen Leistungsbezugs bei Anz. Einstellung 79 66 95 4f Wegzug in den Bezirk eines anderen Jugendamtes 4g sonstiger Gründe 5 5a 1 - 24 Monate Anz. 23 34 42 5b 25 - 48 Monate Anz. 24 15 19 5c 49 - 72 Monate Anz. 32 17 34 2014 Plan D:\Eigene Dateien\UVG\Kennzahlen\Kennzahlen UVG, Endfassung 06.11.2013 Nr. Eh. 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 6 Leistungsempfänger/innen ohne unterhaltspflichtiges Elternteil Anz. nicht erfasst 18 28 7 Leistungsempfänger/innen mit angerechnetem Unterhalt Anz. nicht erfasst 7 13 8 Leistungsempfänger/innen mit dem Grunde nach Anz. zahlungsfähigem unterhaltspflichtigen Elternteil nicht erfasst 34 106 9 Leistungsempfänger/innen mit nicht zahlungsfähigem unterhaltspflichtigen Elternteil Anz. nicht erfasst 78 29 10 Leistungsfälle, in denen bislang die Unterhaltsüberprüfung nicht abgeschlossen wurde Anz. nicht erfasst 104 42 11 Klageverfahren gegen unterhaltspflichtige und zahlungsfähige Elternteile Anz. nicht erfasst 0 0 12 Anzahl der Leistungen beziehenden Kinder im Verhältnis zur Zahl der Kinder < 12 Jahre % 5,67 5,07 Seite 3 2014 Plan 4,64 Hinweis: Die Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder. Erläuterungen: Ziel ist, die Unterhaltsvorschussleistungen möglichst wenigen Brühler Kindern gewähren zu müssen. Hierzu soll verstärkt der sofortige Kontakt mit den zur Zahlung von Unterhalt verpflichteten Elternteilen gesucht werden, damit diese Unterhaltszahlungen unmittelbar an das Kind erbringen, soweit Leistungsfähigkeit gegeben ist. Nr. 6: Der 2. Elternteil ist verstorben, unbekannt, unbekannten Aufenthaltes. Nr. 7: Die Unterhaltszahlungen erfolgen an das betreuende Elternteil (= Reduzierung der UVG-Leistung) oder an die Stadt Brühl. Nr. 8: Die Unterhaltszahlungen sind / werden festgesetzt, es erfolgt keine Zahlung. Nr. 9: Die Unterhaltsfähigkeit ist / wird überprüft, der unterhaltspflichtige Elternteil ist festgestellt / voraussichtlich nicht zahlungsfähig. Nr. 10: Die Unterhaltsfähigkeit ist bislang nicht / nicht abschließend überprüft worden. Nr. 11: Von der Stadt Brühl selbst geführte Unterhaltsklagen und Klageverfahren der unterhaltsberechtigten Kinder mit Rückübertragung der auf die Stadt Brühl kraft Gesetz übergegangenen Unterhaltsansprüche. Strategisches Ziel: Haushaltskonsolidierung Erhöhung des Aufwandsdeckungsgrades Nr. Eh. 1 Aufwendungen Produkt 36 03 14 2010 Ist 2011 Ist € 2.093,84 2.359,49 3.012,16 3.595,63 3.610,35 € 555.010 585.934 --- --- € 2.048,01 2.457,24 2.687,77 --- --- 5 Erträge Produkt 36 03 14 € 226.125 447.199 395.719 343.000 318.000 5a davon Erstattung des Landes € 194.648 237.425 198.738 230.000 230.000 3 Auszahlungen Produkt 36 03 14 4 6 Auszahlung je Leistungen beziehendem Kind (Nr. 3 / Strukturinformation Nr. 2) Ertrag je Leistungen beziehendem Kind (Nr. 5 / Strukturinformation Nr. 2) (Nr. € 592.195 755.082 2014 Plan 567.431 Aufwand je Leistungen beziehendem Kind 1 / Strukturinformation Nr. 2) 656.651 2013 Plan € 2 568.638 2012 Ist 758.174 834,41 1.855,60 1.815,22 1.633,33 1.514,29 7 Einzahlungen Produkt 36 03 14 € 232.575 313.362 242.603 --- --- 7a davon Erstattung des Landes € 194.648 237.425 179.724 --- --- 858,21 1.300,26 1.112,86 --- --- 8 Einzahlung je Leistungen beziehendem Kind (Nr. 7 / Strukturinformation Nr. 2) € 9 Aufwandsdeckungsgrad Produkt 36 03 14 (Nr. 5 Erträge / Nr. 1 Aufwendungen) % 39,85 78,64 60,26 45,43 41,94 10 Aufwandsdeckungsgrad Produkt 36 03 14 (Nr. 7 Einzahlungen / Nr. 3 Auszahlungen) % 41,90 52,92 41,40 --- --- D:\Eigene Dateien\UVG\Kennzahlen\Kennzahlen UVG, Endfassung 06.11.2013 11 Auszahlungen Sachkonto 733910 (Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes) € 472.502 446.982 --- --- 12 Auszahlungen SK 733910 je Leistungen beziehendem Kind (Nr. 11 / Strukturinformation Nr. 2) € 1.743,55 1.999,33 2.050,38 --- --- 13 Leistungen Unterhaltsverpflichtete/r (Sachkonto 422120), Erträge € 25.726 181.094 173.454 100.000 80.000 14 Ertrag Sachkonto 422120 je Unterhaltsverpflichteter/m (Nr. 13 / Strukturinformation Nr. 3) € 29,84 181,82 184,92 111,11 94,12 15 Eigenanteil Stadt Brühl an den Auszahlungen Produkt 36 03 14 (Nr. 3 - Nr. 7) € 322.434 278.834 343.330 --- --- 15a davon Eigenanteil Stadt Brühl an den Auszahlungen Sachkonto 733910 (Nr. 11 - Nr. 7) € 239.927 168.476 204.379 --- --- 16 Eigenanteil Stadt Brühl an den Einzahlungen Sachkonto 622120 (Nr. 17 - 17a) € 17.905 20.037 30.922 --- --- 17 Leistungen Unterhaltsverpflichtete/r (Sachkonto 622120), Einzahlungen € 31.684 36.230 52.104 46.875 46.875 17a davon an Land NRW abzuführender Anteil (Auszahlungen Sachkonto 723100) € 13.778 16.193 21.182 25.000 25.000 18 Einzahlung je Unterhaltsverpflichteter/m (Nr. 17 / Strukturinformation Nr. 3) € 36,76 36,38 55,55 --- --- 19 Leistungen Unterhaltsverpflichtete/r, Einzahlungen Quote (Nr. 17 / Nr. 13) % 123,16 20,01 30,04 46,88 58,59 20 Leistungen Unterhaltsverpflichtete/r (Sachkonto 422120), Niederschlagungen € nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst --- --- 21 Leistungen Unterhaltsverpflichtete/r (Sachkonto 422120), offene Forderungen € nicht erfasst nicht erfasst 853.649 --- --- 22 Rückzahlung gewährter Hilfen (Sachkonto 421170), Erträge € 3.179 25.639 20.022 23 Rückzahlung gewährter Hilfen (Sachkonto 621170), Einzahlungen € 3.672 17.399 7.270 --- --- 24 Rückzahlung gewährter Hilfen, Einzahlungen Quote (Nr. 22 / Nr. 23) % 115,49 67,86 36,31 --- --- 25 Rückzahlung gewährter Hilfen (Sachkonto 421170), Niederschlagungen € nicht erfasst nicht erfasst --- --- 26 Rückzahlung gewährter Hilfen (Sachkonto 421170), offene Forderungen € nicht erfasst nicht erfasst 36.368 --- --- 11,94 --- --- 19,00 --- --- 27 Rückholquote Brühl % 28 Rückholquote Mittelwert Regierungsbezirk Köln % 6,80 --- 481.838 7,85 --- nicht erfasst 10.000 Seite 4 5.000 Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. Erläuterungen: Die zum 01.12.2010 erfolgte organisatorische Zuordnung der UVG-Stelle von der Abteilung 40/1 zur Abteilung 32/3 und die Einbindung in ein Team mit entsprechender Leitung und einer Vertretungsregelung hat in den Jahren 2011 und 2012 zu einer erheblichen Reduzierung der Fallzahl beigetragen. Die Aufwendungen sind bedingt durch eine erhebliche Personalaufstockung gestiegen. Davon soll insbesondere der Einnahmebereich profitieren. Die starke Erhöhung der Erträge bei Sachkonto 422120 (Übergeleitete Unterhaltsansprüche) beruht darauf, dass seit 2011 alle Forderungen zum Soll gestellt werden und dass in vielen Fällen die Forderungen nun auch rückwirkend festgesetzt werden. Die Summe der Erträge (Nr. 5) und Einzahlungen (Nr. 7) beinhaltet Einnahmen aus Erstattungsansprüchen gegen das Land NRW (Nr. 5a und Nr. 7a) und andere Leistungsträger (nicht dargestellt), Rückforderungen (Nr. 22 und Nr. 23) und aus der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter (Nr. 13 und Nr. 17). zu Nr. 27 / 28: Die Rückholqoute errechnet sich aus den Ausgaben des Sachkontos 733910 (Nr. 11) abzüglich der Einnahmen aus Erstattungsansprüchen (nicht dargestellt) und Rückforderungen (Nr. 23) im Verhältnis zu den Einnahmen aus der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter (Nr. 17).